Auszug - Stand der Umsetzung des Projekts "Kletterhalle", Lehrter Str./Seydlitzstr. BE: Bezirksamt  

 
 
2. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 108
Ort: Rathaus Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Einleitend begrüßt der Vorsitzende, Herr Mahr, Frau Juran vom Rechtsamt Mitte

Einleitend begrüßt der Vorsitzende, Herr Mahr, Frau Juran vom Rechtsamt Mitte. Sie wird die juristischen Aspekte dem Ausschuss darlegen. Auch begrüßt er zwei Gäste vom Deutschen Alpenverein, Sektion Berlin e.V., die dem Ausschuss den aktuellen Stand vortragen werden und beantragt für sie Rederecht. Dem wird so zugestimmt.

 

Herr Schmidt vom Sportamt vermittelt dem Ausschuss, dass das Anliegen des Deutschen Alpenvereins, Sektion Berlin e.V. im Sportausschuss schon lange Thema sei. Er führt aus, dass sich der Deutsche Alpenverein, Sektion Berlin, in einer öffentlichen Sitzung des Sportausschusses im Oktober 2009 mit dem Projekt Kletterhalle vorstellte. Die Mitglieder des Sportausschusses haben das Anliegen in der Nähe des Areals im Poststadion zu errichten, wohlwollend begrüßt und haben dem Anliegen einstimmig zugestimmt. Seit diesem Zeitpunkt hat der Deutsche Alpenverein eine intensive Vorbereitung bezüglich der Planung angestrebt. Derzeit habe man eine Baureife erreicht. Man habe im Zuge des gesamten Areals des Poststadions und des Fritz-Schloss-Parks (vielen als Sportpark Poststadion bekannt, im Rahmen Stadtumbau West) viel in den letzten Jahren im Rahmen Stadtumbau West bewegt. Herr Schmidt führt weiter aus: Um die Kletterhalle zu errichten, wurde des Bezirksamt Mitte das Grundstück vom Liegenschaftsfonds rück übertragen. Das Grundstück befindet sich an der Sydlitzstraße/Ecke Lehrter Straße und ist sowohl für den Deutschen Alpenverein, Sektion Berlin e.V., und auch für die Errichtung des Döberitzer Grünzuges gedacht. Die Übertragung des Grundstückes erfolgte zum 27.08.2010; Lastennutzenwechsel zum 01.10.2010. In dieser Zeit war auf dem Eckgrundstück beabsichtigt, die Kletterhalle zu errichten, hat sich aber zerschlagen, weil sich die Anforderungen für die Kletterhalle und die bauliche Struktur bzw. die Interessenlage ein wenig geändert hat. Der Deutsche Alpenverein hat sich entschlossen ein im rückwärtigen Bereich des Poststadions befindliches Grundstück in Anspruch zu nehmen. Dieses Grundstück befand sich im Fachvermögen Sport im Bezirksamt Mitte und ist es jetzt immer noch. Herr Schmidt bemerkt, dass hier die Planungen soweit vorangetrieben sind, dass zum 01.11.2011 der Mietvertrag endgültig unterschrieben werden konnte. Vor Abschluss des Nutzungsvertrages wurde das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, auf Unterlassung des Abschlusses des Mietvertrages zwischen dem Land Berlin, Bezirksamt Mitte von Berlin - Schul- und Sportamt und dem DAV Sektion Berlin e.V. verklagt. Die Klägerin ist die Betreiberin eines in Berlin am S-Bahnhof Gesundbrunnen befindlichen gewerblichen Kletterzentrums. Sie befürchtet durch den Betrieb des DAV-Kletterzentrums existenzielle Umsatzeinbußen und sieht in der kostengünstigen Überlassung des Grundstücks eine unzulässige Subventionierung des DAV Sektion Berlin e.V. Der Vertrag wurde dennoch nach Rücksprache mit dem DAV Sektion Berlin e.V. sowie nach Rücksprache mit der für Sport zuständigen Senatsverwaltung abgeschlossen. Vorsorglich wurde der DAV Sektion Berlin e.V. in den Vertragsverhandlungen auf das Risiko hingewiesen, das im Zusammenhang mit dem Klageverfahren bestehen könnte. Nach den Vertragsbestimmungen hat der Deutsche Alpenverein das Grundstück für seine satzungsgemäßen und gemeinnützigen Zwecke nach den Bestimmungen des Sportförderungsgesetzes bzw. der Sportanlagennutzungsvorschrift und den darin enthaltenen Entgelten erhalten. Die Fläche, die ehemals vorgesehen wurde und die für die Kletterhalle vorgesehen war (Seydlitzstraße/Ecke Lehrter Straße) steht als Vorhaltestandort für die Geschäftsstelle im Mietvertrag. In der Absichtserklärung ist enthalten, dass man dort entsprechende Räumlichkeiten entwickeln kann. Mittlerweile sei dort die Entwicklung ein wenig voran gegangen, weil das BA mit dem SOS-Kinderdorf einen interessanten Bewerber für diese Ecke habe. Das SOS-Kinderdorf hat Flächenansprüche, die eine Unterbringung von Geschäftsräumen für den Alpenvereins schwierig gestalten wird. Deshalb habe sich der Deutsche Alpenverein entschlossen, ein Grundstück in der Nähe der Kletterhalle zu nehmen, welches im Besitz des Fachvermögens Sport sei. Die Planung für die Geschäftsstelle soll dann auf diesem Gelände weiter voran getrieben werden; die Realisierung soll mittelfristig bzw. 3 bis 5 Jähre später erfolgen.

Die Baugenehmigung liegt seit dem 01.07.2011 vor. Baubeginn für die Kletterhalle: Wenn frostfrei, Frühjahr 2012. Man gehe davon aus, im Februar 2012 mit dem Bau zu beginnen.

 

Frau Juran berichtet dem Ausschuss, dass nunmehr eine Beschwerde an die Europäische Kommission gegangen ist. Die Europäische Kommission hat die Beschwerde zum Anlass genommen, die Bundesregierung aufzufordern, eine Stellungnahme zur Förderung von DAV-Kletterhallen abzugeben. Es wird jetzt mehr Bezug auf das Berliner Projekt, sondern allgemein Bezug auf die Förderung des Deutschen Alpenvereins in der Bundesrepublik Deutschland abgefragt, wie und in welchem Umfang sie gefördert werden und ob diese Förderung im Einklang mit den Sportfördergesetzen der jeweiligen Bundesländer stehen. Das BA Mitte sei derzeit dabei, eine Stellungnahme zu fertigen. Es wird Zusammenkünfte geben, die die Beantwortung der Beschwerde koordinieren werden. Wie sich das entwickeln wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, kann sie nicht sagen.

 

Anschließend bittet der Vorsitzende, Herr Mahr, dass sich die Vertreter des Deutschen Alpenvereins, Sektion Berlin e.V. äußern.

 

Herr Welzel teilt mit, dass er für den Deutschen Alpenverein die Projektsteuerung durchführt. Er vermittelt, dass Herr Schmidt den aktuellen Sachstand vermittelte. Das Projekt sei seit 2006 in der Planung. Seit den 90er Jahren befindet sich eine kleine Kletterhalle im Huttenweg, die aber zu klein sei, deshalb habe man mit der Planung für ein angemessenes Angebot angefangen. Man sei sehr stark angefragt mit den Angeboten im Kletterbereich und kann sie seit einigen Jahren nicht mehr befriedigen. Der Deutsche Alpenverein hat dem Sportausschuss 2009 vermittelt, dass man davon ausgehe, dass es eine weitere Steigerung gibt. Man habe jetzt ca. 10.000 Kletterbegeisterte. Das Problem hat sich nicht verändert. Der Deutsche Alpenverein möchte nicht nur ein Sportangebot machen und eine Kletterhalle errichten, sondern man möchte zum Zentrum dort mit allen anderen Aktivitäten (Sitzungssäle, Bibliotheken) an diesem Standort konzentriert werden.

Abschließend teilt Herr Welzel mit, dass man im Februar 2012 beginnen möchte. Ende der Baumaßnahme wird 2012 sein. Wichtig für den Deutschen Alpenverein sei es, Vereinssport zu betreiben. Er bemerkt aber, dass man ein anderes Preisniveau habe als auf der kommerziellen Ebene. Zur Eröffnung lädt er die Ausschussmitglieder jetzt schon ein.

Zur Finanzierung teilt er mit, dass an den Senat ein Antrag auf Förderung gestellt wurde, aber keine Antwort gekommen ist. Derzeit wird aus eigenen Mitteln und Fremdmitteln finanziert.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) bezieht sich auf eine Große Anfrage seiner Fraktion und meint, dass die 3. Frage nicht beantwortet sei. Die BVV wurde durch das Bezirksamt nicht unterrichtet, dass das Verfahren seit Dezember 2010 läuft. Er bezieht sich anschließend auf den privatrechtlichen Vertrag, der andere Konditionen beinhaltet und fragt, wie dieser aussehen könnte. Die Frage kann nicht beantwortet werden.

 

Herr BV Böttrich (Grüne) fragt den Deutschen Alpenverein, wenn das Finanzierungskonzept nicht greift, weil die Klage anders verläuft, als sie das erwarten, ob der Deutsche Alpenverein in der Lage sei, das auch unter privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betreiben.

Herr Schmidt teilt mit, dass im derzeit bestehenden Vertrag die Regelung getroffen wurde, sollte es zu einer solchen Entscheidung kommen und es zu einer Rechtssprechung kommen, dass die zur Verfügungstellung des Grundstückes nach den Bestimmungen des Sportförderungsgesetzes i. V. m. Sportanlagennutzungsvorschrift nicht rechtfertigt oder versagt, dann gibt der Vertrag her, dass das BA einen neuen privatrechtlichen Vertrag abschließt, wonach der Deutsche Alpenverein, Sektion Berlin e.V., die ortsüblichen Konditionen für die Miete des Grundstücks aufzubringen hat. Dem hat der Deutsche Alpenverein bereits zugestimmt.

 

Frau Juran teilt ergänzend mit, dass sie mit der Senatsverwaltung für Sport Rücksprache vor Abschluss des Mietvertrages geführt habt. Auch habe man sich beraten lassen, wie man bestimmte Klauseln verfassen kann. Eine Klausel besagt, dass, wenn es eine rechtskräftige Entscheidung geben sollte, wonach die kostengünstige Überlassung des Grundstückes an den Deutschen Alpenverein, Sektion Berlin e.V., eine unzulässige Subventionierung ist, der Deutsche Alpenverein, Sektion Berlin e.V., verpflichtet ist, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der die ortsübliche Miete vorsehen wird als Mietzins und eine ortsübliche Miete ist keine Subventionierung, sondern eine ganz normale Vermietung eines landeseigenen Grundstückes zu den normalen Konditionen.

 

Ein Vertreter des Deutschen Alpenvereins meint dazu, dass der Vertrag gelesen wurde. Man möchte die Halle errichten, um den Klettersport auf einer Vereinsebene zu einem sehr günstigen Kurs anbieten möchte. Man habe auch eine Gegenrechnung aufgestellt, wenn dort eine ortsübliche Miete zu entrichten sei. Dabei habe man festgestellt, dass man anders kalkulieren muss. Das bedeutet, dass man das Einstiegsniveau so nicht mehr halten kann. Man muss sich über Angebote Gedanken machen, die darüber hinaus gehen.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) fragt, ob die gerade gemachten Ausführungen auch so funktionieren würden. Er fragt das Bezirksamt, warum die BVV nicht weiter informiert wurde?

 

Frau BV Schrader (Die Linke) meint, dass sie als Bezirksstadträtin der III. Wahlperiode dem Sportausschuss viele Informationen gegeben hatte. Sie muss auf ihre Aufzeichnungen zurückgreifen und kann danach dem Ausschuss berichten. Sie vermittelt dem Ausschuss, dass die Dynamik tatsächlich erst im Sommer 2011, als der Sportausschuss nicht tagte, entstand. Das Amt wurde mit verschieden Sachen konfrontiert, wie die Frage der Fördermittel, die in begrenzter Anzahl dem Deutschen Alpenverein zur Verfügung standen und die Einschätzung der Senatsverwaltung zum Rechtsstreit selbst. Da der Sportausschuss nicht tagte, konnte das Amt keine Informationen weiter geben.

 

Frau Juran teilt ergänzend mit, dass sie den Fall erst im April 2011 übernahm. Es handelte sich damals um eine Klage eines Gewerbetreibenden, der sich gegen die Förderung des DAV Sektion Berlin e.V. richtete. Schaut man sich das Sportförderungsgesetz Berlin an ist zu ersehen, dass förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen landeseigene Grundstücke zu den vergünstigten Konditionen i. V. m dern Sportanlagennutzungsvorschrift erhalten können. Der Deutsche Alpenverein, Sektion Berlin e.V., ist ein nach dem Sportförderungsgesetz anerkannter Sportverein. Es gibt ein landeseigenes Grundstück, welches keine öffentliche Sportanlage ist. Eine Besonderheit besteht hier, weil ein Gewerbetreibender eine Konkurrentenklage eingereicht hat.

 

Herr BV Engert (Grüne) fragt, ob es Angebote für Schulklassen, Jugendgruppen und Andere gibt und ist auch ein Teil des Angebots kommerziell?

Ein Vertreter des Deutsche Alpenvereins teilt mit, dass der Verein für seine Vereinsmitglieder vorrangig Angebote hat.

 

Frau BV Schrader (Die Linke) fragt, ob die jetzt geführte juristische Auseinandersetzung etwas Grundsätzliches habe. Sie weiß, dass Sportvereine im Rahmen des wirtschaftlichen Zweckbetriebes Nichtvereinsmitglieder Angebote anbieten. Frau Juran teilt mit, dass die Überlassung gegen Nutzungsentgelt (z. B. Tennisvereine) fraglich sei, ob sie mit der SPAN vereinbar ist. Es könnte eine Grundsatzentscheidung sein, ob ein Sportverein auch durch das Anbieten von Vereinssport dennoch in den Wettbewerb mit einem Gewerbetreibenden treten kann.

 

Herr BV Ruttke (CDU) teilt ergänzend mit und meint, dass das Finanzamt auch dahinter stehe. Man muss alle 3 Jahre Bilanzen einreichen, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten. Hier werden sehr strenge Maßstäbe gesetzt. Auch sei eine Grenze der Haftpflicht zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu sehen. Die Mitglieder sind über ihre Verbände in der Berufsgenossenschaft Haftpflicht versichert. Hier entstehen für die Vereine gewisse Probleme, die man bedenken muss.

 

Herr BD Schöpe (SPD) spricht einen weiteren Bewerber für das Eckgrundstück (SOS Kinderdorf) an und fragt, ob es möglich wäre, Näheres dazu in Erfahrung zu bringen. Herr Schmidt teilt mit, dass sich das Eckgrundstück im Fachvermögen Sport befinde. Im Vertrag wurde dieser Standort für die Geschäftsstelle festgelegt. Das SOS Kinderdorf könnte als möglicher Anrainer als Mitglied in dem Betreibernetzwerk eine Rolle spielen.

 

Anschließend wird Rederecht für den Präsidenten und Vizepräsidenten des Bezirkssportbundes Berlin-Mitte beantragt. Dem wird so zugestimmt.

 

Herr Schoenberner weist darauf hin, dass vor 2 Jahren die BBB ein neues Bäderanstaltsgesetz eingeführt haben. Aufgrund der Einsprüche der kommerziellen Fitnessstudios wurde das Bäderanstaltsgesetz dahingehend geändert, dass sämtliche kommerzielle Betreiber des Schwimmsports aus den Schwimmhallen verband wurden (wie Wassergymnastik, Aquabaden usw.). Eine ähnliche Entwicklung sehe er jetzt hier auch. Es gibt viele kommerzielle Vereine, die irgendwie existieren müssen und Kurse anbieten. Sie haben Einnahmen und arbeiten wirtschaftlich.

 

Herr BV Freitag (PIRATEN) fragt nach der Größe der Halle. Antwort: Das Gebäude hat eine Grundfläche von 600 qm. Die Halle wird ca. 15 m hoch sein. Ca. 150 Sportler/-innen pro Tag werden klettern.

 

 
 

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