Auszug - Bebauungsplan 1-43VE( Schultheiß-Areal): Hintergründe und Konsequenzen aus dem OVG-Urteil vom 18.01.2015 BE: Bezirksamt Mitte, RA Lammek
Herr Spallek berichtet vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Dieses solle bis Ende Januar 2015 vorliegen. Ferner führt er aus, dass am 17.12.2014 die Sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt worden sei.
Herr Schramm, Jurist Stadtplanungsamt BA, berichtet, dass 2 Aspekte vom Gericht beanstandet wurden.
Pressemitteilung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Herr RA Lammek geht ebenfalls auf die 2 beanstandeten Aspekte des Gerichts ein und hinterfragt, ob die Abstandsflächen zwingend erforderlich seien. Hinsichtlich des Denkmalschutzes, kam es seiner Ansicht nach zu einem formellen Fehler.
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