Auszug - Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots   

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.4
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:37 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel vermittelt, dass das Bezirksamt Mitte zwei Kräfte, die nicht aus dem Personalüberhang stammen, eingestellt habe. Insgesamt sind vier Stellen vorgesehen. Ende Juli sollen die Stellen alle besetzt sein.

Die Fachstadträte haben sich dahingehend verständigt, dass es sinnvoll wäre, die Aufgabe des Zweckentfremdungsverbots zu zentralisieren. Dieses wird in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aus unterschiedlichen Gründen (siehe Tabelle) präferiert. Einen Beschluss, die Aufgabe abzutreten, gäbe es aber nicht. Auch in Mitte gäbe es hierzu noch keinen Beschluss. In den nächsten Wochen müsse man zu einer Entscheidung kommen. Das Gesetz des Zweckentfremdungsgebots gelte seit 1. Mai 2014. Die schlechte Kommunikation habe dazu geführt, dass man noch nicht so handlungsfähig sei, wie es sein müsste, wenn ein Gesetz in Kraft trete.

 

Herr BD Lötzer (Die Linke) fragt nach, welcher Bezirk bei der Zentralisierung dieser Aufgabe nicht teilnehmen möchte? Herr von Dassel teilt mit, dass es diese Überlegungen in Neukölln gäbe, dass sie aber Probleme hätten, Personal für die benötigten Stellen zu finden. Herr von Dassel meint, dass dies ein Grund sei, warum Neukölln dann doch mit in die Zentralisierung einsteigen würde.

 

Frau BV de Sielvie (SPD) erfragt, was passiert, wenn es keine Zusage gäbe die Sachkosten über die Basiskorrektur ausgleichen zu können? Des Weiteren möchte sie wissen, ob diese Arbeit Personal aus dem Überhang leisten könne und wo diese Arbeitskräfte dann  arbeiten werden?

 

Herr BV Looff (Die Linke) möchte wissen, wie es dazu kommt, dass der Bezirk Mitte zehn Stellen aus dem Überhang besetzen könne und ob andere Bezirke diese Chance nicht auch nutzen könnten, Überhangkräfte auf so eine Stelle zu setzen?

Herr von Dassel teilt mit, dass die grundsätzliche Frage nach den Sachkosten ungeklärt sei. Er habe den zuständigen Staatssekretär angeschrieben. Wenn die Sachkosten nicht wie vorgesehen ausgeglichen werden können, dann sei es ein wichtiger Grund gegen die Zentralisierung vor zu gehen. Herr von Dassel geht von max. 150.000 EUR aus, die in diesem Fall nicht erstattet werden können.

Der Personalüberhang werde zurzeit in Höhe von ca. 3 Mio. EUR finanziert. Ein Teil werde bei einer Zentralisierung von der Senatsverwaltung finanziert. Zurzeit sind zwei Kräfte aus dem Personalüberhang für diese Stelle vorgesehen. Es werde angenommen, dass aus den 56 Überhangkräften noch 8 weitere Kräfte gefunden werden. Es könnten mehr oder auch weniger Kräfte sein.

Einige Bezirke hätten keinen oder wenig Personalüberhang und seien von daher nicht interessiert an diesen Stellen. Auch haben andere Bezirke ihr Konzept noch nicht offen gelegt. Kaum ein Bezirk habe bisher Personal benannt. Der Bezirk, der die Aufgabe übernehme, sollte auch das Personal auswählen dürfen.

Im ehemaligen BVV-Saal in Wedding (Walter-Ratenau-Saal), in dem derzeit Briefwahlen stattfinden, befindet sich ein Großraumbüro mit 25 Arbeitsplätzen und normalen Infrastrukturkosten. In einem neuen Tätigkeitsfeld sei ein Großraumbüro begrüßenswert, da viele Fragen auftauchen werden und es dadurch keinen Koordinierungsaufwand gäbe. Ende 2014 sei das Gesundheitsamt komplett aus dem Gebäude Rathaus Tiergarten ausgezogen und man hätte ausreichend Platz im Rathaus Tiergarten, um dauerhaft eine Arbeitsgruppe einzurichten. Die Raumkosten würden in dem Fall vom Land Berlin/von der Zweckgemeinschaft finanziert.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) hält fest, dass dies eine Aufgabe des Bezirks sei und daher muss dies jeder Bezirk für sich angehen. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass die Aufgabe zentral angegangen wird, hätte er es auf Landesebene organisiert. Er weist darauf hin, dass Herr von Dassel die volle politische Verantwortung übernehme, sollte diese Aufgabe zentralisiert werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, fragt nach, ob es bereits Anträge und einen Arbeitsablauf gäbe? Herr von Dassel teilt mit, dass die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots ein erheblicher Eingriff in das Eigentumsrecht dar stelle. Es wird davon ausgegangen, dass es Klagen geben werde. Die Bezirke haben sich nicht in der Lage gesehen, die Aufgabe mit dem zugestandenen Personal angemessen zu erfüllen. Grundidee der Zentralisierung sei Arbeitsteilung und Spezialisierung.

Die Überlegung, die Aufgabe auf Landesebene zu behalten, hätte es auch gegeben, aber es hätte auch hier u. a. Personalengpässe aufgeworfen.

Herr von Dassel vermittelt abschließend, dass bisher 60 Anzeigen eingegangen seien. In den ersten drei Monaten werden nur Anzeigen von Wohnungsbesitzern entgegengenommen. Diese bekommen eine Bestätigung der Selbstanzeige und eine zweijährige Übergangsfrist.

Weitere Nachfragen zu diesem Thema werden zur nächsten Sitzung vertagt.

 
 

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