Drucksache - 0557/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
zu veranlassen, dass der vom Bauträger anlässlich der Bauarbeiten am Gebäude Friedrichstraße 128 auf den Bürgersteig gesetzte Aufbau zur Durchwegung der Baustellenabsperrung für Passanten - viereckige, blickdichte Röhre aus Bretterwänden – zur sozialen Sicherheit der Passanten unverzüglich zur Straßenseite hin einsehbar gemacht wird; ebenso, die – ebenfalls blickdichte - Bretterwand, die in einer zweiten Linie parallel zur o.a. „Röhre“ Durchgang und Baustelle zur Straßenseite hin absperrt. (s. Fotos 1-3)
Zudem wird das Bezirksamt ersucht, darauf hin zu wirken, dass die - parallel zu der o.a. Gehwegbeschränkung - bestehende völlige Sperrung des Fußwegs gegenüber, also entlang des Bauquartier Tacheles, Seite Friedrichstraße, angesichts des Fortschritts dieses Baukomplexes, entfernt oder zumindest auf Gebäudelinie zurück gesetzt wird, und so zumindest diese Straßenseite zügig wieder für Füßgänger:innen nutzbar wird. (Fotos 4+5).
Der Ausschuss für Verkehr und Ordnung empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (5 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 3 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Ja-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Begründung:
Den von außen nicht einsehbaren Durchgang durch die Baustellenabsperrung entlang Gebäude Friedrichstr. 128 zu nutzen macht Angst, insbesondere in Tageszeiten, in denen weniger Menschen unterwegs sind. Der zusätzliche Bauzaun kann durch Verwenden von Gitterzaunelementen statt Brettern durchsehbar gemacht werden.
Die Wiederfreigabe des Fußwegs gegenüber, also entlang des Baukomplexes Tachelesquartier durch zumindest Zurücksetzen der Baustellenbegrenzung auf Gebäudelinie ist geboten, da die Bauarbeiten hier so weit fortgeschritten sind.
Foto 1
Foto 2
Foto 3
Foto 4
Foto 5
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