Auszug - Transparenzmodell  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 1.3
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 19:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bathe-Peters (BA Mitte, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) führt aus, dass die Umsetzung des Modells in den einzelnen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern (VetLeb)sehr unterschiedlich gehandhabt wird

Herr Bathe-Peters (BA Mitte, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) führt aus, dass die Umsetzung des Modells in den einzelnen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern (VetLeb) sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Eine einheitliche Vorgehensweise im Land Berlin ist bislang noch nicht erkennbar. Das liegt daran, dass die meisten VetLeb-Ämter ihre Rechtsämter eingeschaltet haben, um die Rechtmäßigkeit des Anhörungsverfahrens und der Bescheide zu klären. Diesbezüglich liegen unterschiedliche Aussagen der einzelnen Rechtsämter vor.

Das Rechtsamt des BA Mitte prüft derzeit ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Bescheide, so dass noch keine Ergebnisse über das Internet veröffentlicht werden konnten.

 

Herr Bathe-Peters führt aus, dass bei einer umfassenden Umsetzung des Modells nicht nur Gaststätten zur Gemeinschaftsverpflegung und Imbisseinrichtungen, sondern auch Bäckereien, Fleischereien usw. überprüft werden müssen. Dies würde bedeuten, dass pro Woche ca. 300 Anhörungen (zusätzlich zum üblichen Tätigkeitsbereich) versendet werden müssten. Er weist darauf hin, dass das VetLeb-Amt diesen Aufwand personell nicht bewältigen könnte.

Herr Bathe-Peters führt aus, dass bislang 126 Veröffentlichungen im Internet erfolgt sind. Er betont erneut, dass noch kein einheitliches Vorgehen in Sicht ist. Dieses wäre jedoch sehr wünschenswert, um den Gewerbetreibenden eine gewisse Gerechtigkeit zu präsentieren.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Lundkowski wird ausgeführt, dass mit einer großen Anzahl von Einsprüchen seitens der Gewerbetreibenden gerechnet wird. Diese Einsprüche müssen verwaltungsrechtlich abgeklärt werden, vermutlich werden sich derartige Vorgänge über ein bis zwei Jahre hinziehen. In dieser Zeit kann sich der Zustand des Betriebes enorm verändern. Deshalb ist es wichtig, den konkreten Beurteilungstermin im Bescheid aufzuführen.

 

Frau Schauer-Oldenburg legt dar, dass dieses Modell in Dänemark einwandfrei umgesetzt wird, eine Beurteilung des Betriebes ist dort für jeden sichtbar außen angebracht.

Herr Bathe-Peters führt dazu aus, dass es auch in Berlin durchaus sinnvoll wäre, die Beurteilung des Betriebs direkt an der Eingangspforte der jeweiligen Lokalität auszuhängen. Jedoch ist dieses Vorgehen nicht gewünscht, es soll lediglich eine Veröffentlichung im Internet erfolgen.

 

Herr Busse (BA Mitte, LuV-Leiter Gesundheit) legt dar, dass für einen Aushang der Beurteilung im Betrieb die Änderung des Berliner Gaststättengesetzes erforderlich gewesen wäre.

Das Berliner Gaststättengesetz wurde jedoch nicht geändert. Anschließend kam man auf die Idee, das Prozedere über das Verbraucherinformationsgesetz zu realisieren, es kam zur Rechtsunsicherheit.

Herr Busse merkt an, dass im Smiley-System die Punktzahl 0 auf einen einwandfreien Betrieb hinweist. Dies ist irritierend, da eine Punktzahl von 0 auf den ersten Blick einen negativen Eindruck hinterlässt.

 

Herr Dr. Hanke legt dar, dass der Bezirk Mitte einen systematischen Plan zur Kontrolle der Betriebe verfolgt. Natürlich wäre eine stärkere personelle Besetzung wünschenswert, um eine stärkere Kontrolldichte einzuhalten. Der Bezirk ist im Rahmen seiner Ressourcen tätig.

Der Bezirk Pankow hat dieses System modellhaft entwickelt. Das Modell wurde jedoch nicht landesweit vom Senat eingeführt, da es viele rechtlichen Bedenken gab, welche bis heute nicht ausgeräumt sind. Ferner verfolgt die Bundesrepublik die Absicht, ein einheitliches System für alle Bundesländer einzuführen.

Herr Dr. Hanke legt dar, dass es für ihn durchaus vorstellbar ist, dass BürgerInnen das Informationssystem über die Website nutzen. Er betont, dass der Bezirk jedoch auch eine hohe Verantwortung für die Gewerbetreibenden aufbringt, insofern muss mit einer großen Sorgfalt vorgegangen werden.


 

 
 

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