Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 20:06 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel

Herr BzStR von Dassel

  • teilt im Bezug auf die Glückwunschreiben mit, dass man sie weiter führen werde. Man prüfe derzeit, ob man den Gratulant/innen statt Geld für Blumen Gutscheine übergebe, das würde eine Arbeitserleichterung bei der Abrechnung bringen.
  • berichtet über die Flüchtlinge am Brandenburger Tor, dass die Polizei momentan kein Demonstrationsmaterial zulasse, sondern nur ein Sitzkissen und einen Regenschirm. Die Flüchtlinge befinden sich derzeit im Hungerstreik. Das BA Mitte habe heute darüber befunden, wie man mit dieser Situation umgehen könnte. Das BA befinde sich in einer sehr unglücklichen politischen Lage. Man könne die Situation der Flüchtlinge nach vollziehen. Man habe aber nicht die Mittel, um den Forderungen der Flüchtlinge nach kommen zu können. Das Bezirksamt Mitte habe heute vereinbart, dass sich Herr von Dassel an die Staatssekretärin für Gesundheit und an den Staatssekretär für Soziales wendet, um mitzuteilen, dass der Bezirk Mitte hier keine Zuständigkeit sehe. Man würde anregen, einen Versorgungsbus zum Aufwärmen und in dem eine medizinische Versorgung stattfindet, in unmittelbarer Umgebung des Brandenburger Tores zu stellen. Gleichzeitig würde sich Herr von Dassel bemühen, den Flüchtlingen einen Platz in der Berliner Stadtmission anzubieten. Eine Sondernutzungsgenehmigung zum Aufstellen für Tische, Planen, Zelte werde es nicht geben. Die Akademie der Künste habe eine Toilettenbenutzung für die Flüchtlinge angeboten.

    Frau BD Dr. Ernst (SPD) fragt nach, ob es andere Möglichkeiten für eine Unterbringung gäbe, weil die Flüchtlinge die Angebote bisher abgelehnt haben. Herr von Dassel teilt mit, dass die Flüchtlinge eine Ausweichunterkunft nicht angenommen haben. Man könne hier nichts tun, denn man könne niemanden zwingen. Finanzielle Unterstützung erhalten die Flüchtlinge derzeit nicht, weil sie sich dem nicht akzeptablen System entzogen haben. Es gäbe keine Doppelfinanzierung. Es gäbe eine sogenannte Notfallversorgung bzw. Gewährung einer eigentlich ihnen zustehenden Versorgung.

    Die Frage von Frau BV de Sielvie (SPD), ob es sich um die selben Flüchtlinge handele wie am Oranienplatz, kann Herr von Dassel nicht beantworten.

    Frau BD Dr. Ernst (SPD) fragt nach, ob es Zwangserhaltungsmaßnahmen gäbe, weil die Flüchtlinge in den Hungerstreik getreten sind? Herr von Dassel teilt mit, dass er nicht wisse, in welcher Situation man Ernährungszwangsmaßnahmen vollstrecken dürfe. Er hoffe, dass der Bezirk Mitte nicht dazu kommen werde.

    Auf die Frage von Frau BV Dr. Reuter (Die Linke), ob das Bezirksamt Mitte Gespräche mit kirchlichen Einrichtungen suchen könnte, um die Flüchtlinge dort unter zu bringen, teilt Herr von Dassel mit, dass das Bezirksamt noch nicht darüber nachgedacht habe. Er wird die Frage in der nächsten Bezirksamtssitzung und an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales heran tragen.
     
  • teilt zur Hilfe zur Pflege mit, dass derzeit 137 Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste in Berlin vorliegen. Gegen mehr als 20 % der Pflegedienste laufen Ermittlungsverfahren. Das BA habe beim Land eine zentrale Stelle gefordert, die jetzt 3 Monate auf Probe arbeite. Ein Rechtsanwaltsbüro, welches für Auskunfts- und Beratungsfragen zuständig sei, werde von den Bezirken bezahlt. Jeder Bezirk könne sich an das Rechtsanwaltsbüro wenden und könne das rechtlich bewerten lassen. Herr von Dassel betont, dass das ein großer Fortschritt sei. Schwierig sei die Initiative des Landes eine "Berliner Liste" zu veröffentlichen. Man könne nur Pflegedienste ausschließen, wenn sie rechtlich verurteilt wurden. Bei einer Zusammenkunft mit dem Senator, dem Staatssekretär, den Pflegeverbänden und ihm habe er um Unterstützung für diese Liste gebeten, aber den Eindruck gewinnen müssen, dass die Pflegeverbände dies äußerst kritisch sehen. Auch habe er den Eindruck gewonnen, dass nach wie vor auch die seriösen Pflegeverbände nicht die Notwendigkeit sehen, selbst aktiv zu werden, um die Missstände öffentlich in diesem Bereich aufzudecken und sich zu positionieren.
    Konflikte gäbe es mit dem Senat, weil er einen neuen Rahmenvertrag festlegen möchte. Wenn die Bezirke innerhalb von 8 Wochen einen Bescheid zur Hilfe zur Pflege ausreichen, soll solange der Pflegebedarf vom Pflegedienst selbst festgelegt werden. Mitte halte das sozialhilferechtlich für unzulässig und halte das auch im Sinne der Gleichberechtigung gegenüber anderen Unternehmen für ungerecht.
 
 

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