Drucksache - 3314/V  

 
 
Betreff: Auskömmliche Finanzierung aller Frauenprojekte im Bezirk im nächsten Doppelhaushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, GleichstellungBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) vertagt   
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
04.01.2022 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
15.02.2022 
3 öffentliche Sitzung des Hauptausschusses (ACHTUNG: Beginnt nach dem Ältestenrat) vertagt   
01.03.2022 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
3. Beschluss vom 21.03.2022
4. Beschluss vom 17.03.2022
5. VzK SB vom 11.10.2022

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 09.2022

Bezirksbürgermeister Tel.: 32200

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                   Drucksache Nr.: 3314/V

Mitte von Berlin


V

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Auskömmliche Finanzierung aller Frauenprojekte im Bezirk im nächsten Doppelhaushalt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3314/V)

Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich auch gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass alle Frauenprojekte im Bezirk im nächsten Doppelhaushalt auskömmlich finanziert sind. Ausmmlich meint dabei insbesondere:

-          dass die Mietkosten bezahlt werden können

-          Regelfinanzierung statt Fehlbedarfsfinanzierung

-          Zahlung angemessener Löhne, also Tariflöhne für die Beschäftigten

Das Bezirksamt hat am 27.09.2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das BA unterstellt, dass mit dem „chsten Doppelhaushalt“ der Doppelhaushalt 2022-23 gemeint ist.

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist in Berlin zuständig für die Finanzierung von Frauenprojekten. Für den Doppelhaushalt 2022/2023 hat die Senatsverwaltung eine Erhöhung ihres Gesamtetats von 5% erhalten. Mit dieser Mittelerhöhung können die oben genannten Vorschläge finanziert werden.

Daher sehen wir den Beschluss als erledigt an.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

keine

Berlin, den 27.09.2022

Stellv. Bezirksbürgermeister Gothe 

 

 

 
 

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