Drucksache - 3001/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3001/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Mehr kühlende Wasserelemente für Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3001/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, rechtzeitig vor der offiziellen Einschaltung von Springbrunnen, Planschen, Straßenpumpen und anderen kühlenden Wasserelementen diese auf deren ordnungsgemäße Funktionalität zu überprüfen. Auf eine solche Vorabprüfung soll, stärker als bisher, geachtet werden, um eine rechtzeitige Instandsetzung zu gewährleisten.
Des Weiteren soll die Bemühungen des Bezirksamtes erhöht werden, nicht funktionierende Springbrunnen, Wasserelemente, Planschen, Straßenpumpen und ähnliche Einrichtungen im Bezirksbesitz wiederherzurichten und in Betrieb zu nehmen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, bei der Gestaltung von Grünflächen, Plätzen und Straßen auf eine geringe Versiegelung der Flächen zu achten und die Einrichtung kühlender Wasserelemente vorzusehen.
Das Bezirksamt hat am 10.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Straßenpumpen (korrekt: Notwasserbrunnen) bleiben ganzjährig in Betrieb, sodass sie nicht eingeschaltet werden brauchen. Die Funktionsfähigkeit der Notwasserbrunnen wird im Rahmen der Straßenunterhaltung geprüft. Sollten Mängel vorhanden sein, so werden die betreffenden Notwasserbrunnen, ausreichend vorhandene Haushaltsmittel und Kapazitäten vorausgesetzt, möglichst zeitnah instand-gesetzt.
Die Springbrunnen werden über eine vom Berliner Senat beauftragte Firma gewartet und rechtzeitig, wie jedes Jahr, in Betrieb gehen. Meist geschieht das kurz vor den Osterfeiertagen. Auch die Planschen werden über einen Wartungsvertrag technisch überprüft. Eine Inbetriebnahme kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Temperaturen in der entsprechenden Höhe zu erwarten sind.
Dann erst können Wasserproben genommen werden und nach Vorlage eines negaitiven Ergebnisses die Planschen in Betrieb genommen werden. Eine frühere Inbetriebnahme ist aus gesundheitsrechtlichen Gründen nicht möglich. Wenn die Planschen mehrere Tage nicht laufen, müssen neue Proben entnommen werden.
Bei Neuplanungen und Umgestaltung von vorhandenen Grünanlagen und Freiflächen werden alle Möglichkeiten zur klimafreundlichen Umgestaltung untersucht und, wenn technisch und finanziell möglich, umgesetzt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 10.08.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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