Auszug - Asbestbelastungen in Wohnhäusern
Herr Klautke vermittelt, dass Asbestbelastungen in Wohnungen im Zuständigkeitsbereich der Bau- und Wohnungsaufsicht - Asbestrichtlinie - falle. Das Umwelt- und Naturschutzamt habe rechtlich nichts damit zu tun. Es laufen Anfragen von besorgten Bürgern/-innen, die den Verdacht haben oder in so eine Wohnung leben, auf. Aufgrund der fachlichen Kenntnis werden die Bürger/-innen von Herrn Klautke informiert und er weist sie an die entsprechenden Stellen, damit sie dort vorstellig werden.
Herr Schug regt an, den Antrag so zu ändern, dass es nicht Aufgabe des Bezirks sei, sondern Aufgabe der Landesebene. Die Fraktion der SPD lehne den Antrag in der vorliegenden Form ab.
Frau Briest erfragt, ob der Antrag dahingehend geändert werden könne, dass Menschen darüber informiert werden, wie sie sich in so einem Fall in der Wohnung verhalten sollen? Frau Weißler teilt mit, dass die Bürger/-innen direkt an die zuständigen Stellen vermittelt werden.
Frau Briest wünscht um Vertagung. Dem wird zugestimmt. |
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