Drucksache - 0221/VI  

 
 
Betreff: Mehr Anerkennung fürs Ehrenamt – Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fischer, Riedel 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
01.03.2022 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA SPD vom 17.02.2022
2. ÄA LINKE vom 17.02.2022
3. BE HA vom 01.03.2022
4. Beschluss vom 17.03.2022
5. VzK SB vom 25.08.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:   .08.2022

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600

Stadtentwicklungsamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0221/VI

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Mehr Anerkennung fürs Ehrenamt Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige im Bezirk

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0221/VI)

Wir ersuchen das Bezirksamt, die mit BVV-Beschluss DS 3132/V „Auflagenbeschluss zum

Eckwertebeschluss“ vom 27.05.2021 beschlossenen Aufwandsentschädigungen für die

Arbeit der Mitglieder der Quartiers- und Vergabebeiräte, den Stadtteil- und

Betroffenenvertretungen sowie dem Frauenbeirat Stadtplanung wie folgt weiterhin finanziell zu vergüten, wenn die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen hierzu den Bedarf sehen:

Je zweistündiger Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied, in Anlehnung an die Regelungen der „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DepEntschGDV)“ eine Aufwandsentschädigung von 20,- Euro gezahlt.

Das Bezirksamt hat am 16.08.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt hat am 28.09.2021 beschlossen, Sitzungsgelder an die Mitglieder der Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen, des Frauenbeirats Stadtplanung sowie des Beteiligungsbeirats in (analoger) Anwendung der Ziffer 14 der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) zur Auszahlung zu bringen, womit die entsprechenden Mitglieder eine Entschädigung nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der jeweils geltenden Fassung erhalten können.

Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung wird hierdurch nicht begründet und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.

Im Entwurf des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2022/2023 ist die Aufwandsentschädigung für die genannten ehrenamtlichen Tätigen im Haushaltsjahr 2022 bei Titel 4500/97101 (Pauschale Mehrausgaben) i.H.v. 20.000,00 € berücksichtigt worden. Der Ansatz wird aus den Mitteln der Basisfinanzierung zur Umsetzung gesamtstädtischer Steuerungsvorhaben (Ankündigung Globalsummenerhöhung SenFin II D vom 01.03.2022) gebildet.

Die Aufhebung der Sperrung der Haushaltsmittel wurde durch den Hauptausschuss der BVV am 29.03.2022 einstimmig beschlossen, so dass nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022/2023 für das Haushaltsjahr 2022 Aufwandsentschädigungen an die Gremienmitglieder ausgezahlt werdennnen und zwar für alle nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022/2023 durchgeführten Sitzungen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

r das Haushaltsjahr 2022 sind bei Titel 4500/97101 (Pauschale Mehrausgaben) 20.000,00 EUR für die Aufwandsentschädigung berücksichtigt.

 

Die Mittel sind bei Kapitel 4200, Titel 41210 zu verausgaben.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

Berlin, den 160.8.2022

Bezirksstadtrat Gothe  Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen