Auszug - Ortsansicht - „Virtueller Rundgang“ auf potentiell geeigneten Flächen als Perspektive für Weihnachtsmärkte / Gauklerfest in Berlin-Mitte ab dem Jahr 2013  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 3.1
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 29.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:02 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Spallek teilt mit, führt aus dass es von der unteren denkmalschutzbehörde und dem Landesdenkmalamt eine fachlische Stellungnahme in Richtung Ablehnung dazu gab

Herr BzStR Spallek teilt mit, dass die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesdenkmalamt Stellung genommen und abgelehnt haben. Es wurde kein Einvernehmen erzielt, die Veranstaltung aus Denkmalschutzbelangen heraus zu genehmigen. Anschließend zitiert Herr BzStR Spallek die Ausführungen aus dem Positiv-/ Negativkatalog zum Lustgarten, Kastanienwäldchen und Bebelplatz.

 

Antragslage zur Durchführung von Veranstaltung im Rahmen der Weihnachtszeit im Bereich des Lustgartens

Herr BzStR Spallek teilt mit, bevor Herr Nieke am 15.05.2012 einen Antrag zur Durchführung des Weihnachtsmarktes am Opernpalais gestellt habe, habe dem BA bereits am 04.04.2012 ein Antrag für das selbe Areal vorgelegen.

 

Über einen Rechtanwalt habe Herr Nieke am 15.04.2012 beantragt, den Weihnachtsmarkt am Opernpalais auf dem Lustgarten oder dem Bebelplatz durchführen zu können.

 

Herr BzStR Spallek bezweifele, dass im Bereich des Lustgartens eine Genehmigung erteilt werden könne.

 

Am 21.03.2012 habe auf Anregung des Mediators ein Ortstermin am Bebelplatz stattgefunden und es wurde geprüft, in wie weit der Bebelplatz geeignet sei. Ein Protokoll gäbe es nicht.

 

Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt habe festgestellt, dass die Veranstaltung rein technisch realisierbar wäre. Bereits zu diesem Zeitpunkt haben Denkmalschutz und Stadtplanung darauf hingewiesen, dass sie aus Denkmalerwägungen heraus die Veranstaltung auf dem Bebelplatz ablehnen würden.

 

Herr Nacke teilt mit, dass der Meditationstermin am 18.12.2012 stattgefunden habe. Auch läge kein Protokoll aber ein Beschluss vor. Herr Nacke und sein Mandant haben den Antrag mündlich in Anwesenheit von 2 Vertretern des BA am 18. Dezember 2012 gestellt. Mit Schreiben vom 16.04.2013 wurde der Antrag schriftlich wiederholt. Da es keine Formvorschrift für die Einreichung solcher Anträge gäbe, sei der Antrag schon am 18.12.2012 gestellt worden. Während der Besichtigung des Bebelplatzes und des Lustgartens am 21.03.2013 sei ebenfalls von Herrn Nacke und seinem Mandant übermittelt worden, während der Bauphase am Opernpalais den Lustgarten oder alternativ den Bebelplatz zu bevorzugen. Dies sei ebenfalls ein ordnungsgemäßer Antrag gewesen.

 

Herr Nacke teilt weiterhin mit, dass der Antrag seines Mandanten ausdrücklich dahin gehe, die Grünflächen im Lustgarten nicht zu beeinträchtigen. Es bestünden keine ernst zunehmenden Gründe und etliche Bedenken gegen den Standort Lustgarten und auch nicht gegen den Bebelplatz.

 

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass ein entsprechender BVV-Beschluss vorläge und der Weihnachtsmarkt am Opernpalais und das Gauklerfest durchgeführt werden sollen.

Weiterhin regt Sie an, dass sich das BA mit einer entsprechenden Stellungnahme an die weiterführenden Behörden wenden solle. Sie fragt, wie die entscheidende Behörde reagiert habe, wenn entsprechend positiv darum gebeten wurde, dass der Lustgarten für beide Veranstaltungen unabhängig vom anderen Mitbewerber genutzt werden könne. Entsprechend aus der Historie können durchaus Veranstaltungen auf dem Lustgarten durchgeführt werden. Abschließend fragt Sie nach, wo das BA entsprechend reagiert habe. Herr BzStR Spallek teilt mit, dass das BA eindeutig reagiert habe. Im Rahmen der VzK DS 0422/IV wurden die Beweggründe dargelegt.

 

Herr  BzStR Spallek teilt mit, dass das Baufeld mit zwei Gebäuden erschlossen werde, weil die U 55 gebaut werde. Weiterhin teilt er mit, dass auch die Staatsoper gebaut wird und Veranstaltungen nicht und sehr eingeschränkt möglich seien, so dass ersatzweise der Gendarmenmarkt zur Verfügung gestellt werde. Die BVV und der Betreiber wollen gemeinsam mit dem BA zu einer mittelfristigen Sicherheit kommen. Das Opernpalais sei nicht in Frage gekommen, weil man frühzeitig erkannte, dass man auf fünf Jahre keine Verbindlichkeit erhalten werde. Vor 1/2 bis 2 Jahren wurden nicht für den Lustgarten, sondern für den Bereich rund um das Opernpalais auch mehrere Anträge von unterschiedlichen Veranstaltern auf Durchführung von Gauklerfesten gestellt, die ähnlich lauteten.

 

Herr Kurt fragt nach, ob den Ausschussmitgliedern die Stellungnahme an die Denkmalschutzbehörde hinsichtlich des Lustgartens zur Kenntnis gegeben werde kann?

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kurt führt Herr BzStR Spallek aus, dass bei der Beurteilung des Antrages der Zeitpunkt des Einganges zu berücksichtigen sei. Am 04.04.2012 wurde ein Antrag für den Lustgarten gestellt. Herr Nieke habe zu diesem Zeitpunkt nicht den Lustgarten begehrt, weil er noch davon ausginge, dass am Opernpalais eine Veranstaltung durchgeführt werden könne und sich dann am 15.05.2012 ersatzweise um das Veranstaltungsgelände Lustgarten beworben habe. Wenn der Antrag vom 04.04.2012 mit der Begründung des Grünanlagengesetzes abgelehnt werde, könne nicht ein Monat später das BA diese Begründung als absolut erscheinen lassen, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben.

 

Frau Köhler fragt nach, ob der Lustgarten Anfang der 90er Jahre für öffentliche Veranstaltungen erschlossen wurde und bei den Überlegungen des BA eine Rolle gespielt habe und in die wohlwollende Beurteilung eingeflossen sei, die dann an die Denkmalschutzbehörde herangetragen wurde. Weiterhin fragt Sie nach, welche Probleme es mit dem Kastanienwäldchen auf dem Lustgarten und Bebelplatz gäbe.

 

Herr BzStR Spallek berichtet, dass vor dem Jahre 2000 die Fläche am Lustgarten durch die Berlin Grün GmbH mit einer Baumaßnahme versehen wurde. Unterlagen dazu liegen dem BA nicht vor. Nach Berliner Denkmalschutzgesetz gibt es eine klare Zuständigkeit. Wenn das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt einen Sachverhalt beurteile,  dann sei es im Rahmen deren originären Zuständigkeit. Jedoch  ersetzte dies nicht die Einschätzung des Denkmalschutzes.

 

Am Bebelplatz sei ein positives Votum notwendig. Der Dom oder das Alte Museum haben keine originäre Zuständigkeit. Wenn das Landesdenkmalamt aus eigener Zuständigkeit heraus nicht zustimme, sei das maßgeblich.

 

Auf die Nachfrage von Frau Köhler teilt Herr BzStR Spallek mit, dass von Seiten des Berliner Doms keine grundsätzlichen Bedenken vorliegen. Das Landesdenkmalamt bleibe bei einer Ablehnung.

 

Frau Schrader führt aus, dass sie für die Fraktion Die Linke zugestimmt habe einen Ersatzplatz zu suchen. Das habe das BA in einer VzK getan. Weiterhin zitiert sie aus der VzK 0270/IV und führt aus, dass diese im Widerspruch mit den in der vorherigen Woche von Herrn Nieke gemachten Aussagen stehen. Weiterhin weist Frau Schrader daraufhin, dass in der DS 0422/IV ausgeführt wird, dass es nicht nur Bedenken der Denkmalschutzbehörde gäbe, sondern dass das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt und das Ordnungsamt "Widerspruch" angemeldet haben. Hinzu kämen Einwände der Anlieger. Abschließend teilt Sie mit, dass die Fraktion Die Linke der Auffassung sei, dass beide Standorte nicht für Weihnachtmärkte und ein Gauklerfest geeignet seien.

 

Herr Spallek erteilt anhand einer Powerpoint Präsentation unter anderem Ausführungen zum Bebelplatz.
 

Frau Matischok-Yesilicmen führt aus, dass es den Befürwortern rund um das Denkmal darum ging,  dass es für die Öffentlichkeit während der Fashion Week schwer zugänglich war. Durch die Veranstaltungen "Historischer Weihnachtsmarkt" sei das Denkmal frei und ohne Eintritt zugänglich.

 

Herr Nacke teilt mit, dass Lesungen in Zusammenarbeit mit Herrn Ullmann und der Bertelsmannstiftung geplant seien. Zum Washingtonplatz führt er aus, dass dieser nur betreten werde, um den Bahnhof zu erreichen oder sich von ihm zu entfernen. Plane man dort einen Weihnachtsmarkt, werde es kaum Besucherzahlen geben. Das Kulturforum werde ebenfalls nicht von den Berlinern oder von Touristen besucht.

 

Herr Draeger führt aus, dass es eine Möglichkeit durch Verordnungen geben müsse, die Veranstaltungen auf dem Gendarmenmarkt  auf Open Air Classic zu beschränken. Er fragt, in wie weit man eine Entscheidung akzeptiere, wenn diese sich nicht auf eine Gesetzeslage beruhe, sondern nur auf den Positiv-/ Negativkatalog.  Abschließend führt er aus, den Postiv-/Negativkatalog zu ändern.
 

Herr BzStR Spallek führt dazu aus, dass im Denkmalschutzgesetz klar definiert sei, dass das Einvernehmen zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesdenkmalamt herzustellen sei. Das BA befinde sich an einem Punkt, wo es dieses Einvernehmen nicht gibt. Es gibt die Möglichkeit, die fachliche Einschätzung politisch zu werten, sofern sie nicht eindeutig gegen geltendes Recht verstoße.

 

Weiterhin wäre denkbar, denkmalschutzrechtliche Belange ab- oder wegzuwägen. Bei einer bleibenden ablehnenden Stellungsnahme des Landesdenkmalamtes käme es zum Dissensfall. Aus diesem Grunde sei es unerlässlich, dass das Landesdenkmalamt bzw. die Oberste Denkmalschutzbehörde eine Zustimmung erteile. Solange das aber nicht auf Landesebene der Fall sei, gäbe es kein Einvernehmen. Der zuständige Stadtrat oder der Bezirksbürgermeister haben bedingt Einfluss.

 

Frau Schrader meint, dass allein die Verdichtung des Bodens auf dem Lustgarten nur durch die An- und Abfahrt beim Aufbauen der schweren Fahrzeuge ein Versagungsgrund sei.

 

Herr Russ (Veranstalter Berliner Gauklerfest und Weihnachtszauber Gendarmenmarkt) teilt mit, dass es bei den alternativ angebotenen Plätzen wichtig sei, ob auch diese von den Veranstaltern als alternativ betrachtet werden. Wenn Veranstalter auf andere Flächen ausweichen müssen, sei dies mit sehr hohen Kosten verbunden. Das Durchführen von hochwertigen Veranstaltungen sei auf dem Schinkelplatz schwer umsetzbar.

 

Frau Köhler meint, dass durch die Ablehnung anderer Standorte dem Bezirk Einnahmen verloren gehen.

 

Weiterhin teilt Herr Russ mit, dass eine mündliche Ablehnung für die größere südliche Grünfläche vorläge. Die andere Fläche werde in der traditionellen Zeit des Gauklerfestes von Bertelsmann für das offenen Kino beansprucht. Herr Russ könne für die geplanten drei Jahre im Lustgarten die Veranstaltung durchführen. Er würde es begrüßen, dieses Thema auf einer anderen Ebene neu zu diskutieren.

 

Herr BzStR Spallek meint, dass der Schinkelplatz nicht zur Verfügung gestellt werden könne, weil der Eigentümer sich entschlossen habe, das Grundstück zu verkaufen und der Bebauung zuzuführen, weil die Fläche zu klein sei.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Draeger teilt Herr BzStR Spallek mit: Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt spreche für den Lustgarten eine Ablehnung aus, aber für den Bebelplatz hingegen aus eigener Zuständigkeit prüfe, ob eine Durchführung möglich sei. Man sei für die Entscheidungen allein nicht zuständig.

 

Das BA habe alle die in Frage kommenden Plätze in Erwägung gezogen. Hierbei stand nicht die Attraktivität des Platzes an erster Stelle. Man betrachte, ob es überhaupt Möglichkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen gäbe. Berlin habe keine großen Flächen, die zur Durchführung von Veranstaltungen hergerichtet wurden.  

 

Herr Lehmann regt an, den Dorothea-Schlegel-Platz in die Überlegungen mit aufzunehmen. Das BA solle gefragt werden, ob an dem Standort entlang des Wassers noch mehr Fläche generiert werden könnten.

 

Frau Matischok-Yesilcimen teilt mit, dass die Untere Denkmalschutzbehörde auf unterster Ebene zuständig sei. Es müsse im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde und dem Landesdenkmalamt Berlin eine Entscheidung getroffen werden. Weiterhin regt Frau Matischok-Yesilcimen an, dass sich die Veranstalter direkt an die Oberste Denkmalschutzbehörde wenden.

 

Abschließend zitiert Frau Matischok-Yesilcimen aus dem §11 Abs.1, Abs. 2 und führt dazu aus, dass die dort wiedergebenden Inhalte auf die beiden Veranstaltungen nicht zuträfen und es sich um temporäre Veranstaltungen handele. Sie vermittelt, dass sich die Bezirksverordneten für den Bezirk eingesetzt haben. Im Moment bestünden keine weiteren Einflüsse bis neue Erkenntnisse vorliegen. Sie bittet, dass ggf. die Senatskanzlei durch die Herren Nieke und Russ kontaktiert werden sollten.

 
 

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