Drucksache - 2231/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, den Aufgabenbereich des
Ausländer- und Migrantenbeauftragten um die Aufgabe der Antidiskriminierung zu
erweitern, um den Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde zu gewährleisten.
Eine entsprechend veränderte Stellenbeschreibung ist der BVV innerhalb von
sechs Monaten vorzulegen. Begründung: Die Menschenrechte sind universal und gelten für alle
Menschen, egal welcher Herkunft, Religion oder Weltanschauung sie haben und
welche Sprache sie sprechen. Der Ausgangspunkt des Aufgabenbereiches des Ausländer- und
Migrantenbeauftragten umfasst naturgemäß neben Integrationsarbeit auch den
Schutz der Menschenrechte und Beachtung der Menschenwürde. Der Ausländer- und Migrantenbeauftragte soll auch mit der
Antidiskriminierungsarbeit beauftragt werden, deren Ergebnisse er in einem
jährlichen Bericht der Öffentlichkeit vorstellt. Die Stelle kann auf der
Grundlage der Menschenrechte umbenannt
werden. Der
Ausschuss für Bürgerdienste, Interkulturelle Angelegenheiten und Gleichstellung
empfiehlt mehrheitlich der BVV die Ablehnung des Antrages (1 Jastimme, 10
Neinstimmen, 3 Enthaltungen). |
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