Drucksache - 3331/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3331/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Krausenstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3331/V)
Das Bezirksamt wird ersucht,
Das Bezirksamt hat am 22.02.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) plant seit 2019 die Erneuerung der Krausenstraße zwischen Friedrichstraße und Axel-Springer-Straße im gesamten Querschnitt. Die Zuständigkeit der SenUMVK für die Planung (und Durchführung) dieses Vorhabens ergibt sich aus der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz Nr. 10, wonach Planung und Bau im zentralen Bereich Aufgaben der Hauptverwaltung sind, wenn es sich um eine grundhafte Erneuerung des gesamten Querschnitts eines zusammenhängenden Straßenabschnitts handelt. Da hier der gesamte Querschnitt in der Planung betrachtet wird, ist auch der ruhende Verkehr davon betroffen. Mit der Zuständigkeit für Planung und Bau kommt der Senatsverwaltung auch die projektbegleitende Bürgerbeteiligung zu. Eine Bürgerbeteiligung zu dem Vorhaben hat durch die Senatsverwaltung vom 26.07.2021 bis 29.08.2021 über die Beteiligungsplattform mein.berlin.de (https://mein.berlin.de/vorhaben/2021-00447/) stattgefunden. Diskussionen zur Änderung des Querschnitts waren an dieser Stelle jedoch nicht mehr möglich. Bei der Online-Beteiligung setzte SenUMVK einen sehr konkreten Rahmen zur Beteiligung der Bevölkerung fest. Es bestand die Möglichkeit, sich zu ausgewählten Themenkomplexen zu äußern. Es zeigte sich jedoch, dass mit diesem vorgefertigten Rahmen nicht alle Beteiligten erreicht wurden. Umstrittene Kernfragen der Maßnahme, wie der nicht weiter zu diskutierende Querschnitt der Krausenstraße und das bis dato nicht kommunizierte Wegfallen des ruhenden Verkehrs, konnten so nicht aufgelöst werden. Eine weitergehende, qualifizierte Beteiligung (auch mit anderen Methoden) erscheint zum jetzigen Zeitpunkt (derzeit liegt die Vorplanungsunterlage vor) zwar grundsätzlich noch denkbar, liegt aber weiterhin in der Zuständigkeit der SenUMVK. Die Beantwortung dieser Drucksache wird den Projektleitenden der SenUMVK in Kopie zur Kenntnis gegeben. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 22.02.2022 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Dr. Neumann
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