Auszug - des JHA-Vorsitzenden  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:08 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schwanhäußer bezieht sich auf die ausgefallene JHA-Sitzung am 12

Herr Schwanhäußer bezieht sich auf die ausgefallene JHA-Sitzung am 12.04.2013 und bittet nochmals die stimmberechtigten Mitglieder im Falle ihres Später-Kommens ihn künftig mit einer SMS zu informieren. Dann kann er dem Ausschuss mitteilen, dass er noch beschlussfähig wird.

 

Ferner teilt er mit, dass es auf Landesebene einen Diskussionsprozess gibt, die Finanzierung der Jugendarbeit umzustellen. Die Jugendstadträte haben hierzu ein Zwischenmodell ausgearbeitet, dass am 22.03.2013 einstimmig beschlossen wurde. Das greift den Begriff des Moratoriums auf. Eine neue Bezugsgröße soll nicht mehr die Angebotsstunden, sondern die Anzahl der Kinder zwischen 6 und 21 Jahre sein.

 

Bis 2016 / 2017 soll dann ein neues Finanzierungsmodell erarbeitet werden. Die Zuweisung 2012 ist um ca. 11 Mio Euro höher auf Landesebene als die Ist-Kosten. Dieser Differenzbetrag soll über ein Bonusmodell auf die Bezirke verteilt werden. Der Jugendausschuss des Rats der Bürgermeister (RdB) hat schon zugestimmt, der Finanzausschuss des RdB hat es allerdings mehrheitlich abgelehnt. Der RdB selbst hat dann dies vertagt, mit der Begründung, dass nicht eindeutig erkennbar sei, ob diese Mittel auch zusätzlich vom Land an die Bezirke überwiesen würden und hat die Sorge geäußert, dass es stattdessen innerhalb des Plafonds zu Umschichtungen kommen würde.

 

Des Weiteren berichtet er von einem Gespräch mit Frau Kößler vom Rechtsanwaltsbüro Bernzen & Sonntag hinsichtlich der Klage. Sie sei der Auffassung, dass eine Klage gegen die Senatsverwaltung aussichtslos ist, weil der JHA nicht in seinen Rechten (z.B. Information, Beteiligung, Mitsprache) verletzt sei. Hingegen hält sie es für möglich, die BVV zu verklagen, allerdings mit einem erheblichen Prozessrisiko.

 

Da offensichtlich hier unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bestehen, schlägt Herr Schwanhäußer vor, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, um dann final zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.

 
 

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