Drucksache - 2236/II
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 2236/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Handlungsleitfaden für
Veranstalter von Straßenfesten und Kulturveranstaltungen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2006 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2236/II): „Das Bezirksamt Mitte wird ersucht,
für interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Handlungs-leitfaden für
Straßenfeste und Kulturveranstaltungen im öffentlichen Raum zur Verfügung zu
stellen. Der Handlungsleitfaden soll über die notwendigen Genehmigungen,
Vorschriften und Ansprechpartner informieren. Es soll u.a. in den Bürgerämtern
ausliegen und im Internet zur Verfügung gestellt werden.“ Das Bezirksamt hat am 21.10.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Straßenfeste und Kulturveranstaltungen werden in der Regel
von Eventagenturen, öffentlichen Einrichtungen sowie von Vereinen oder
Verbänden und nicht von einzelnen Bürgern oder Bürgerinnen organisiert. Abhängig von Art und Ort der Veranstaltungen sind
unterschiedliche Zuständigkeiten und An-tragstellen zu beachten. Neben dem
Straßen- und Grünflächenamt könnte darüber hinaus folgende Dienststellen zu
beteiligen sein: Verkehrslenkung Berlin (sofern Veranstaltungen im
Hauptstraßennetz), Amt für Umwelt und Naturschutz (bei Lärm und anderen
Emissionen), das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (bei Zubereiten und
Abgabe von Speisen), das Ge-werbeamt, die Polizei. Aufgrund dieser komplexen
Beteiligungs- und Antragssituation würde ein Handlungsleitfaden eher für bürokratische Verwirrung als
für bürgerorientierte Aufklärung sorgen. Das Bezirksamt steht interessierten
Bürgern und Bürgerinnen gerne für Informationen und Beratungen zur Verfügung. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin, 21.10.2008 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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