Drucksache - 0082/VI  

 
 
Betreff: "Wohnungslose Bühne" sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Massalme, Sisauri, Kreße, Mohren und die übrigen Mitgileder der Fraktion Bündnis 90/Die Gürnen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2021 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit Livestream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA Grüne vom 15.12.2021
2. ÄA SPD vom 16.12.2021
3. Beschluss vom 16.12.2021
4. VzK SB vom 17.03.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                04.03.2022

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0082/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Wohnungslose Bühnen“ sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0082/VI)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

mit den Initiator*innen der Petition zum Erhalt der „Wohnungslosen Bühne“, Initiative Leerstand Hab ich Saath“, Kontakt aufzunehmen, um Lösungen für einen langfristigen Erhalt der Bühne zu erarbeiten. Solange dieser Prozess zum Erhalt der Bühne nicht beendet ist, soll die Bühne vom Bezirksamt geduldet werden.

 

Das Bezirksamt hat am 15.03.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Straßen- und Grünflächenamt hat mit den Initiator:innen der sog. Wohnungslosen-Bühne Kontakt aufgenommen.

Hierbei wurde vereinbart, dass das Objekt zunächst bis zum Beginn der Baumaßnahmen auf dem Maxplatz geduldet wird. Mit Beginn der Baumaßnahmen ist jedoch die Beseitigung der „Wohnungslosen-Bühne“ erforderlich, da diese die Baumaßnahme behindern würde. Ab diesem Zeitpunkt wird das Objekt eingelagert, sofern nicht von der Initiative ein alternativer Standort gesucht und beantragt wird.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 Berlin, den 15.03.2022

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 

 
 

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