Auszug - Lehrter Straße Mittelbereich  

 
 
25. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 29.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1152/IV Bebauungsplanes 1-67 (Lehrter Straße, Mittelbereich): Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt einstimmig der BVV die Annahme des geänderten Textes [13 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, Die Linke)]

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplansentwurfes 1-67 einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und mit dem Investor zu vereinbaren, der mindestens folgende Rahmenbedingungen setzt:

 

  1. Angemessene finanzielle Beteiligung des Investors an Wohnfolgeeinrichtungen (Kita/Grundschulplätze und Sportangebote für Grundschulen) bzw. Erstellung im Rahmen des Projektes.
  2. Bereitstellung von zusätzlichen Grün- und Freiflächen als Ausgleich für eine Überschreitung der Obergrenzen Baudichte (entspr. §17 (2) BauNVO) möglichst im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Einen Nutzung für die Allgemeinheit ist dabei anzustreben. Der naturschutzrechtliche Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft bleibt davon unberührt.
  3. 50% des geplanten Wohnungsneubaus sollen als Mietwohnungen ausgewiesen werden. Dabei sollen sich ca. 25-30% der in diesem Rahmen entstehenden Mietwohnfläche von ihrer Miethöhe an den aktuellen Richtwerten der zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Berliner Wohnaufwendungenverordnung orientieren. Diese Mietwohnungen sind dem Bezirksamt als mietpreisgebundene Wohnungen langfristig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt einstimmig der BVV die Annahme des geänderten Textes [13 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, Die Linke)].

 

Begründung:

Dieser B-Plan wird für ein Projekt eines Investors aufgestellt. Der Investor will das Projekt auch alleine durchführen. Daher ist hier ein vorhabenbezogener B-Plan das geeignete Mittel für die weitere Planung an dieser Stelle. Bei einem vorhabenbezogenen B-Plan ist dann einstädtebaulicher Vertrag anzustreben.

 

 
 

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