Auszug - Finanzierung der Jugendarbeit  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 29.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Smentek führt aus, dass die Arbeitsgemeinschaft, die vom Land Berlin eingerichtet wurde, um sich mit der Finanzierungssystematik auseinanderzusetzten, zu mehreren Empfehlungen gekommen ist und dass hierüber diskutiert wurde. Die AG Förderung der Berliner Jugendämter, der Landesjugendhilfeausschuss und die Jugendstadträtinnen und -stadträte haben dazu ein Votum abgegeben. Die Beschlussfassung der Jugendstadträtinnen und -stadträte beinhaltet, in das Budgetierungsverfahren einen sogenannten Plausibilitätskostensatz einzuführen, der dazu führen soll, dass bei der Budgetierung ehrenamtliche Arbeit nicht genauso gewichtet wird wie hauptamtliche Arbeit.

 

Im Augenblick ist noch nicht ganz klar, zu welchem Zeitpunkt dieses Budgetierungssystem, und auch mit oder ohne Ausgleichszahlungen für die Bezirke, die sich auf das alte Verfahren verlassen haben, eingeführt wird.

 

Sowohl der Landesjugendhilfeausschuss wie auch die Jugendstadträtinnen und -stadträte haben gesagt, dass es ein Jugendfördergesetz geben muss. Die Senatsverwaltung für Jugend kann dann bestimmte Fachstandards und auch bestimmte Ausstattungsstandards für die Jugendarbeit in einer Gesetzesvorlage festlegen. An diesem Stand hat sich seit der letzten Sitzung nichts Wesentliches getan.

 

Fragen zur Verwendung der Ausgleichszahlungen, zum Modell "Plausibilitätsstundensatz" und zu den Fach- und Qualitätsstandards werden von Frau Smentek beantwortet.

 

Herr Siewer glaubt nicht, dass das Land Berlin plant, ein Gesetz zu verabschieden, das dem Bürger oder Träger subjektive Rechte verleihen wird. Wenn das Land Berlin plant, mit einem Jugendfördergesetz Standards festzulegen und nicht bereit ist, mehr Mittel in die Jugendhilfe zu geben, dann wird es dazu führen, dass die Jugendstadträtinnen und -stadträte die Möglichkeit haben, die Schließung von Jugendeinrichtungen nicht mehr politisch, sondern mit Gesetzen zu begründen.

 
 

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