Drucksache - 0261/VI  

 
 
Betreff: Das Engelbecken als Zentrum der Luisenstadt zusammen mit Friedrichshain-Kreuzberg und den Ehrenamtlichen vor Ort erneuern und pflegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer, Riedel, Haase 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
18.05.2022 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
31.05.2022 
9. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.03.2022
2. Austauschblatt SPD vom 17.03.2022
3. BE HA (und UNGK) vom 31.05.2022
4. Beschluss vom 16.06.2022
5. VzK SB vom 09.11.2022

ir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                               07.10.2022

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0261/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Das Engelbecken als Zentrum der Luisenstadt zusammen mit Friedrichshain-Kreuzberg und den Ehrenamtlichen vor Ort erneuern und pflegen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0261/VI)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

  • basierend auf den bisher erstellten Gutachten und Machbarkeitsstudien einen Zeitplan zur Sanierung des Engelbeckens aufzustellen und dem Ausschuss UNGK vorzustellen;

 

  • Grünpflege und Müllententfernung im gesamten Grünstreifen des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals samt Engelbecken im Sinne eines Denkmals konsequent voranzutreiben;

 

  • idealerweise gemeinsam mit dem BA Friedrichshain-Kreuzberg, im Zweifel eigenständig, Lösungen zur Durchsetzung der Aufenthaltsregeln, insbesondere Hundeverbot und Radfahrverbot, zu finden;

 

  • weitere Methoden zur Bekämpfung der Ratten zu prüfen;

 

  • eine Graffiti-Beseitigung zu prüfen;

 

  • an einem Vor-Ort-Termin des Ausschusses UNGK im Sommer 2022 teilzunehmen, um mit den Anwohnerinnen und Ehrenamtlichen der Luisenstadt in einen Austausch zu treten, der im Rahmen des Runden Tisches der BV Nördliche Luisenstadt fortgeführt wird.

Das Engelbecken wird oft als der schönste Ort im Zentrum der Stadt beschrieben. Es stellt zusammen mit dem ehemaligen Luisenstädtischen Kanal den Mittelpunkt der Luisenstadt dar; ein Lebensraum, der mit der Reform zu Groß-Berlin 1920 zunächst durch Bezirksgrenzen und im späteren Verlauf durch die Berliner Mauer getrennt wurde. Noch heute stellt die Grenze zwischen zwei politisch nahestehenden Bezirken große Hürden für den Alltag der Menschen dar. Den Luisenstädterinnen sind die Verwaltungsgrenzen aber im Grunde egal, sie kommen aus Kreuzberg und Mitte am Engelbecken und im Grünstreifen des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals zusammen. Unter einem schlechten Zustand der Grünanlagen und stinkendem Wasser im maroden Engelbecken leiden Luisenstädterinnen auf beiden Seiten.

Das Bezirksamt hat am 18.10.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Nach Vorstellung und Diskussion der 2021 vorgelegten Gutachten zur Situation des Engelbeckens sind vom Umwelt- und Naturschutzamt die fachlichen und formalen Voraussetzungen zur Ausschreibung der erforderlichen Detail- und Machbarkeitsstudie vorbereitet worden. Ende September 2021 wurde hierzu gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt ein Förderantrag über die Gesamtsumme über das Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement - KoSP GmbH eingereicht, der aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere für das Programmjahr 2022 zu finanzieren wäre. Sowohl Ausschreibung, als auch Förderzusage konnten bislang wegen der Haushaltssperre nicht umgesetzt werden. Das Umwelt- und Naturschutzamt befindet sich aktuell in der Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle.
Bei dem Vor-Ort-Termin des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima am 14.09.2022 wurden die Maßnahmen ausführlich erläutert.

Skizzierter Zeitplan:

 Ausschreibung und Vergabe bis Ende Oktober 2022 mit Übertragung der Haushaltsmittel/ Fördersumme nach 2023. Abschluss und Handlungsvorgaben der Studie, einschließlich des Finanzbedarfs, im 4. Quartal 2023.

 Ausschreibung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ab 1. Quartal 2024, sofern die Finanzierung gesichert ist. Eine Kostenschätzung für die Entschlammung wurde bereits mit den Gutachten 2021 vorgelegt. Ob diese tatsächlich erforderlich ist, oder lediglich die Phosphat-Elimination aus dem Wasserkörper, ist nur im Rahmen des jetzt anstehenden Folgegutachtens zu beantworten.

Die Möglichkeiten ehrenamtlicher Unterstützung bei der Verbesserung der Wasserqualität sind doch sehr begrenzt. Die Einhaltung des Fütterungsverbot, auch durch freundliche Ansprache von Bürger:innen, dürfte dabei an erster Stelle stehen. Inwieweit eine Beteiligung bei der Abfischung von Fadenalgen möglich ist, kann direkt mit dem SGA abgestimmt werden. Die Entwicklung der Röhricht-Inseln und der Schildkröten-Bestände werden regelmäßig durch das Umwelt- und Naturschutzamt beobachtet. Beide Ämter stehen im Austausch mit den Initiativen vor Ort. Es gibt auch ein ökologisches Ungleichgewicht zwischen der Gewässergröße und der darin befindlichen Fischmenge sowie dem Räuber- und Beutefisch-Verhältnis. Daher ist es geboten, eine Verringerung vorzunehmen, um ein drohendes Fischsterben zu verhindern. Mittelfristig soll sich ein angemessener Fischbestand im Engelbecken einstellen Das Bezirksamt Mitte beabsichtigt daher, in Zusammenarbeit mit dem Fischereiamt Berlin, den Fischbestand im Engelbecken zu reduzieren.

Die Grünpflege findet entsprechend der Einstufungen der Grünanlagen statt.

Die Grünanlagen Engelbecken und Rosengarten werden als hochwertige Grünanlagen mit hohem Aufwand gepflegt. Diese Flächen und die anderen Themengärten werden so gepflegt, wie es die personelle Ausstattung ermöglicht und befinden sich in einem guten Pflegezustand.

r die Müllbeseitigung wurde zusätzlich zu eigenem Personal eine Firma mit der Entleerung der Müllbehälter an zwei Tagen/Woche beauftragt.

Ein Termin mit dem Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg ist für diesen Monat anberaumt. Dort wird auf der Fachbereichsleiterebene ein gemeinsames Konzept entwickelt, was auch das Radfahrverbot in der Grünanlage thematisieren wird.

In der Grünanlage Engelbecken und in den angrenzenden Gärten ist eine permanente Rattenbekämpfung beauftragt.

Die Fachfirma arbeitet mit verschiedenen Mitteln, so dass eine Immunität weitestgehend ausgeschlossen werden kann, dabei werden die Mittel sowohl in Köderboxen verbracht als auch direkt in Rattenlöcher.

Weitere Methoden sind nicht erforderlich, denn das größere Problem ist die Fütterung der Tiere, das trotz Fütterungsverbot weiterhin in großem Umfang stattfindet.

Das “Futter“ wird nicht nur direkt in das Wasser gegeben, sondern vorwiegend auf Wege und Rasenflächen verteilt.

Die einmalige Graffitibeseitigung wird auf der Grundlage des geltenden Rahmenvertrages schätzungsweise 120.000€ veranschlagen.

Eine einmalige Entfernung wird keinen nachhaltigen Effekt bewirken. Es erscheint zielführender, den schützenden Efeubewuchs an den Mauern zu stärken. Leider wurde dieser in der Vergangenheit von den Sprayenden teilweise entfernt.

Wie im Vor-Ort-Termin des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima besprochen, prüft das Straßen- und Grünflächenamt die Installation von Rankhilfen an den Mauern für den Efeubewuchs, um den Vandalismus hier abzumildern.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:eine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den         

Stellv. Bezirksbürgermeister Herr Gothe Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 
 

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