Auszug - Faires Vertragsmodell für Musikschullehrer  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bildung, Kultur und Umweltschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
0168/IV Faires Vertragsmodell für Musikschullehrer
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Frau Weißler teilt mit, dass seitens der Rentenanstalt festgestellt wurde, dass die Verträge für die MusikschullehrerInnen rechtlich nicht haltbar sind

Frau Weißler teilt mit, dass seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund festgestellt wurde, dass die derzeit geltenden Verträge für die Musikschullehrer/-innen rechtlich nicht einwandfrei sind.

Es wird deshalb angestrebt, eine Regelung zu erarbeiten, die eine Balance herstellt zwischen der sozialen Absicherung der Betroffenen als auch ein gerechtes Honorarmodell darstellt, das auch die Arbeitsaufwendungen in den Vor- und Nachbereitungszeiten außerhalb einer Unterrichtsstunde honoriert und eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall garantiert.

 

Wichtig dabei ist, dass die dadurch finanziellen Mehraufwendungen nur dann erbracht werden können, wenn vom Land Berlin mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Eine alleinige Finanzierung der Mehrausgaben durch Entgelterhöhungen und/oder Angebotsreduktionen ist ausgeschlossen und im Hinblick auf das Budgetierungsverfahren auch kontraproduktiv.

Derzeit kann nicht exakt gesagt werden, wie hoch die Mehrausgaben sein werden, es gibt lediglich Schätzungen.

Es liegt dazu ein Entwurf der Senatorin Scheeres vor, aus dem hervorgeht, dass das Land Berlin entschlossen ist, sämtliche Problemlösungen und daraus entstehende finanzielle Folgen auf die Bezirke abzuwälzen.

Frau Weißler legt dar, dass sie dies nicht gutheißen kann und die bezirklichen Interessen sowie die Interessen der Musikschulen im Kulturausschuss des RdB vertreten wird.

Sie sagt zu, den Ausschuss über die weiteren Vorgänge im RdB zu dieser Frage zu unterrichten.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Schwanhäußer wird von Herrn Krzyzynski erläutert, dass die Musikschullehrer/-innen künftig nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden bezahlt werden. Wenn der Unterricht seitens des Schülers abgesagt wird, steht dem Lehrer ein Ausfallhonorar zu, jedoch nur, wenn der Schüler den Unterricht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt hat.

 

Herr Dr. Burholt legt dar, dass die 24-Stunden-Regelung zivilrechtlich gesehen nicht haltbar ist.

Er führt aus, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag sehr unterstützt. Über die finanziellen Mehraufwendungen müssen Beratungen durchgeführt werden, letztlich darf es jedoch nicht zu einer Erhöhung der Angebotsentgelte oder einer Angebotsminimierung kommen, da es gerade wichtig ist, dass auch Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen die Chance bekommen, ein Musikinstrument zu lernen.

 

Die einbringende Fraktion bittet um Abstimmung.

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen (15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 
 

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