Drucksache - 2300/II
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 2300/II Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Sozialplanverfahren in der Fehrbelliner
Straße 44-48 einleiten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
18.05.2006 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
2300/II): Das Bezirksamt wird ersucht, für die sanierungsbetroffenen
Mieter in der Fehrbelliner Straße. 44-48 unverzüglich ein Sozialplanverfahren
einzuleiten. Die im Zusammenhang mit der bevorstehenden Sanierung
vereinbarten Mietvertragsaufhebungen sind hinsichtlich einer möglichen
Unwirksamkeit zu überprüfen. Die davon betroffenen Mieter sind nach deren
Zustimmung in das Sozialplanverfahren einzubeziehen Das Bezirksamt hat am 02.06.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Schlussbericht zur Durchführung des
Sozialplanverfahrens für das Vorhaben Fehrbelliner Höfe Das im o. g. BVV-Beschluss eingeforderte Sozialplanverfahren
wurde am 15.06.2006 durch die Auftragserteilung an die
Mieterberatungsgesellschaft ASUM eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Mieterberatung waren nach
Angabe der Eigentümer noch 18 Wohnungen auf den 4 Grundstücken vermietet. Mit 9 von diesen 18 Mietparteien waren
bereits Mietaufhebungsvereinbarungen abgeschlossen worden. Asum hat alle 18 Mietparteien angeschrieben. Von den Mietern
mit Aufhebungsvereinbarungen meldeten sich 4 Parteien, alle anderen 9 Mietparteien
ebenso. Gespräche wurden dann mit 13 Parteien geführt. Zwei Mietparteien wollten die
Aufhebungsvereinbarungen rückgängig machen. Im Ergebnis der Mietergespräche wurden 6 Sozialpläne
aufgestellt, von denen 2 eine Endumsetzung von Mietern in eine andere Wohnung
und vier eine Rückkehr nach Zwischenumsetzung während der Bauzeit vorsahen. Parallel zu den Bemühungen der Mieterberatung verhandelten
Anwälte im Auftrag der Eigentümerin Orco Immobilien mit allen Mietparteien mit
dem Ziel, Aufhebungsvereinbarungen abzuschließen. Trotz Information, Betreuung,
Angebot von Umsetzwohnungen und Umzugskosten haben alle Mietparteien bis auf
eine letztendlich Aufhebungsvereinbarungen unterzeichnet. Obwohl die von der
Sanierungsverwaltung angebotenen Unterstützungen der Mieter den Konditionen
entsprachen, die sonst nur bei öffentlichen Fördervorhaben offeriert werden
können, waren offenbar die finanziellen Entschädigungsangebote der Orco
Immobilen verlockender. -
2 - Die eine Mietpartei, die gern zurückziehen möchte, war
bereits ausgezogen und hatte dann nach Intervention des Bezirkes von der
Möglichkeit der Rückabwicklung der früheren Aufhebungsvereinbarung Gebrauch
gemacht. Das Ergebnis war eine Vereinbarung mit dem Vermieter über den Rückzug
nach Sanierung in eine größere Wohnung, da die Familie sich vergrößern würde.
Ob dieser Rückzug unter den gegenwärtigen Bedingungen und unter neuen
Grundstückseigentümern realisiert werden wird, bleibt abzuwarten. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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