Drucksache - 2482/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2482/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Nicht nur wegen Corona: Das Gesundheitsamt stärken!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2482/V):
Das Bezirksamt wird ersucht,
schnellstmöglich zu besetzen, damit dieses nicht nur seine Aufgaben im Zusammenhang mit Corona, sondern auch beim Kinder- und Jugendgesundheitsschutz, bei der Prävention gegen sexuell übertragbare Krankheiten, bei der Hygiene-Kontrolle, zum Schutz gegen andere Epidemien etc. umfassend wahrnehmen kann;
auch die noch fehlenden Stellen für das „Muster-Gesundheitsamt“ umgehend finanziert werden, damit diese zusätzlichen Stellen noch in diesem Jahr ausgeschrieben und rasch besetzt werden können;
Beschäftigten im Gesundheitsamt in den künftigen Tarifverhandlungen dauerhaft und nachhaltig verbessert wird, um die Attraktivität dieser zentralen Einrichtung für unseren Gesundheitsschutz dauerhaft zu erhöhen;
vorhandenen und noch geplanten Baulichkeiten schnellstmöglich zu realisieren.
Das Bezirksamt hat am 06.10.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zu 1.:
Das Gesundheitsamt Mitte arbeitet, bezogen auf Stellenausschreibungen, eng mit dem Zentralen Bewerberbüro der Serviceeinheit Personal und Finanzen zusammen. Die Priorisierung des Personaleinsatzes des Gesundheitsamtes wurde in den vergangenen sechs Monaten zugunsten der Unterbrechung von Infektionsketten zur Eindämmung des Pandemiegeschehens in Mitte vorgenommen.
Dies betraf auch die Internen Dienste des Gesundheitsamtes, die für die administrative Umsetzung von Stellenausschreibungen und Vertragsanbahnungen zuständig sind. Daneben sind Dauererkrankungen von Kolleg*innen des Internen Dienstes zu kompensieren.
Dennoch ist es gelungen, für die Kernämter (befristet und unbefristet) in 2020 insgesamt 17 Stellen zu besetzen. Per 30.06.2020 waren noch 17 VZÄ zum Soll des Mustergesundheitsamtes unbesetzt. In der Pandemiestruktur wurden bislang 34 zusätzliche Mitarbeitende in unterschiedlichen Vertragskonstellationen (auch Praktikantinnen und Praktikanten sowie ehrenamtlich tätige Unterstützerinnen und Unterstützer) an das BA Mitte gebunden, die aktuell dort tätig sind.
Für weitere Personalrekrutierungen konnten mittels Dauerausschreibungen in einem ersten Auswahlverfahren am 24.09.2020 insgesamt 18 weitere Mitarbeitende zur zeitlich befristeten Anstellung (Jahresverträge) gewonnen werden und befinden sich nunmehr im internen Beteiligungs- (Beschäftigtenvertretungen) und Einstellungsverfahren.
Zu 2.:
Mit dem Personalbedarfskonzept für einen zukunftsfähigen ÖGD ist in 2017 von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Soll-Zielzahl für den ÖGD zum Personalkörper der Mustergesundheitsämter beschrieben worden. Die fortgeschriebene Sollzielzahl für Mitte beträgt 199 VZÄ.
Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 10.06.2020 wurden weitere 60 Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Einrichtung von unbefristeten Beschäftigungspositionen in den Bezirken zuerkannt.
Zitat:
„Im Rahmen der Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2020/2021 haben sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Senatsverwaltung für Finanzen darauf verständigt, den Bezirken insgesamt 60 zusätzliche Stellen zur Umsetzung des Mustergesundheitsamtes zur Verfügung zu stellen. Jeder Bezirk kann demnach ab sofort 5 zusätzliche Stellen (Beschäftigungspositionen) für den Öffentlichen Gesundheitsdienst besetzen. Die konkreten Aufgabengebiete und die Bewertungen sind von den Bezirken in eigener Verantwortlichkeit festzulegen (z.B. Facharzt/Fachärztin, Gesundheitsaufseher/Gesundheitsaufseherin, Verwaltungskräfte). Die tatsächlich angefallenen Personalkosten werden mit der Basiskorrektur 2020 ausgeglichen. Dies gilt ebenso für die Basiskorrektur 2021, sofern die Stellen bis zum 01.05.2021 besetzt sind. Bei einer späteren Stellenbesetzung entfällt die Finanzierungszusage. Eine entsprechende Abfrage zur Stellenbesetzung erfolgt dann im Mai 2021.“
Weiterhin befinden sich im Verfahren für den 2. Nachtragshaushalt derzeit ein Haushaltsansatz in Höhe von rd. 7,5 Mio Euro für personelle Unterstützung bei der Kontaktpersonen Nachverfolgung (KoNa). Dieser Haushaltsansatz betrifft die auftragsweise Bewirtschaftung der Bezirke.
Dem Bezirk Mitte wurden insgesamt 511.700 € Personalmittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt Diese Mittel werden bis zum Jahresende bereitgestellt. Das Bezirksamt Mitte hat sich dafür ausgesprochen, Personal für die Pandemiestruktur befristet für jeweils 12 Monate anzustellen um eine Planbarkeit der KoNa – Teams zu gewährleisten und der Maßgabe der Bundes-/Landesregierung nachzukommen, stets 947 VZÄ zur Pandemiebekämpfung verfügbar zu haben (Mitte = 96).
Aus dieser „Nachtragshaushaltsdebatte“ werden dem ÖGD (für das Mustergesundheitsamt, von dem in dieser Form nicht mehr gesprochen wird) im Ergebnis fünf zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse zur Besetzung bis zum 01.05.2020 zuerkannt.
Diese Stellen sind mit Anforderungsprofilen unterlegt und unter Einbindung des Zentralen Bewerberbüro der Serviceeinheit Personal und Finanzen aktuell in der Vorbereitung der Stellenausschreibungen.
Im Ergebnis wird berichtet, dass neben den Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der zusätzlichen Vakanzen für die Pandemiestruktur (51 zeitlich befristete Stellenbesetzungen), für die Kernstruktur des Gesundheitsamtes fünf zusätzliche Beschäftigungspositionen; aktuell insgesamt sechs weitere Stellenausschreibungen im Verfahren sind.
Das Gesundheitsamt wendet alle zur Verfügung stehenden Kräfte dafür auf, möglichst allen Personalbedarfen der Dienststellen hinsichtlich der Ausschreibungsverfahren gerecht zu werden und wird mit seinen internen Diensten ebenfalls stark vom Pandemiegeschehen beeinflusst.
Zu 3.:
Die Bundesärztekammer hat sich mit Schreiben vom 20. Juli 2020 mit einer Positionierung zum „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, nachrichtlich dem Chef des Bundeskanzleramtes – Herrn Prof. Dr. Helge Braun, Jens Spahn - Bundesgesundheitsminister und den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages gewandt.
Inhaltlich wird die von den Amtsärztinnen und Amtsärzten unterstützte Position vertreten, einen arztspezifischen Tarifvertrag für den ÖGD einzufordern und nicht nur die Gewährung von Zulagen zur Gewinnung und Bindung hochqualifizierten Personals an den ÖGD zu realisieren.
Diese aktuelle Senatsbefassung impliziert auch die Fragestellung der BVV zu künftigen Tarifverhandlungen und nachhaltiger Verbesserung der Bezahlung der Beschäftigten der Gesundheitsämter.
Der Beantwortung dieser Anfrage angefügt, sind die als bekannt vorausgesetzten Anlagen:
Ergebnisse des Gesprächs der Einigungsstelle zu den Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat und der Vergütung im ÖGD – sog. Verfahrensauflassung und das Rundschreiben IV Nr. 56/2019 -Fachkräftezulage für Ärzte/Ärztinnen, Ingenieurinnen und Ingenieure und Beschäftigte in der Informationstechnik sowie Fachinformatiker/innen als Handlungsspielraum in Personaleinzelfällen, bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen.
Zu 4.:
Die Bauvorhaben in der Turmstraße 21 mit dem Ziel der Zentrierung der Dienststellen des Gesundheitsamtes (mit Ausnahme des Zentrums Ruheplatz-Potsdamerstraße) an einem/diesem Standort, werden von verschiedenen Dienststellen des BA Mitte begleitet und planmäßig nachgehalten. Regelmäßig wird dem Abteilungsleiter/Bezirksstadtrat zu den Fortschritten in einem Besprechungsformat berichtet.
Dem Bezirksamt ist es weiterhin gelungen, ein zusätzliches Gebäude – Haus B – auf dem ehem. Krankenhausgelände an der Turmstraße, mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses, anzumieten.
Dort werden ab Oktober 2020 temporär die Mitarbeitenden der Pandemiestruktur einen Arbeitsplatz erhalten. Die Nachnutzung ist ebenfalls für das Gesundheitsamt geplant.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 10. Oktober 2020
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe
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