Drucksache - 0253/VI  

 
 
Betreff: Street Art & Graffiti-Kunst fördern, legale Flächen schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Fischer, Riedel, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Weiterbildung, Kultur Entscheidung
06.04.2022 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
11.05.2022 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
08.06.2022 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.03.2022
2. Austauschbl. SPD vom 06.04.2022
3. BE WebiKu vom 08.06.2022
4. Beschluss vom 16.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. geeignete Flächen an bezirkseigenen Gebäuden und Anlagen für Streetart- & Graffiti-Kunst freizugeben.

Dies sollen sowohl Wandflächen von Schulen und Jugendeinrichtungen sein, auf denen mit Unterstützung von Expert:innen Graffiti-Kunst gestaltet werden kann, als auch frei zugängliche Flächen („Halls of Fame“), die allen Interessierten zugänglich sind.
Beispielsweise sind zu prüfen:
- Die Mauern am Bundesratsufer (https://1drv.ms/u/s!AvDvbsg_0iWPgplfRE9psit4PMuVsw?e=CG6dCE)

- Die Brandwand der Kulturfabrik Lehrter Straße am Spielplatz
- Die Brandwand des Tiergarten-Gymnasiums
- Die Abstellanlage für Müll hinter der Schiller-Bibliothek
- Die Betonmauer am Eingang zum Park am Nordbahnhof

  1. Projekte von Schulen und Jugendeinrichtungen zu initiieren und zu unterstützen. Dazu sollen Wände oder Freiräume für die freie künstlerische Gestaltung (beispielsweise für Graffiti) r die Schüler*innen bereitgestellt werden bzw. bei Neubauten und Sanierungen eingeplant werden. Wenn möglich, sollen diese Flächen dauerhaft für künstlerische Gestaltung und Projekte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollten auch temporäre künstlerische Zwischennutzungen in Betracht gezogen und ermöglicht werden. Das Projekt „Legale Graffitiwand für Steglitz-Zehlendorf“nnte als Beispiel dienen.
  2. Die bezirklichen Gebäude und Anlagen besser vor ungenehmigten Schmierereien zu schützen und, falls solche entdeckt werden, unverzüglich und nachhaltig dagegen vorzugehen. Vor allem Denkmale auch Gartendenkmale ssen deutlich besser geschützt werden. 

 

 

 

Erledigungsfrist: 10.10.2022

 
 

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