Auszug - Getränkegroßmarkt Hamberger Siemensstr. 24-49 (B-Plan 1-45VE): Aktueller Stand BE: Bezirksamt  

 
 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Bertermann führt aus, dass diese Thematik auf Bitten der Bürgerinitiative auf die TO gesetzt wurde

Herr Bertermann führt aus, dass diese Thematik auf Bitten der Bürgerinitiative auf die TO gesetzt wurde.

 

Herr Eschenburg (Bürgerinitiative Siemenstraße) legt dar:

Der B-Plan ist seit einem Jahr nicht festgesetzt. Die Bürgerinitiative hat bereits diverse Schreiben an das BA gerichtet, welche jedoch bislang ignoriert wurden. Erst am heutigen Tage ging ein Antwortschreiben des Bezirksamtes ein. Die BI ist mit mehreren Punkten der Planung nicht einverstanden. Hierbei geht es insbesondere geht es um die Entwässerungsleitung, welche im Boden liegt.

 

Herr Spallek verweist in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0112/IV (die schriftliche Beantwortung liegt den Ausschussmitgliedern vor).

 

Herr Diedrich bezieht sich auf die Ausschlussgründe zur Festsetzung des B-Planes und fragt das Bezirksamt, ob es bereits vor einem Jahr Kenntnis über diese Gründe hatte.

Ferner führt er aus, dass seit einem Jahr eine vorläufige Planreife besteht und fragt nach, inwiefern diese Genehmigungen und praktische Schritte zulässt.

Herr Spallek antwortet, dass die vorläufige Planreife dem Bezirksamt die Möglichkeit gibt, einen Bauantrag zu bearbeiten und zu bescheiden. Die vorläufige Planreife kann nach der Durchführung der Beteiligung Träger öffentlicher Belange erteilt werden. Ein Beispiel dazu ist die Planung der Schiller-Bibliothek. Dazu besteht noch kein festgesetzter B-Plan, da eine Errichtung einer Bibliothek an dieser Stelle nach geltendem B-Plan gar nicht zulässig ist. Jedoch wurde ein B-Planentwurf auf den Weg gebracht, nach der der Beteiligung Träger öffentlicher Belange kann die vorläufige Planreife erklärt werden. Auf der Grundlage dieser vorläufigen Planreife können weitere Planungsleistungen in Auftrag gegeben werden.

 

Auf eine weitere Nachfrage führt Herr Spallek aus, dass gegen den Widerspruchsbescheid von SenStadt rechtliche Schritte (Klage) eingeleitet werden können. Gegen die erteilte Baugenehmigung wurde bereits eine Nachbarschaftsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

 

Herr Eschenburg legt dar, dass eine Klage gegen erteilte Baugenehmigung nur eine Nothilfe darstellt. Dadurch, dass der B-Plan wird nicht festgesetzt wird, werden den Anwohner/innen die Bürgerrecht, rechtlich dagegen vorzugehen, vorenthalten. Die BVV und das BA sind dafür verantwortlich, dass die Rechte der Bürger durchgesetzt werden.

 

Herr Reschke führt aus, dass mitgeteilt wurde, dass der B-Plan seit einem Jahr nicht festgesetzt wird, da das Bezirksamt ein Normkontrollverfahren verhindern möchte. Er fragt das Bezirksamt, ob es sich in der Lage sieht, den B-Plan festzusetzen. Herr Reschke bittet um die Unterlassung der unterschwelligen Bemerkungen, welche auf den Verstoß von Bürgerrechten abheben.

Herr Spallek antwortet, dass sich das Bezirksamt nicht in der Lage sieht, den B-Plan festzusetzen. Er zitiert dazu aus der schriftlichen Beantwortung der Kleinen Anfrage 0112/IV (Frage Nr. 5):

 

 

Herr Diedrich führt dazu aus, dass die Flächen einem Dritten gehören, welcher dort ein berechtigtes Interesse verfolgt. In Folge der Wahrnehmung dieses berechtigten Interesses kann der Getränkegroßmarkt an dieser Stelle gar nicht gebaut werden. Er fragt nach, warum der B-Plan überhaupt eingeleitet wurde.

 

Herr Spallek führt dazu aus, dass diese Schlussfolgerung nicht gänzlich zutrifft, da die Entwidmung der Flächen von der EBA in Aussicht gestellt wurde.

 

Herr Schug regt an, beim EBA nachzufragen, warum bislang noch keine Entwidmung stattgefunden hat. Das Bezirksamt nimmt diese Anregung zur Kenntnis und wird dieser Bitte nachkommen.

 

Herr Bertermann teilt mit, dass in der B-Plan-Begründung, welcher von der BVV beschlossen wurde, explizit ausgeführt wurde, dass Teilflächen des Gebietes noch nicht entwidmet sind.

 
 

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