Drucksache - 0221/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600 Stadtentwicklungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0221/VI Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Mehr Anerkennung fürs Ehrenamt – Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige im Bezirk Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0221/VI) Wir ersuchen das Bezirksamt, die mit BVV-Beschluss DS 3132/V „Auflagenbeschluss zum Eckwertebeschluss“ vom 27.05.2021 beschlossenen Aufwandsentschädigungen für die Arbeit der Mitglieder der Quartiers- und Vergabebeiräte, den Stadtteil- und Betroffenenvertretungen sowie dem Frauenbeirat Stadtplanung wie folgt weiterhin finanziell zu vergüten, wenn die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen hierzu den Bedarf sehen: Je zweistündiger Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied, in Anlehnung an die Regelungen der „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DepEntschGDV)“ eine Aufwandsentschädigung von 20,- Euro gezahlt. Das Bezirksamt hat am 16.08.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt hat am 28.09.2021 beschlossen, Sitzungsgelder an die Mitglieder der Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen, des Frauenbeirats Stadtplanung sowie des Beteiligungsbeirats in (analoger) Anwendung der Ziffer 14 der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) zur Auszahlung zu bringen, womit die entsprechenden Mitglieder eine Entschädigung nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der jeweils geltenden Fassung erhalten können. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung wird hierdurch nicht begründet und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Im Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2022/2023 ist die Aufwandsentschädigung für die genannten ehrenamtlichen Tätigen im Haushaltsjahr 2022 bei Titel 4500/97101 (Pauschale Mehrausgaben) i.H.v. 20.000,00 € berücksichtigt worden. Der Ansatz wird aus den Mitteln der Basisfinanzierung zur Umsetzung gesamtstädtischer Steuerungsvorhaben (Ankündigung Globalsummenerhöhung SenFin II D vom 01.03.2022) gebildet. Die Aufhebung der Sperrung der Haushaltsmittel wurde durch den Hauptausschuss der BVV am 29.03.2022 einstimmig beschlossen, so dass nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022/2023 für das Haushaltsjahr 2022 Aufwandsentschädigungen an die Gremienmitglieder ausgezahlt werden können und zwar für alle nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022/2023 durchgeführten Sitzungen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Für das Haushaltsjahr 2022 sind bei Titel 4500/97101 (Pauschale Mehrausgaben) 20.000,00 EUR für die Aufwandsentschädigung berücksichtigt.
Die Mittel sind bei Kapitel 4200, Titel 41210 zu verausgaben.
Keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters. Berlin, den 160.8.2022 Bezirksstadtrat Gothe Bezirksbürgermeister von Dassel
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