Drucksache - 2547/V  

 
 
Betreff: Mehr Hilfen für Soloselbständige
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer,sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden vertagt   
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Linke, Grüne vom 09.06.2020
2. Austauschblatt SPD + Linke vom 18.06.2020
3. Beschluss vom 20.08.2020
4. VzK SB vom 15.12.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .11.2020

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 32200

Wirtschaftsförderung/ -beratung

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2547/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Über

„Mehr Hilfen für Soloselbständige“  

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Land dafür einzusetzen, zusätzliche Mittel im zweiten Halbjahr 2020 als Notfallhilfe bereit zu stellen für Personen, die in Folge der Pandemie weiterhin erhebliche Einkommensverluste hinnehmen müssen, die nicht durch bereits ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind.

In Betracht kommen dabei insbesondere Künstler*innen, Kleinst- und Solo-Selbständige, welche beispielsweise nicht-deckbare Kosten haben, die nicht zuschussfähig nach der Definition der Bundes- und Landesmittel sind bzw. die keinen Zugang zur neuen Überbrückungshilfe (Kabinett 12.06.) haben werden.

Auch ist zu prüfen, welche weitere Gruppen es gibt, die bislang nicht ausreichend abgedeckt werden, beispielsweise weil kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.“

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  01.12.2020 beschlossen, dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Wirtschaftsförderung des Bezirksamts Mitte stand und steht bezüglich der Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie stets in engem Austausch mit den diesbezüglich wichtigen Akteur*innen. In regelmäßigen telefonischen und digitalen Konferenzschaltungen mit den Wirtschaftsförderungen aller Bezirke, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin Partner, visitBerlin, der Handwerkskammer Berlin (HWK), der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK), der Investitionsbank Berlin (IBB) und Weiteren, finden seit Mitte März Gespräche zu den Unterstützungsbedarfen der bezirklichen und gesamtstädtischen Wirtschafts-

akteur*innen statt. Zu den, u. a. aus diesen Gesprächen entwickelten Notfall- und Soforthilfen des Landes Berlin sowie denjenigen des Bundes werden den Unternehmen Informationen auf der Website der Wirtschaftsförderung bereitgestellt.

Zu den Handlungserfordernissen zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie steht die Wirtschaftsförderung des Bezirksamts Mitte zudem in engem direktem Kontakt mit den Unternehmen und Netzwerken im Bezirk. Deren generelle und spezifische Bedarfe und Problemlagen werden in die beschriebenen Akteur*innen übergreifenden Austauschrunden eingespeist. Bis in den Sommer hinein wurde durch die Wirtschaftsförderung hierzu die tägliche telefonische Erreichbarkeit einer Notfallnummer für die örtlichen Unternehmen sichergestellt.

Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) für Selbstständige. Damit sollen Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden.

Eine entsprechende Klarstellung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt an die Jobcenter übermittelt. So wird der Freibetrag individuell ermittelt und berücksichtigt auch die Dauer der bisherigen Selbständigkeit.­
Zudem bleibt das Betriebsvermögen anrechnungsfrei, wenn es der Fortsetzung der Selbständigkeit dienlich ist (bisher musste das Betriebsvermögen unentbehrlich sein). Darüber hinaus stellte das BMAS klar, dass Soloselbständige nicht dem Arbeitsmarkt

zur Verfügung stehen müssen.

 

Für Mieter*innen und Pächter*innen bezirkseigener Immobilien bestand zudem die Möglichkeit, Zahlungen für die Monate April, Mail und Juni 2020 mit einem Rückzahlungszeitraum von zwei Jahren zinsfrei zu stunden, um die Zahlungsausfälle während der im Frühjahr angeordneten Geschäftsschließungen über einen längeren Zeitraum kompensieren zu können.

In Vorbereitung auf die drohenden Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen vor Ort startet im Herbst 2020 mit einem regelmäßig stattfindenden Gesprächskreis sowie der Möglichkeit einer persönlichen Krisenberatung für Unternehmer*innen ein Kooperationsprojekt mit der Wirtschaftsförderung des Bezirksamts Pankow. Hierbei sollen erste Schritte aus der Krise sowie bestehende Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

 

Folgende, weitere Hilfsprogramme stehen zur Verfügung:

 

Außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes (Novemberhilfe)
 

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Für Soloselbständige ist hier ein ELSTER-Zertifikat notwendig, aber keine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer etc.
  4. Die Antragstellung startete am 23.11.
  5. Erste Auszahlungen von Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  6. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, und somit direkt betroffen sind.
  7. Ebenfalls sind indirekt betroffene Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung ihres Gewerbes gehindert sind, ebenfalls antragsberechtigt. Dazu zählen Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließungsanordnung direkt betroffen sind
  8. Weiter sind mittelbar betroffene Unternehmen antragsberechtigt, wenn sie regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistungen im Auftrag von Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen betroffen sind, über Dritte erzielen. Z. Bsp.: Betroffene aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wie Tontechniker*innen, Bühnenbauer*innen und Beleuchter*innen.

 

Zu dieser Hilfe wurde durch die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH ein Town Hall Call am Montag, den 23.November durchgeführt.

In diesem Town Hall Call standen Experten die Rahmenbedingungen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe vor
- Wer ist antragsberechtigt?
- Welche Mittel können wo abgerufen werden?
- Mit welcher Zeitschiene muss man rechnen?

Die Experten waren:
- Dr. Michael Knieß, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Christian Wolf, Senior Manager Förderung Finanzierung, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
 

Überbrückungshilfe III Januar 2021 bis Juni 2021

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler*innen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert. Zusätzlich gibt eine „Neustarthilfe für Soloselbständige“, die vor allem selbständige Künstler*innen und Kulturschaffende unterstützen (weitere Informationen dazu unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html  )

Soforthilfe für Betrieb der Schankwirtschaft

Zielgruppe sind alle Unternehmen, die in der Gewerbedatenbank des Landes Berlin als Gastronomiebetriebe mit Branchencode 56.3 „Ausschank von Getränken“  gemeldet sind und durch die Schließzeit verursachte existenzbedrohende Umsatzeinbußen plausibel machen. In Ausnahmefällen können auch Unternehmen anderer Branchen (im Einzelhandel z.B. Spätverkaufsstellen) Anträge stellen, wenn sie nachweisen, dass signifikante Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vormonat entstanden sind.

Gefördert werden ausschließlich die Kosten für Gewerbemieten (monatliche Nettokaltmiete) bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro. Von den Vermietern wird bei Überschreitung der Obergrenze ein entsprechendes Entgegenkommen erwartet.

Der Antragsstart erfolgte am 23.11.2020, läuft bis zum 06.12.2020 und kann ausschließlich über die Website www.ibb.de/schankwirtschaft gestellt werden.

Damit Antragsteller*innen sich im Vorfeld umfassend über die finanzielle Unterstützung informieren können, wurden bereits am Freitag, 20.11.2020, die Förderkriterien veröffentlicht.

KfW Schnellkredit für den Mittelstand

Mit diesem Kredit werden Selbstständige und Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, unterstützt.

Der Schnellkredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Selbständige und Unternehmen beantragt werden und wird  zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Die Unternehmen müssen mindestens seit Januar 2019 am Markt sein und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben (sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).

Es wird ein leichter Zugang zum Kredit gewährt; es erfolgt keine Risikoprüfung, es müssen keine Sicherheiten gestellt werden, wie es sonst bei Krediten üblich ist. Die Bank holt nur eine Auskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei ein.

Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 und ist nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt.

Förderung Digitalisierung

Am Donnerstag, dem 03.12. wird ein Town Hall Call zum Thema „Mit Digitalisierung neu durchstarten“ durchgeführt.
 

Digitalprämie Berlin

Das Förderprogramm "Digitalprämie Berlin" unterstützt hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen bei ihrem Digitalisierungsprozess.

Die Digitalisierungsförderung soll damit vor allem kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Antragsberechtigt sind:

  • Berliner KMU mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten
  • Berliner Soloselbstständige und Freiberufler im Hauptberuf ohne angestellte Beschäftigte (mit mindestens 26.000 EUR Einkommen / Jahr aus der aktuellen Tätigkeit)
  • Die Gründung ist vor dem 31.12.2019 erfolgt

Es werden Investitionen in Hardware und Software zur Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen, Investitionen zur Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit sowie digitalisierungsbezogene Beratungs- Qualifizierungsmaßnahmen Euro gefördert.

Berliner KMU mit mehr als 10,5 und bis zu 249 Beschäftigte erhalten Finanzierungszuschüsse für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Höhe von bis zu 17.000 EUR

Antragsteller mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 7.000 Euro. Die Förderquote beträgt 50%.

 

go digital

Das Förderprogramm "go-digital" richtet sich mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Das Programm bietet Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.

Antragsberechtig sind KMU mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

 

Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU

Das Investitionszuschussprogramm "Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU" unterstützt Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Mitarbeitern bei Investitionen in digitale Technologien sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Themen der Digitalisierung. Antragstellende werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert: die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 Euro.

Es wird ein leichter Zugang zum Kredit gewährt ohne Risikoprüfung, es müssen keine Sicherheiten gestellt werden, wie es sonst bei Krediten üblich ist. Die Bank holt nur eine Auskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei ein.

Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019. Der maximale Betrag ist nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt.

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 01.12.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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