Drucksache - 3050/V  

 
 
Betreff: Chancengleichheit beim Bildungserwerb trotz Corona-Rückschlägen sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitgliedere der Fraktion DIE LINKE, Fraktion Bü90/Die Grünen Neugebauer, Siewer, Fraktion der SPD Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE, Grüne, SPD vom 13.04.2021
2. Beschluss vom 22.04.2021
4. Anlage1_Hausaufgabenhilfe und Lernförderung JFE Mitte
5. Anlage2_Rahmenkonzept Stark trotz Corona
3. VzK ZB vom 14.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .08.2021

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900
Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  3050/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Chancengleichheit beim Bildungserwerb trotz Corona-Rückschlägen sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.04.2021  folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3050/V):

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Bezugnahme auf den BVV-Beschluss „Gerade jetzt keine Schülerin, keinen Schüler alleinlassen – Unterstützungsangebote durch Land und Bezirk bedarfsgerecht bereitstellen!“ (Drs. 2868/V), ressortübergreifend und insbesondere in Abstimmung mit den Abteilungen Schule, Weiterbildung und Kultur, Jugend sowie Gesundheit und Soziales die Schülerinnen und Schüler an den Schulen unseres Bezirks dabei zu unterstützen, Corona-bedingte Lernrückstände schnellstmöglich aufzuholen und Lernerfolge zu fördern.

Dazu soll gemeinsam mit den Schulen aller Schularten, der Fachaufsicht der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung, schulischen Gremien, sozial- und bildungsorientierten Einrichtungen, wie z.B. der Volkshochschule, sozialen und Jugendhilfe-Trägern und Initiativen, den bezirklichen Bildungsverbünden sowie den außerschulischen Bildungsorten und der Jugendberufsagentur eine Initiative zum Abbau entstandener Lerndefizite entwickelt werden.

Diese Initiative soll entsprechende Angebote des Landes, wie z.B. im Rahmen der „Lernbrücken“, der „Mobilen Jugend Lern Hilfe.Jetzt“, Ferienschulen, TeachFirst und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, ergänzen und mögliche Angebotslücken vor Ort schließen, soweit ein spezieller Bedarf besteht und dieser nicht anders gedeckt werden kann. Es ist darauf abzuzielen, dass bestehende Unterstützungsangebote bei denen ankommen, die sie benötigen.

Bei der Identifizierung diesbezüglicher Bedarfe sollen insbesondere die Schulen, der Bezirksschulbeirat, sozialräumlichen Zusammenschlüsse und nachbarschaftlichen Initiativen und Netzwerke des Bezirks einbezogen werden.

Zielgruppe der Initiative sind alle Schülerinnen und Schüler an Mittes Schulen, unabhängig von der Schulart. Sie richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf. Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Lernschwierigkeiten, aus sozial benachteiligten Familien sowie an Kinder und Jugendliche, die zugewandert sind und beim Erlernen der deutschen Sprache und zu ihrer Integration in die Gemeinschaft der Gleichaltrigen besonderen Förderbedarf haben, insbesondere dann, wenn sie mit ihren Familien in Gemeinschafts- oder Notunterkünften leben. Sie hat weiterhin besonders die Kinder im Fokus, die gerade in die Schule gekommen sind und Jugendliche mit und ohne Schulabschluss beim Übergang in die Ausbildung.

Unter anderem sollen flankierend zu den Landesaktivitäten und bei Beachtung der Bestimmungen zur Pandemie-Bekämpfung folgende Maßnahmen durch das Bezirksamt ergriffen werden:

  • Das Bezirksamt benennt eine Person, die lernunterstützende Aktivitäten des Bezirks koordiniert, als Ansprechpartnerin für Initiativen vor Ort, Beteiligte und Betroffene insbesondere zur Identifizierung von Bedarfen fungiert, als Multiplikatorin für relevante Informationen zur Verfügung steht und eng mit der schulischen Fachaufsicht kooperiert. Zur Unterstützung lokaler Initiativen, Patenschaften o.ä. soll ein Fonds eingerichtet werden.
  • Im Rahmen seiner Zuständigkeit wirkt das Bezirksamt auf die Bildung bzw. den Ausbau von individuellen Angeboten oder kleinen Lerngruppen außerhalb der Schulen, in Jugendfreizeiteinrichtungen, an Bibliotheken, der Volkshochschule sowie anderen Bildungseinrichtungen hin, die in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen Lernunterstützung leisten können.
  • Angebote der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit sind zu nutzen, um außerhalb schulischer Kontexte Zugänge zu Kindern und Jugendlichen zu schaffen und um sie für lernunterstützende Maßnahmen in und
    außerhalb der Schule zu gewinnen. Auch die Erziehungs- und Familienberatung sowie andere familienfördernde Angebote sind einzubeziehen, um Kontakte zu Familien zu knüpfen bzw. zu nutzen, um auf diese Lernunterstützung hinzuweisen.
  • Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund sind so zu unterstützen, dass sie am Lernen teilnehmen können und den Anschluss nicht verlieren. Dies insbesondere, wenn sie in Not- bzw. Gemeinschaftsunterkünften leben. Hier ist mit Vorrang neben technischer Unterstützung auch Lernhilfe vor Ort, unter anderem beim Homeschooling, zu leisten. Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich den Bedarf an technischer und individueller Lernunterstützung für die betreffenden Kinder- und Jugendlichen zu ermitteln und diesen zu befriedigen. Dafür sollen ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit der schulischen Fachaufsicht Zugänge geschaffen und die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden. Dies zum Beispiel zur Bildung von Tandems zum Erhalt und zur Entwicklung der Sprachkompetenz.
  • Im Bezirk bestehende Kooperationen von Schulen und Jugendhilfe sollen genutzt werden, um auch mit Unterstützung des Kinder- und Jugendpädiatrischen
    Dienstes des Bezirks gemeinsam bestmögliche Rahmenbedingungen für lernunterstützende Angebote zu entwickeln. Dazu gehört auch, psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken und/oder geeignete Hilfen zur Erziehung oder therapeutische Hilfen anzubieten, um das Kindeswohl zu sichern und bestmögliche Unterstützung auch beim Lernen zu ermöglichen.
  • Bildungseinrichtungen wie die Volkshochschulen sollen Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entwickeln, die neben internetbasierten Deutsch- und Integrationskursen auch im Umgang mit digitalen Angeboten, wie dem Homeschooling, unterstützen.
  • Das Bezirksamt soll im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Ferienschulen hinweisen, gegenüber dem Senat auf deren Ausbau hinwirken und für die Teilnahme daran werben. Für die Ferienschulen und andere lernunterstützende Angebote sind in Übereinstimmung mit dem Pandemiegeschehen geeignete und ausreichende bezirkliche Räume, auch im Freien, bereitzustellen. Es soll gewährleistet werden, dass Maßnahmen des Abbaus schulischer Lerndefizite vorzugsweise vor Ort im Umfeld der Kinder und Jugendlichen stattfinden.
  • Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, mehr Praktika und Ausbildungsplätze anzubieten und in Kooperation mit dem Jobcenter, der Senatsinitiative „Berlin braucht dich“ (BQN) und den Oberstufenzentren auch für Schülerinnen und Schüler ohne oder mit schlechtem Schulabschluss Perspektiven für Ausbildung und Beruf zu schaffen. In Kooperation mit der Jugendberufsagentur soll insbesondere die aufsuchende Arbeit gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden, um den Kontakt zu jungen Menschen nicht zu verlieren bzw. wiederherzustellen.
  • Das Bezirksamt möge weiterhin in Kooperation mit entsprechenden Initiativen einen Aufruf starten, um mehr ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer, wie z.B. Studierende oder im Ruhestand befindliche Pädagoginnen und Pädagogen für Angebot der Lernunterstützung zu finden, wie z.B. für die Tätigkeit als Lern- und Lesepaten.
  • Das Bezirksamt wird ersucht, soweit möglich, Ferienreisen des Jugendamtes, soweit diese Pandemie-bedingt stattfinden, mit Bildungsangeboten zu kombinieren, zum Beispiel im Bereich der kulturellen oder politischen Bildung oder mit Sport- und Bewegungsangeboten wie dem Erwerb der Schwimmbefähigung. Angebote der Jugendkunstschulen sind bedarfsgerecht auszubauen.
  • Das Bezirksamt möge sich, wenn möglich gemeinsam mit der schulischen Fachaufsicht, per Brief an die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern wenden, um mehrsprachig auf die Landes- und bezirklichen Angebote der Lernunterstützung hinzuweisen und für die Teilnahme ihrer Kinder daran zu werben. Entsprechende Briefe können über Schulen, Träger, LAF- oder ASOG-Einrichtungen, Behörden und Institutionen an die Familien übermittelt werden. Auch migrantische Interessenvertretungen und Zusammenschlüsse sind einzubeziehen.

Alle bezirklichen Angebote der Lernunterstützung sind im Regelfall für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos beziehungsweise sie sind so auszugestalten, dass sie für Eltern und Kinder unabhängig von der sozialen Lage zugänglich und erschwinglich sind. Für die Finanzierung der aufgeführten und weiterer bezirklicher Initiativen zum Abbau von Lerndefiziten sollten bezirkliche, Landes- und Bundesmittel genutzt werden. Insbesondere die auf Bundesebene geplanten Mittel für ein Bundesprogramm zum Aufholen Pandemie-bedingter Lernrückstände sollen, wenn sie zur Verfügung stehen, genutzt werden.

Das Bezirksamt wird ersucht, den Prozess der bezirklichen außerschulischen Lernunterstützung intensiv zu begleiten, regelmäßig im Hinblick auf die Wirksamkeit der Angebote und Initiativen zu evaluieren und diese bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Darüber soll das Bezirksamt die BVV regelmäßig halbjährlich informieren. Erstmals soll der BVV noch vor Beginn der Sommerferien Bericht erstattet werden.

 

Das Bezirksamt hat am 24.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Auf seinen Sitzungen hat sich das Bezirksamt wiederholt und intensiv mit der Umsetzung des BVV-Beschlusses befasst und am 22.06.21 die koordinierenden ressortübergreifenden Aufgaben der Steuerungsrunde Schule, Jugend und Weiterbildung beschlossen.

 

Jugend, Familie und Bürgerdienst

Der Ausbau von individueller Unterstützung und kleinen Lerngruppen ist seit Beginn der Corona-Pandemie ein wichtiger Bestandteil der Leistungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienzentren im Bezirk. Für den Aufbau der erforderlichen digitalen Infrastruktur konnten kurzfristig und gezielt Mittel im Rahmen der laufenden Förderung 2020/2021 eingesetzt werden. Die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Familienförderung haben seither gezeigt, dass sie ihre Aufgaben auch unter Pandemiebedingungen und der damit verbundenen Kontaktbeschränkung wahrnehmen kann. Sie konnten die Kommunikation mit ihren Zielgruppen oftmals erhalten und eng an den lebensweltlichen Themen der Kinder und Jugendlichen Bildung, Beratung und Unterstützung gewährleisten. Innerhalb kürzester Zeit wurden die Angebote umgestellt und neue kreative Lösungen, vielfach digital, für die Arbeit entwickelt und neue digitale Kommunikationswege zu den Besucher*innen aufgebaut. Besonders deutlich wurde der Wert der „Beziehungsqualität“ zwischen den Besucher*innen und den Zielgruppen. Sie suchen intensiveren Kontakt und Austausch mit den Fachkräften und bringen stärker als im digitalen im persönlichen Gespräch ihre Themen und Interessen ein. Dazu gehören auch viele Fragen rund um Corona (auch zu Verschwörungserzählungen) und insbesondere zur Bewältigung von Schule im Lockdown und der Überforderung durch das eigenständige Arbeiten am Lernstoff und den Hausaufgaben. Allerdings ging die für die Kinder- und Jugendarbeit typische Freiwilligkeit und Niedrigschwelligkeit abhängig den jeweils verordneten Einschränkungen teilweise verloren (d.h. kaum direkte Zugänge in die Einrichtungen, notwendige Voranmeldungen und beschränkte Teilnehmendenzahlen). Dies schränkt die Erreichbarkeit bestimmter Zielgruppen deutlich ein.

Hausaufgabenhilfe und Lernunterstützung ist seit Beginn des Homeschoolings ein stark nachgefragtes Angebot der meisten Einrichtungen geworden, obwohl dies nach der gesetzlichen Aufgabenstellung nicht zu den Aufgaben der Jugendhilfe gehört, aber aufgrund des hohen Bedarfs pragmatisch und schnell zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehört auch die Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern bei schulischen und familiären Sorgen und Problemen. Eine tabellarische Aufstellung der Lern- und Hausaufgabenhilfen während der Pandemie in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirkes ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) informiert Klient*innen über lernunterstützende Angebote in Form von Aushängen oder Flyern im Wartebereich. In speziellen Fällen, bei Feststellung von Lernrückständen im Beratungssetting, werden die Familien durch ein ausführliches Informationsgespräch auf die entsprechenden Fachkräfte verwiesen (z.B. SIBUZ, Sonderpädagog*innen der Schule) und werden über wohnortnahe Lernunterstützungen aufgeklärt (v.a. in Familienzentren, Bibliotheken etc). Werden Schwierigkeiten in der Kontaktaufnahme zu diesen Institutionen offensichtlich, stehen die Mitarbeitenden der EFB den Familien stärkend zur Seite. Sie halten telefonisch Rücksprache mit den Lernorten und begleiten in Ausnahmefällen die Kinder/Jugendlichen zu den ersten Gesprächen/Terminen. Um noch effektiver eine Brücke zu bauen zwischen nach Lernunterstützung suchenden Familien einerseits und passgenauen Angeboten andererseits, ist eine unmittelbare, in mehreren Sprachen gestaltete Zusammenführung aller Informationen für den Bezirk wünschenswert.

 

Durch die andauernde, hohe psychische Belastung und den schulischen „Aufholdruck“ der Kinder und Jugendlichen besteht in der Zielgruppe insgesamt ein starkes und berechtigtes Interesse an freizeitpädagogischen Angeboten der Jugendarbeit. Im Bereich der Ferienreisen schränkt dies die im Beschluss gewünschten Möglichkeiten zur Kombination mit Bildungsangeboten deutlich ein.

 

Erholungsmaßnahmen spielen auch im Rahmen von “Stark trotz Corona”, dem Berliner Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche, eine wichtige Rolle. Für die Programmsäule “Jugendarbeit stärken” werden Ferienmaßnahmen für die Herbstferien in Form von bezirklichen Angeboten über die Jugendämter und gesamtstädtischen Angeboten über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umgesetzt. Die genaue Mittelzuwendung ist derzeit noch in Abstimmung.

 

Auch die Bereiche der frühkindlichen Bildung und der Frühen Hilfen wurden in dem Aufholprogramm berücksichtigt, sodass für Familien mit kleinen Kindern in 2021 und 2022 zusätzliche präventive Angebote bereitgestellt werden können. Die Planung und Umsetzung der bezirklichen Angebote erfolgt über die Netzwerkkoordinierenden der zwölf Bezirke. Überbezirkliche Angebote werden von der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen geplant und umgesetzt. Für unseren Bezirk haben wir den besonderen Schwerpunkt in aufsuchenden Angeboten gewählt. Hierbei können Familien direkt in einer 1:1-Betreuung in ihrem häuslichen Umfeld unterstützt werden, was in der Vergangenheit bereits stark nachgefragt wurde. Darüber hinaus soll an bereits bestehende Angebote angeknüpft und diese erweitert werden (z.B. Beratungsangebote von Hebammen in Familienzentren, Kurse zur Stärkung der Elternkompetenz) und mit der Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit die Zugänge der Familien zu unseren Angeboten verbessert werden.

 

Das vollständige Rahmenkonzept des Aufholprogramms mit Erläuterung zu den verschiedenen Programmsäulen ist als Anlage 2 beigefügt. Für Absprachen zum Aufholprogramm und den Informationsaustausch der beteiligten Bereiche im Bezirksamt finden regelmäßig interne Arbeitstreffen unter Moderation der Koordination der Kooperation von Schule und Jugendhilfe in Berlin Mitte statt.

 

Schule, Sport und regionale Schulaufsicht

Das Programm „Stark trotz Corona“ läuft in allen Schulen in Mitte mit Beginn des Schuljahres und steht in Mittelpunkt der Bemühungen zwischen Schulleitungen, Schulaufsicht und Schul- und Sportamt.

Die Maßnahmen zur Lernunterstützung für die Herbstschule sollen analog zur Sommerschule stattfinden, die sich bei Eltern und Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern großer Beliebtheit erfreute und gut nachgefragt wurde.

 

Die Ansprechpartner werden in Abstimmung mit der Schulaufsicht festgelegt, für die Fragen der Schulorganisation, etwa den Schultransport betreffend, die Gruppenleitung, SchuSpo 1 100. Für infrastrukturelle Fragen, die Gruppenleitung, SchuSpo 332, etwa zu Raumvergaben und der gemeinsam mit der Service Einheit Facility Management sicherzustellenden Absicherung von Reinigungsdienstleistungen

 

Die gute partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen bezirklichen Schulgremien ermöglicht fortgesetzt einen offenen Austausch zu allen für die Gremien relevanten Themenkomplexen und Fragen. Die Festlegung der Tagesordnung der Sitzungen obliegt allein den schulischen Gremien und wird dem Bezirksamt regelmäßig bekannt gegeben. Zu den pandemiebezogenen Fragestellungen erfolgt ein regelmäßiger intensiver Austausch.

 

Die Kommunikation zu den Eltern und Erziehungsberechtigten erfolgt bislang problemfrei im direkten persönlichen Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen. Das Angebot erreicht die Nutzenden ohne Kommunikationsprobleme und erfreut sich hoher Nachfrage insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarfen.

 

Stadt, Soziales und Gesundheit

Für die Koordination lernunterstützender Tätigkeiten des Bezirks als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund steht die Gruppenleitung ordnungsrechtliche Unterbringung Soz 11 zur Verfügung, die sich im Bedarfsfall mit der Gruppenleitung der Leistungsstelle Soz 14 abstimmt.

 

Das Ehrenamtsbüro wurde mit der Umsetzung beauftragt, einen Aufruf zu starten mit dem zusätzliche ehrenamtliche Unterstützende, etwa Studierende oder im Ruhestand befindliche Pädagoginnen und Pädagogen für Angebote der Lernunterstützung gewonnen werden sollen. Ansprechperson ist dort die Sozialarbeiterin Soz 1821. In Zusammenarbeit mit dem Ehrenamtsbüro steht die Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) zur Verfügung.

 

Es wurden bereits vorhandene Angebote der Lernunterstützung im Bezirk in Erfahrung gebracht. Nach Auskunft der Freiwilligenagentur Mitte gibt es sehr viele unterschiedliche Angebote. Diese könnten durch eine Werbekampagne zur Gewinnung von Ehrenamtlichen speziell für den Bereich Lernunterstützung weiter ausgebaut werden. Da die Freiwilligenagentur vom Bezirk gefördert wird, um Ehrenamtliche zu beraten und weiter zu vermitteln, sollte Werbung auch direkt durch sie erfolgen und an sie verweisen. Die Zuständigkeit, einen „Werbeauftrag“ zu initiieren, fällt auch bezogen auf die Mittelverwendung -in die Zuständigkeit der OE SPK. Soz 1821 wäre weiterhin Ansprechperson für Kooperationsbedarfe, wenn eine Auftragserteilung oder Einbindung der OE SPK ausgelöst würde.

 

 

 

Weiterbildung und Kultur

In der Ds 3050/V werden im Anhang mögliche ressortübergreifende Maßnahmen verhandelt, um Corona-bedingte Lernrückstände für Schüler*innen an Mittes Schulen durch gezielte Unterstützung auffangen zu können. Natürlich ist ein Vorstoß in die Richtung „Chancengleichheit beim Bildungserwerb“ auch aus BiKu-Sicht absolut zu unterstützen.

„Im Rahmen seiner Zuständigkeit wirkt das Bezirksamt auf die Bildung bzw. den Ausbau von individuellen Angeboten oder kleinen Lerngruppen außerhalb der Schulen, in Jugendfreizeiteinrichtungen, an Bibliotheken, der Volkshochschule sowie anderen Bildungseinrichtungen hin, die in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen Lernunterstützung leisten können.“

 

Umsetzungssachstand:

 In mehreren Bibliotheken finden (derzeit digital, eine schrittweise Rückkehr zur Präsenz ist geplant) Leseförderungen, Hausaufgaben- und Lernhilfe sowie Unterstützung in der Prüfungsvorbereitung statt, ab 30. August werden auch wieder Gruppenarbeitsplätze in den Bibliotheken angeboten. Die regelmäßig stattfindenden Angebote bestanden bereits vor und während der Pandemie und werden – in eben jener Umsetzung, die die Hygienebestimmungen zulassen - selbstverständlich fortgeführt. Der Umfang der Angebote gestaltet sich nach den personellen und vor allem räumlichen Ressourcen der Bibliotheken und können daher auch nach einer Rückkehr in die alten Öffnungszeiten nur bedingt aufgestockt werden.

 Ein Ferienangebot der Volkshochschule im Rahmen des „talentCAMPus“ kann in diesem Sommer nicht stattfinden. Grund ist abermals (wie auch im vergangenen Jahr) der Wasserschaden in der Turmstraße 75, da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht klar war, wann das Gebäude wieder nutzbar sein würde – tatsächlich hat sich die Befürchtung auch bewahrheitet: die Turmstraße wird voraussichtlich erst im August wieder voll bezugsfertig sein. Da die Programmstruktur des „talentCAMPus“ (Schwerpunkt: künstlerische und kulturelle Angebote) auch eine spezielle Infrastruktur erfordert
(u.a. Fachräume wie z.B. Ateliers, Bewegungs-/Gymnastikräume, eine große (Lehr-)küche für die Mittagszeit, Infrastruktur für interne Kommunikation und mind. 10 allgemeine Unterrichtsräume, die vormittags wie nachmittags voll genutzt werden können) war ein Ausweichen auf andere Gebäude in der kurzen Planungszeit der Antragsfrist für Fördergelder nicht zu leisten. Auch, da eine langfristige und verbindliche Planung hinsichtlich des Pandemiegeschehens zu diesem Zeitpunkt nicht zu leisten gewesen wäre. Sowohl in den Herbstferien (2021) wie auch in den Osterferien (2022) finden jedoch wieder VHS-Ferienangebote statt (vormittags, zwischen 9-13.00 Uhr). In parallellaufenden Schienen (unterschiedliche Niveaustufen) wird es Angebote für die Fächer Mathematik, Englisch, Deutsch als Zweitsprache und voraussichtlich auch Französisch geben. Je nach Pandemielage können sich etwa 10-15 Schüler*innen pro Kurs anmelden. Bei insgesamt etwa 10 parallellaufenden Kursen bedeutet dies eine Anmeldemöglichkeit für mind. 100 Schüler*innen in Mitte.

Während der „talentCAMPus“ (Konzept mit künstlerischem Schwerpunkt, in den Sommerferien) durch den Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) gefördert wird/wurde, werden die Angebote in den Herbst- wie Osterferien von der Volkshochschule Mitte finanziert. Sämtliche Angebote werden wieder in der Turmstraße 75 stattfinden, da die benötigte komplexe Infrastruktur dort vorhanden ist. Damit sind die vorhandenen räumlichen Kapazitäten auch voll ausgeschöpft.

 

„Bildungseinrichtungen wie die Volkshochschulen sollen Unterstützungsangebote für Schüler*innen und Schüler sowie Eltern entwickeln, die neben internetbasierten Deutsch- und Integrationskursen auch im Umgang mit digitalen Angeboten, wie dem Homeschooling, unterstützen.“

 

Umsetzungssachstand:

 Als Institution der Erwachsenenbildung richten sich die Kurse der Volkshochschule (VHS) Mitte grundsätzlich an Erwachsene – die bereits etablierten Angebote, die speziell für Eltern konzipiert sind und durch Kooperationen mit Stadtteil- und Familienzentren regulär an zahlreichen dezentralen Orten stattfinden, wurden während der Pandemie nach Möglichkeit in den digitalen Raum übersetzt - eine schrittweise Rückkehr zur Präsenz wird gemäß den Hygienebestimmungen umgesetzt. Während die Deutsch- und Integrationskurse der VHS ohnehin fortlaufend stattgefunden haben, wird auch an der Weiterentwicklung von Unterstützungsformaten, die sich speziell an Eltern richten, fortlaufend gearbeitet – so etwa das Programm „Eltern aktiv“, das an der Wedding-Grundschule in enger Zusammenarbeit mit der dortigen Schulsozialarbeit als Pilotprojekt angeboten wird.

 Die Entwicklung und Konzeptionierung von zusätzlichen Angeboten für Schüler*innen müsste von den Schulen entwickelt werden, nicht von der Volkshochschule. Die von der VHS konzipierten Angebote richten sich an Erwachsene und in der Regel nicht an Kinder und Jugendliche. Die VHS ist deshalb nicht mit den tatsächlichen Bedarfen (oder gar aktuellen Lehrplänen) vertraut; diese zu kennen würde eine inhaltliche Konzeption aber zwingend erfordern. Ebenso sind die didaktischen Konzepte der VHS-Lehrkräfte an den Lernweisen von Erwachsenen ausgerichtet.

 Eine weitere Schwierigkeit: Die Ressourcen der VHS sind beschränkt und nicht innerhalb eines knappen Zeitfensters aufstockbar. Die Volkshochschule nimmt den Regelbetrieb schrittweise wieder auf, die Dozent*innen sind somit wieder in ihre Kurse eingetaktet – und für spezielle Angebote müssten überdies gezielt neue Lehrkräfte (mitunter mit anderen Kompetenzen) akquiriert werden, die das derzeitige Dozent*innen-Netzwerk der VHS aber gar nicht umfasst.

 Auch die räumlichen Ressourcen der VHS sind mit der Rückkehr zum Präsenzunterreicht nahezu erschöpft.

 Die Frage der Finanzierung müsste geklärt werden.

 Zu klären ist auch die Frage, ob es zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch Unterstützungsangebote im Umgang mit digitalen Angeboten (Homeschooling?) braucht.

 

Das Amt für Weiterbildung und Kultur und speziell die VHS stehen Unterstützungs-angeboten für Schüler*innen keineswegs blockierend oder ablehnend gegenüber. Dennoch gilt es, die Ds 3050/V hinsichtlich der Zuständigkeiten (Verantwortung der inhaltlichen Konzeptionierung) und vorhandener Ressourcen im Sinne der Umsetzbarkeit genau zu betrachten, um als Amt für Weiterbildung und Kultur tatsächlich sinnvoll unterstützen zu können.

 

Die Angebote des Amtes für Weiterbildung und Kultur sind grundsätzlich nicht an schulischen Lehrplänen ausgerichtet, da es sich bei den BiKu-Einrichtungen ausschließlich um außerschulische Bildungsorte handelt und die Inhalte (und somit auch die Infrastruktur) anders ausgerichtet sind: Die vorhandenen BiKu-Ressourcen werden voll ausgeschöpft, um (gemäß den Hygienebestimmungen) Kindern und Jugendlichen durch Kurse der Musikschule, durch Kulturvermittlungsprogramme in den kommunalen Galerien, durch Workshops, Bildungs- und Aktionswochen im Rahmen der Kulturellen Bildungsverbünde und durch künstlerische Werkstätten und Sommerakademien in der MiK Jugendkunstschule ein breites Angebot im Bereich der Kulturellen Bildung ermöglichen zu können.

A)      Rechtsgrundlage

§ 12 i.V.m. §36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 24.08.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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