Auszug - Monbijoupark: - Aktueller Stand Umzug C/O-Galerie gemäß BVV-Beschluss DS 2202/III - Bürgerveranstaltung gemäß BVV-Beschluss DS 0313/IV - Erfordernis der Änderung des Bebauungsplans I-57 BE: Bezirksamt Mitte  

 
 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 22:20 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Konnte in der Ausschusssitzung nicht abschließend behandelt werden

Herr Schulz (Vertreter des Hexenkessel Hoftheater) führt aus, dass die Idee das Atelierhaus zu erhalten, interessant sei. Er führt aus, dass die Theaterbauten vom Hofkessel Hoftheater nur Kulissen sind und keine Bauwerke. Das es die Märchenhütten im Park gibt, hänge damit zusammen, dass diese auf einem Bunker stehen, den bisher niemand genutzt hat. Wenn man den Bunker zur einer Galerie umfunktioniert würde, wäre dies „eine naheliegende moderne Lösung“. Des Weiteren sei zu bedenken, dass dann die Märchenhütte weiterhin nicht auf den Hütten stehen kann.

Herr Werner (Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet den Monbijoupark“) führt aus, dass der Park eine Randbebauung an der Oranienburgerstraße hatte und komplett zugebaut war. Weiterhin teilt er mit, dass die Parkfläche zuvor wesentlich kleiner war und jeder Quadratmeter der in diesem Park entsteht von wichtiger Bedeutung ist. Feste Bauten die in Planung sind, sollen im Monbijoupark nicht entstehen. Dies wurde vor Jahren so beschlossen, jedoch leider erneut aufgehoben, weil Base in Berlin dort ohne Genehmigung eine Veranstaltung durchgeführt hatte, welches vom regierenden Bürgermeister Herrn Wowereit befürwortet wurde. Erst durch Nutzung der Flächen durch Base in Berlin wurden Begehrlichkeiten hinsichtlich des Monbijoupark geweckt.

Das Atelierhaus wurde zu DDR-Zeiten als Kindergarten gebaut und dann später an die Kunsthochschule abgegeben. Die Kunsthochschule ist dort ausgezogen, weil die BVV beschlossen hatte, das Gebäude abzureißen. Wenn die CO-Galerie 14,40 Meter hoch gebaut werden soll, wird dies nicht viele Befürworter finden (z.B. Anwohner oder die Bürgerinitiative rettet den Monbijoupark). Im Mai 2012 wurde beschlossen, dass eine temporäre Nutzung der Räumlichkeiten im Park für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren genehmigt werden kann. Herr Werner bittet die BVV sich an die Ziele des Bebauungsplanes zu halten und die dort festgesetzte Grünflächenerweiterung umzusetzen.

Herr Lehmann führt aus, dass die BVV beschlossen hatte, die Bürgerveranstaltung durchzuführen und es nicht an der BVV lag, dass dies nicht stattfand.

Herr Reschke teilt mit, dass ein großes Interesse seitens der CDU Fraktion besteht, dass stattfindende Veranstaltungen im Park nicht eine direkte Auswirkung in den Park hinein haben.

Herr Schug führt aus, dass die SPD Fraktion die Variante mit dem Erhalt des Atelierhauses bevorzugen würde und dass der Besucherverkehr nicht über den Park, sondern über die Straße geleitet wird.

Herr Diedrich erklärt, dass die Fraktion Die Linke die Erweiterung einer Bebauung in den Park hinein, ebenfalls ablehnt, welches auch die BVV im September 2011 so beschlossen hatte.

Herr BzStR Spallek führt aus, dass die BVV am 15.09.2012 ein Beschluss gefasst hat (Drucksache 2191/III), der unter anderem vorsah, dass für die existierenden Baukörper eine Nachnutzungsvariante erarbeitet wird. In Zusammenarbeit mit Co. Galerie wird das Bezirksamt versuchen, dem Auftrag gerecht zu werden und Nachnutzungsvarianten zu erarbeiten und der BVV vorzuschlagen. Das Bezirksamt hat am 28.06.2012 erst die Pläne/ Entwürfe zur Kenntnis bekommen. Er zitiert aus der Stellungnahme des Rechtsamtes (stand Juli): „Das Rechtsamt teilt die Auffassung des Stadtentwicklungsamtes und des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, wonach weder eine zukünftige Nutzung des Atelierhauses allein, noch zusätzlich angrenzende Flächen wie im Nutzungskonzept der C/O-Galerie vorgestellt, als kommerzielle Kunstgalerie mit hohem Publikumsaufkommen, ohne Änderung des geltenden Bebauungsplanes genehmigungsfähig wäre. Die beabsichtigte Nutzungsänderung bedarf einer Genehmigung gemäß § 60 Absatz 1 Bauordnung Berlin. Ein entsprechender Bauantrag wäre jedoch nicht genehmigungsfähig. Die aktuell geltende Rechtslage Bebauungsplan I-57 erlaubt weder die von der CO-Berlin vorgeschlagenen Nutzungsvarianten, noch die Umsetzung der Planungsvorgaben aus den Beschluss der BVV Drucksache 2202/III vom 15.09.2011.“

Zusammenfassend führt BzStR Spallek aus, dass die Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauantrages somit die diesbezügliche Änderung des B-Plans I-57 wäre.

Base in Berlin hatte keine Genehmigung für die Durchführung der Veranstaltung. Base in Berlin hat nach Aktenlage kurz vor der Veranstaltung einen Bauantrag eingereicht. Im Zuge der Bearbeitung des Bauantrages haben mehrere beteiligte Fachämter ihre Stellungnahme abgegeben. Die Veranstaltung hat ca. sechs bis sieben Wochen gedauert. Ein Amt hat eine Stellung bezogen, die besagt, dass solch eine Nutzung nicht genehmigungsfähig sei. Aufgrund der Rechtslage kann das Bezirksamt keine Baugenehmigung erteilen, die für eine temporäre Nutzung notwendig ist und dies ohne Änderung des Bauplans nicht möglich ist. Bevor die Antragsbearbeitung abgeschlossen werden konnte, war die Veranstaltung jedoch bereits beendet.

Wenn eine B-Planänderung vorgenommen wird, sei eine Nutzung vor Ende 2013 nicht realistisch. Für die Planung sind 12 Monate notwendig. Herr BzStR Spallek hat versucht, mit dem neuen Eigentümer des Postfuhramtes in Kontakt zu treten, welches jedoch durch die schlechte Erreichbarkeit bislang nicht erfolgreich war.

 

Der Vorsitzende, Herr Bertermann, fragt nach, wie die Finanzierung des Projektes ist.

Herr Erfurt (Galerie Direktor) antwortet, dass eine Stiftung gegründet wurde und in die Stiftung die Co. Berlin als Unternehmen einfließt. Die Stiftung wird wahrscheinlich ende September von der Stiftungsaufsicht genehmigt werden. Wenn geklärt sei, ob gebaut werden darf, könne erst ab diesem Moment Unterstützer gesucht werden. Es gibt zahlreiche Interessenten die eine dauerhafte Unterkunft unterstützten wollen. Es wurde inzwischen sehr viel Zeit und Geld investiert, weil man davon ausgegangen ist, dass der BVV Beschluss, der am 15.09.2012 von vielen Ausschüssen diskutiert wurde, von der Verwaltung getragen wird.

Herr Bertermann führt dazu aus, dass der Beschluss lediglich eine politische Willensbekundung des Parlamentes sei.

Nach eingehender Diskussion erinnert Herr Bertermann abschließend an die seines Erachtens guten Erfahrungen im Rahmen der Konsensfindung für die gemeinsame Beschlussvorlage zum BVV-Beschluss vom September 2011. Hier hatten sich auf Initiative des vormaligen Stadtentwicklungsstadtrates Herr Gothe, alle Fraktionen auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Er regt an, dass das Bezirksamt erneut zu einer solchen Abstimmungsrunde einladen sollte, um ggf. notwendige Änderungen des BVV-Beschlusses sowie einen Konsens zu ermöglichen.

 

 
 

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