Drucksache - 2639/V  

 
 
Betreff: Steuerdaten gegen Zweckentfremdung - schöpft das Bezirksamt alle Möglichkeiten aus?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Schug, Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA SPD vom 08.09.2020
2. mündliche Beantwortung am 01.12.2020

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Die Medien [1] berichten, dass es einer Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden gelungen sei, gerichtlich durchzusetzen, dass ein international tätiges Unternehmen für Buchung und Vermittlung von Unterkünften - gemeint ist offenbar airbnb - Daten herausgeben müsse. Diese sollen nun ausgewertet und auch anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.

[1] https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/airbnb-vermieter-muessen-zittern-steuerfahnder-haben-daten-a-110359d4-342b-402d-a973-292015c47357#

 

  1. Inwieweit sind das Bezirksamt hier Chancen - ggf. in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung - neben dem ursprünglichen Ziel Steuerhinterziehung zu bekämpfen auf bezirklicher Ebene die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots voranzubringen?

Frau BzStRätin Reiser antwortet: „Ferienwohnungen werden im Bezirk Mitte auf diversen Plattformen angeboten, und leider lehnen diese Betreibenden dieser Plattformen eine Zusammenarbeit mit den Behörden des Landes Berlin seit vielen Jahren ab. Seit der Novellierung des Zweckentfremdungsgebots im Jahr 2018 besteht für die Anbieter*innen von Ferienwohnungen eine Registriernummerpflicht. Aber viele der Inserate auf den bekannten Plattformen besitzen diese Nummer nicht. Insofern müssen wir weiter davon ausgehen, dass eine Vielzahl illegaler Ferienwohnungen auf Plattformen wie Airbnb angeboten werden.

Das Bezirksamt Mitte hält eine Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden deshalb für sehr hilfreich, wenn sie denn dazu führt, dass über erhobene Daten Rückschlüsse auf konkrete Wohnungen und Nutzungszeiträume sowie Klarnamen der Anbieter*innen ermöglicht werden. Diese Daten sind dann nämlich sehr elementar für die Ermittlungsarbeit. Eine andere Möglichkeit würde darin bestehen, dass über Auskunftsersuchen bei Airbnb entsprechende Daten abgefragt werden. Hierzu führt das Bezirksamt Pankow aktuell ein Musterprozess, bei dem es zwar in erster Instanz unterlegen ist, die Berufung ist nach Kenntnis des Bezirksamts jedoch noch anhängig beim OVG. Ein ähnliches Verfahren läuft in Bayern vor dem Verwaltungsgericht München. Dort hat die zuständige Behörde immerhin schon in Erstinstanz Erfolg gehabt.“

  1. Inwieweit steht das Bezirksamt hierzu bereits im Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen, um diese Möglichkeiten zu prüfen und ggf. konkrete Arbeitsschritte vorzubereiten?

Frau BzStRätin Reiser antwortet: „Das Bezirksamt Mitte, Serviceeinheit Personal und Finanzen, steht im Austausch mit der Senatsverwaltung für Finanzen, um die Möglichkeiten eines Zugriffs auf die Steuerdaten zum Zwecke der Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes zu prüfen. Ein Ergebnis liegt heute noch nicht vor. Sollte es vorliegen, könnte ich im Ausschuss Bürgerdienste und Wohnen darüber berichten.“

 

 

 
 

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