Drucksache - 2283/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass seinen dafür
zuständigen Stellen die für eine sozial verantwortliche und effiziente
Personalführung notwendigen Kenntnisse über Umfang und Verteilung der
Krankenstände bei den Beschäftigten des Bezirksamt zeitnah und kontinuierlich
vorliegen. Begründung Wie das
Bezirksamt in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste im März 2006 bei
der Vorstellung seines integrierten Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzeptes
zugeben musste, besitzt das Bezirksamt seit Längerem keine Kenntnisse mehr über
Umfang und Verteilung des Krankenstandes bei seinen Beschäftigten. Die
verwendete Software im Personalwesen lässt eine diesbezügliche Auswertung nicht
zu – dies gilt anscheinend für alle Bezirksverwaltungen. Seit mehreren (!)
Jahren versuchen nun Personalrat und die zuständige Senatsinnenverwaltung sich
auf ein neues System zu einigen, das den Bezirksämtern endlich wieder die für
eine sozial verantwortliche und effiziente Personalführung notwendigen
Kenntnisse zum Krankenstand verschaffen. Bisher vergeblich. In diesen wichtigen
Fragen darf das Bezirksamt aber nicht länger warten, sondern muss dringend
selber aktiv werden. |
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