Drucksache - 2300/II  

 
 
Betreff: Sozialplanverfahren in der Fehrbelliner Straße 44-48 einleiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Diedrich für die Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2006 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 18.05.2006
2. Beschluss vom 22.05.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.06.2009
4. Beschluss vom 18.06.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                2300/II

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Sozialplanverfahren in der Fehrbelliner Straße 44-48 einleiten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.05.2006 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2300/II):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die sanierungsbetroffenen Mieter in der Fehrbelliner

Straße. 44-48 unverzüglich ein Sozialplanverfahren einzuleiten.

Die im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sanierung vereinbarten Mietvertragsaufhebungen sind hinsichtlich einer möglichen Unwirksamkeit zu überprüfen. Die davon betroffenen Mieter sind nach deren Zustimmung in das Sozialplanverfahren einzubeziehen

 

 

Das Bezirksamt hat am 02.06.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Schlussbericht zur Durchführung des Sozialplanverfahrens für das Vorhaben Fehrbelliner Höfe

 

Das im o. g. BVV-Beschluss eingeforderte Sozialplanverfahren wurde am 15.06.2006 durch die Auftragserteilung an die Mieterberatungsgesellschaft ASUM eingeleitet.

 

Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Mieterberatung waren nach Angabe der Eigentümer noch 18 Wohnungen auf den 4 Grundstücken vermietet.  Mit 9 von diesen 18 Mietparteien waren bereits Mietaufhebungsvereinbarungen abgeschlossen worden.

Asum hat alle 18 Mietparteien angeschrieben. Von den Mietern mit Aufhebungsvereinbarungen meldeten sich 4 Parteien, alle anderen 9 Mietparteien ebenso.

Gespräche wurden dann mit 13 Parteien geführt. Zwei  Mietparteien wollten die Aufhebungsvereinbarungen rückgängig machen.

Im Ergebnis der Mietergespräche wurden 6 Sozialpläne aufgestellt, von denen 2 eine Endumsetzung von Mietern in eine andere Wohnung und vier eine Rückkehr nach Zwischenumsetzung während der Bauzeit vorsahen.

 

Parallel zu den Bemühungen der Mieterberatung verhandelten Anwälte im Auftrag der Eigentümerin Orco Immobilien mit allen Mietparteien mit dem Ziel, Aufhebungsvereinbarungen abzuschließen. Trotz Information, Betreuung, Angebot von Umsetzwohnungen und Umzugskosten haben alle Mietparteien bis auf eine letztendlich Aufhebungsvereinbarungen unterzeichnet. Obwohl die von der Sanierungsverwaltung angebotenen Unterstützungen der Mieter den Konditionen entsprachen, die sonst nur bei öffentlichen Fördervorhaben offeriert werden können, waren offenbar die finanziellen Entschädigungsangebote der Orco Immobilen verlockender.

 

 

 

 

                                                                        - 2 -

 

 

Die eine Mietpartei, die gern zurückziehen möchte, war bereits ausgezogen und hatte dann nach Intervention des Bezirkes von der Möglichkeit der Rückabwicklung der früheren Aufhebungsvereinbarung Gebrauch gemacht. Das Ergebnis war eine Vereinbarung mit dem Vermieter über den Rückzug nach Sanierung in eine größere Wohnung, da die Familie sich vergrößern würde. Ob dieser Rückzug unter den gegenwärtigen Bedingungen und unter neuen Grundstückseigentümern realisiert werden wird, bleibt abzuwarten.

 

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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