Drucksache - 0323/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die der Bayer AG erteilte Abrissgenehmigung für die Wohnhäuser in der Tegeler Straße aufgehoben werden kann.
Begründung:Eine Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrissverfügung.
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