Auszug - Kurze und verkehrssichere Wege für die Schüler der Cosmopolitan School  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.2
Gremium: Schule Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 16.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0685/IV Kurze und verkehrssichere Wege für die Schüler der Cosmopolitan School
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lang Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Die Drucksache wird in geänderter Form bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

Herr BzStR Davids informierte unter TOP Mitteilungen ausführlich.

 

Herr BV Gün (SPD) erinnert an die letzte Sitzung, in der die Fraktionen vorgeschlagen hatten, zusammen einen Antrag einzubringen.

 

Frau Schrader schlägt vor, die Drucksache abzustimmen. Sie weist darauf hin, dass die einbringende Fraktion heute nicht im Ausschuss vertreten sei. Sollte die Fraktion der Piraten mit der heutigen Verfahrensweise nicht einverstanden sein, hätte der Beschluss möglicherweise keinen Bestand. Dann müsse neu beraten werden. Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses nehmen dies zustimmend zur Kenntnis.


Der Text soll wie folgt lauten:

"Das Bezirksamt wird ersucht erneut zu prüfen, ob und wie den Kindern der Cosmopolitan School eine tägliche Querung des Hofes der Franz-Mett-Sporthalle ermöglicht werden kann, um zur dortigen Sporthalle zu gelangen. Sollte die Prüfung ein positives Ergebnis haben, sollen die organisatorischen Rahmenbedingungen so schnell wie möglich vertraglich in einer Nutzungsvereinbarung festgelegt werden und mindestens folgende Punkte umfassen:

  1. Die Klassen dürfen das Tor nur auf ihrem Weg zum Sportunterricht am Vormittag und zu den Sportkursen während der Hortzeit in der Franz-Mett-Turnhalle passieren.
  2. Die Klassen dürfen das Tor dabei nur in Begleitung eines aufsichtshabenden Lehrers bzw. Lehrerin oder eines Horterziehers oder Horterzieherin passieren.
  3. Das Tor muss nach jeder Durchquerung verschlossen werden.
  4. Die Schule bekommt einen Schlüssel zur Nutzung des Tores, die dafür anfallenden Kosten trägt die Schule.
  5. Der Hof darf nicht zum längeren Aufenthalt genutzt werden.
  6. Die Konditionen, zu denen die Schlüssel der Schule überlassen werden, werden vertraglich vereinbart.
  7. Die Regelung tritt vorerst nur befristet auf 6 Monate zur Probe in Kraft. Anschließend bewerten Bezirk und Schule die Situation und entscheiden über Fortsetzung oder Nichtfortsetzung der Regelung.
  8. Alle Vereinbarungen werden vertraglich geregelt.
  9. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen erlischt die Vereinbarung."

 

Die Drucksache wird in geänderter Form bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

 
 

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