Auszug - Bericht über die weitere Entwicklung in Sachen Schülerladen A 13  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Walther berichtet in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes -Landesverband Berlin- über den aktuellen Stand

Frau Walther berichtet in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes -Landesverband Berlin- über den aktuellen Stand. Nach den ganzen Bewegungen hier im JHA wurde nach Gesprächen mit Frau Goral und Herrn Davids ordnungsgemäß der Antrag zur Weiterführung des Schülerladen A 13 bis zum 30.09.2012 gestellt. Im Juli wurde dem Kinderschutzbund vom Jugendamt mitgeteilt, dass es ab 01.10.2012 -wie eigentlich geplant- keinen Trägerwechsel geben wird und ob finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, ist ebenfalls unklar. Nachdem der Bitte des Kinderschutzbundes, einen rechtskräftigen Bewilligungsbescheid zu erhalten, vom Jugendamt nicht nachgekommen werden konnte, wurde nach Gesprächen mit den vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgehandelt, dass am 10.08.2012 die offene Arbeit nach § 11 SGB VIII in der „A 13“ mit einem Abschiedsfest endet.

 

Herr Davids berichtet, das zwischen Frau Goral, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Frau Walther, einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes und ihm ein Gespräch stattgefunden hat, bei dem es um die Frage der Weiterführung der „A 13“ bis zu 30.09.2012 ging.

 

Auf den Hinweis der MitarbeiterInnen der „A 13“, dass sie eventuell einen neuen Träger (Kultur-im-Kiez e.V.) gefunden haben, hat Herr Davids deutlich gemacht, dass, sollte der neue Träger Räume anmieten, es dafür keine finanzielle Beteiligung des Jugendamtes geben kann.

 

Da die Senatsverwaltung für Finanzen mitgeteilt hat, dass sie eine Umwandlung von Personalkosten in Sachkosten derzeit nicht mehr zulässt, konnten vorgesehene Personalmittel als Sachkosten für die Erhaltung der Einrichtung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Daraufhin wurde der Leiterin der „A 13“ telefonisch mitgeteilt, dass ab sofort keine Möglichkeit besteht, die Finanzierung vorzunehmen. Auch eine Zusage hinsichtlich eines Zuwendungsbescheides konnte er Frau Walther nicht geben.

 

Herr Schäfer weist daraufhin, dass es in der Nähe des „A 13“ auch noch andere Einrichtungen, wie z.B. das Haus der Jugend am Nauener Platz, gibt, die genutzt werden können.

 

Frau Schauer-Oldenburg erinnert an den beschlossenen Prüfauftrag, der die Finanzierung und die Suche eines anderen Trägers beinhaltet. Wenn dieser Prüfauftrag beantwortet und den JHA-Mitgliedern mit einigen Für und Wider zugesandt worden wäre, wäre es vielleicht etwas hilfreicher für die Argumentation gewesen.

 

Frau Goral führt aus, dass der Prüfauftrag vom Jugendamt sehr ernst genommen wurde und erinnert, dass Herr Affolter in der JHA-Sitzung am 24.05.2012 über Angebote des Deutschen Kinderschutzbundes im Planungsraum Leopoldplatz, die Schlussfolgerungen sowie die Handlungsmöglichkeiten berichtet hat. Aus ihrer Sicht und aus Sicht des Jugendamtes ist es legitim, was der Kinderschutzbund gemacht hat. Dies bedeutet aber nicht, dass die Mittel für diese Leistung automatisch eingespart werden müssen.

 

Nach weiterer Diskussion hinsichtlich des Prüfauftrages, der Suche eines neuen Trägers bzw. anderer Einrichtungen und des vorliegenden Antrages von Frau Fünfstück, an der Frau Körper, Frau Fünfstück, Herr Andreas, Herr Schäfer, Frau Holtmann, Frau Depil und Herr Kühbauer teilnehmen, stellt Herr Schwanhäußer den erwähnten Antrag zur Abstimmung. Vorab erläutert Frau Fünfstück ihren Antrag (Anlage 2).

 

Nach Diskussion zum Inhalt des Antrages zwischen Frau Kunstweiler-Holzer, Herrn Davids, Frau Hölling, Frau Körper, Frau Schauer-Oldenburg, Frau Goral, Herrn Dehnert, Frau Stephani, Frau Depil und Herrn Schwanhäußer wird der Antrag wie folgt geändert und zur Abstimmung gebracht:

 

Angebot in Region 4 nach § 11 SGB VIII erhalten

 

Das BA wird ersucht, die Voraussetzungen für den Erhalt eines offenen Angebots, das bis jetzt vom Schülerladen A13 angeboten wurde, zu schaffen.

 

Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Einrichtung in konzeptionell vergleichbarer inhaltlicher Ausrichtung und Ausstattung in neuer Trägerschaft und an einem anderen Standort im unmittelbaren sozialen Umfeld der jetzigen Adresse fortzuführen. Hierfür bietet die Verwaltung des Jugendamtes dem zukünftigen Träger ihre Unterstützung an. Das Bezirksamt wird aufgefordert sich beim Senat dafür einzusetzen, die Finanzierung der dafür dringend notwendigen Mittel bereitzustellen.

 

Der Antrag wird mit den Änderungen mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Da die Begründung nicht Bestandteil des Antrages ist, wird diese von Frau Fünfstück redaktionell überarbeitet und anschließend Herrn Schwanhäußer zugesandt.

 
 

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