Auszug - Vorschlag der Jugendamtsverwaltung zur Übertragung von kommunalen Einrichtungen  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Siewer führt aus, dass das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bereits am 17.04.2013 klar gestellt hat, dass § 4 Abs. 3 TV-L unwirksam ist. Es kann keine Personalgestellung vorgenommen werden, weil 2011 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert worden ist, wonach ganz eindeutig ist, dass eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr zulässig ist. Er findet es bemerkenswert, dass über Monate ein Prüfungsprozess stattfindet, obwohl eigentlich Anfang Mai klar sein musste, dass es rechtlich überhaupt nicht geht.

 

Herr Davids erwidert, dass andere Rechtsämter zu anderen Empfehlungen, zu anderen Beschlüssen kommen. Darüber setzt er sich nicht hinweg. Es wird weiterhin geprüft.

 

Er verweist auf Punkt 5b der vorliegenden "Gemeinsame Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die Linke im Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin zur geplanten Übertragung von öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger" (Anlage 2) und bemerkt, dass im Unterausschuss des Abgeordnetenhauses vor 14 Tagen das VZÄ-Konzept des Bezirks Mitte beschlossen wurde.

 

Er bittet um Zustimmung des vorliegenden Vorschlages, damit die ersten Schritte eingeleitet werden können. Sollte die rechtliche Prüfung ergeben, dass das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg recht hat, muss sowieso noch einmal neu entschieden werden.

 

Frau Fünfstück ist nach wie vor der Meinung, dass der Übertragungsweg ein falscher Weg ist. Er führt nicht zu besseren Angeboten für Kinder und Jugendliche.

 

Herr Davids bemerkt, dass, sollte es zu einer Übertragung kommen, die Mitarbeiter mit einbezogen werden. Er geht auch davon aus, dass auch das Kinder- und Jugendbüro dann in diesen Entscheidungsprozess ebenfalls einbezogen wird.

 

Frau Goral teilt mit, dass die Bitte um Stellungnahme zur Erlaubnispflichtigkeit, die hier angesprochen wurde, am 28.08.2013 an die Arbeitsagentur gesendet wurde. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

 

Herr Siewer verweist nochmals auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg und zitiert hieraus: "Soweit § 4 Abs. 3 TV-L die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern gestattet, verstößt diese Norm gegen höherrangiges Recht und ist unwirksam." Er ist der Meinung, dass auch die freien Träger sich in eine gewisse Gefahr begeben. Er kann den freien Trägern nur davon abraten, dieses Risiko, ohne dass eine Klärung vorliegt, einzugehen. Er beantragt die Vertagung, bis die Sache "Personalgestellung" rechtlich geklärt ist.

 

 

Frau Körper (SPD-Fraktion) erklärt, dass der gemeinsame Nenner der AG darin bestand, eine von allen Fraktionen und Bürgerdeputierten der AG getragenen Vorschlag zu unterbreiten. Die Mitglieder der SPD-Fraktion haben den Vorschlag der AG zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, diesen vorgelegenen Vorschlag weiterzuverfolgen und entsprechend zu handeln. Sie kritisieren die anderen Fraktionen, die sich weder an diesen Vorschlag anschließen, noch einen anderen Vorschlag zur Untersetzung der VZÄs bieten. Ganz klar bleibt es das Ziel, keine Einrichtung zu schließen, und das kann durch die Übertragung gewährleistet werden.

Der VZÄ Abbau ist eine Realität, die sich die SPD-Fraktion ganz sicher nicht gewünscht hat, aber in deren Rahmen Entscheidungen getroffen werden müssen. Solange die andere Fraktionen keinen tragbaren Gegenvorschlag erbringen, werden sie dieses Ziel verfolgen.

 

Nach Diskussion zum Für und Wider zur Übertragung der Einrichtungen an freie Träger stellt Herr Schwanhäußer den Antrag von Herrn Siewer, den Vorschlag der Jugendamtsverwaltung zum Abbau von 15 VZÄ's und Übertragung von 7 Jugendfreizeiteinrichtungen heute nicht zur Abstimmung zu stellen, zur Abstimmung.

 

Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

 

Herr Schwanhäußer stellt den Antrag der Jugendamtsverwaltung zum Abbau von 15 VZÄ's und Übertragung von 7 Jugendfreizeiteinrichtungen zur Abstimmung.

 

Herr Freitag beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Ja-Stimmen

Frau Deniz

Frau Körper

Frau Schilf                           

Herr Schäfer

Frau Depil

Frau Walther

Herr Golodni

Herr Schwanhäußer

 

Nein-Stimmen

Frau Weber

Herr Siewer

Herr Freitag

Frau Fünfstück

 

Enthaltungen

Frau Stephani

Frau Meyer

Frau Hölling

 

Der Antrag wird durch namentliche Abstimmung mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

Frau Körper beantragt eine 10-minütige Unterbrechung der Sitzung für eine Fraktionssitzung der SPD.

 

Die Sitzung wird fortgeführt.

 

 
 

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