Auszug - Grünanlagen: Erläuterungen zu Defiziten im Zusammenhang mit den Grünflächen BE: Herr Bezirksstadtrat Spallek  

 
 
11.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Spallek wird das Wort erteilt

Herr Spallek wird das Wort erteilt. Herr Spallek bittet um konkrete Fragestellungen zu Defiziten der Produkte im Bereich der Grünflächen. Er teilt mit, daß die Testbugetierungsergebnisse auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung aus Juni 2012 nur 5 Defizite ausweisen. Frau Scheffler bezieht sich auf die vorangegangene Sitzung des Hauptausschusses und erinnert das Bezirksamt an die Kenntnisnahme der Beratungsgegenstände des Hauptausschusses.

 

Herr Dr. Hanke weist auf die den Hauptausschussmitgliedern vorliegende Unterlage vom August 2012 hin, die die 10 verlustreichsten externen Produkte ausweist. Dabei tauchte auch das Produkt "Öffentliche Grünanlagen" auf.

Herr Spallek erläutert, dass sich auf der Basis der KLR-Daten 06/2012 an sich kein Verlust ergibt. Wenn beim Kostenträger "Öffentliche Grünanlagen der  prognostizierte Verlust von 112.598 ? und bei den öffentlichen Grünanlagen Aufwandsklasse 2 der  Gewinn in Höhe von 204.425 ? verrechnet wird ergibt sich unter dem Strich kein Verlust. Es folgt eine Erläuterung zu gegebenenfalls vorliegenden unterjährigen Schwankungen in den Produktkosten durch Herrn Büttner.

Der aktuelle KLR-Halbjahresbericht (06/2012) war Basis aller kürzlich stattgefundenen Prognosegespräche. Beim Produktbereich 52 gibt es 4 Grünanlagenaufwandsklassen.

Der Große Tiergarten (Aufwandsklasse 3) ist nach wie vor eine Problemfläche. Zwar ist der Pflegeaufwand für diese Grünanlage seit Einführung des Grillverbotes gesunken, der Große Tiergarten wird aber von verkehrstechnisch bedeutsamen Straßen eingefasst, die der Aufwandsklasse 1 zugeordnet sind.

Bei der Berechnung der externen Kosten fallen die Kosten der Straßenreinigung auf das Produkt (2,8 Mio). Gleiche Problematik gibt es bei den Ehrengräber. Das  Defizit in der Aufwandsklasse 3 ist bereits gesunken, lässt sich jedoch strukturell bedingt nicht beheben.

In der Gesamtbetrachtung der Aufwandsklassen ist der erhöhte Aufwand des Großen Tiergarten noch tolerierbar.

Problematisch sind zu erwartende Personalabgänge die den unerwünschten Effekt haben, dass die erforderlichen Pflegeminuten nicht erbracht werden können und eine Grünfläche in eine niedrigere Aufwandklasse abrutscht. Dann sinkt auch die bezirkliche Zuweisung und es entsteht kein Bugetierungsgewinn mehr.

Von der Tendenz schätzt Herr Büttner das aktuelle Ergebnis ( KLR - Halbjahresbericht ) als erfreulich ein.

                           

Herrn Schug fragt nach, wie die Entwicklung zu erklären ist, dass in der gestern erhaltenen Bugetierungsvorschau 2013 für Tiefbau und Landschaft ein negatives Ergebnis in Höhe von 175.000 ? erwartet wird.

Herrn Büttner begründet dies damit, dass es sich um eine Datenbasis für die Bugetierung handele, bei der das Ergebnis 2011 auf das Jahr 2013 prognostiziert wurde.

 

Im Gegensatz dazu spiegeln die Daten des KLR-Halbjahresberichtes vom Juni 2012 eine aktuelle und  realistische Grundlage für die Bugetierung 2014 wieder.

 

Auf Nachfrage von Herrn Reschke führt Herr Büttner aus, dass straffällige Menschen nach Eignung seit langer Zeit im Bereich des Grünflächenamtes eingesetzt werden. Ebenso Personal Maßnahmen wie ABM usw. Ebenso gibt es Leistungen durch institutionelle Vereinigungen z.B. Fördervereine. Diese Arten von freiwilligen Leistungen oder Sondermaßnahmen bilden sich nicht in der Kostenrechnung ab.

 

Zur Buchungspraxis in der Kosten- und Leistungsrechnung wird von Herrn Büttner grundsätzlich appelliert  möglichst linear auf die Produkte zu buchen um zu vermeiden, dass gegen Ende des Haushaltsjahres schwer nachvollziehbare Sprünge in den Produktkosten enthalten sind.

Er führt weiter aus, dass das Bezirksamt gegen die BSR (Berliner Stadtreinigung) einen Prozess führte. Der Leopoldplatz wurde als Grünfläche entwidmet, die Zahlung der Straßenreinigungsgebühren wurde eingestellt, da das Grünflächenamt kein Anlieger mehr sei. Die erstinstanzliche Entscheidung gab dem Grünflächenamt mit dem Hinweis recht, dass die Entwidmung unerheblich sein, selbst als Grünfläche wären keine Straßenreinigungsgebühren zu leisten gewesen. Die BSR ging zwischenzeitlich in die Berufung. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet.

Auf Nachfrage berichtet Herr Büttner von zwei Gerichtsurteilen und der Wahrnehmung dass die Verkehrssicherungspflicht zunehmend problematischer für die Bezirke wird.

 
 

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