Drucksache - 3005/V  

 
 
Betreff: Integrationsfond ist unverzichtbar
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Koleckar sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 09.03.2021
2. Beschluss vom 18.03.2021
3. VzK SB vom 05.12.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 02.11.2023

Bezirksbürgermeisterin Tel.: -32961

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3005/V

Mitte von Berlin


V

Vorlage zur Kenntnisnahme- über Integrationsfond ist unverzichtbar

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3005IV)

Das Bezirksamt wird ersucht, sich aktiv dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel des Senats für den Integrationsfonds auch weiterhin in voller Höhe zur Verfügung stehen, damit die Träger ihre Arbeit im Bezirk Mitte im bisherigen Umfang fortsetzen können.

Das Bezirksamt hat am 14.11.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat sich im Jahr 2021 für den Erhalt des Integrationsfonds erfolgreich eingesetzt. Es wurden vielfältige Maßnahmen ergriffen, wie etwa die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Integrationsbeauftragten von Berlin und der bezirklichen Integrationsfonds-Manager*innen für eine dauerhafte und gesicherte Förderung bezirklicher Integrationsarbeit an die zuständigen Senator*innen und die Bezirksbürgermeister_innen. Dank der gemeinsamen Bemühungen von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung blieben die Mittel des Integrationsfonds in 2021 erhalten.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Keine

Berlin, den Datum

Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

  1. VerfügungspunkteVerfügungspunkteVerfügungspunkteMitzeichnungSchlusszeichnungAbzeichnung(en) 
 
 

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