Auszug - des Bezirksamtes
Herr Spallek teilt mit, das zum internen Gebrauch eine Auswertung der Arbeitssitzung Gewerberecht zum Stand der Genehmigungen von Spielhallen zur Verfügung stehe (siehe Anlage).
Herr Kurt fragt, wie viele Betreiberwechsel es gegeben hätte. Herr Spallek antwortet, dass Betreiberwechsel wie Neuanträge zu behandeln seien. Im Jahr 2013 gab es keines vom beiden.
Weiter teilt Herr Spallek mit, dass im Jahr 2016 nach dem neuen Spielhallengesetz die Betreiber der Spielhallen ihre Genehmigungen ausliefen und diese neu beantragen müssen. Genehmigungen werden dann nur erteilt, wenn mindestens 500 Meter zwischen der nächsten Spielhalle liegen. Demnach werden viele Betreiber keine Genehmigung mehr erhalten. Herr Spallek äußert seine Bedenken, wie man die Reihenfolge neuen Anträge organisatorisch bewerkstelligen solle. |
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