Auszug - b) Anfragen der Ausschussmitglieder  

 
 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Mahr bezieht sich auf die Mitteilung Nr

Herr Mahr bezieht sich auf die Mitteilung Nr. 5 (Rückversetzung der Musikschullehrer/-innen) und fragt nach, aus welchem Topf die Gehaltsgelder finanziert werden.

Frau Hänisch erklärt, dass in Mitte 18 Musikschullehrer/-innen an den Stellenpool (ZeP) abgegeben wurden. Gegenwärtig ist es so, dass sich der Bezirk diese Musikschullehrer/-innen „zurückmietet“, d.h. der Bezirk bezahlt an den ZeP eine Summe in der Höhe, für die der Bezirk die Honorarkräfte im gleichen Umfang bezahlen müsste. Das sind in etwa über 50 % der Kosten für einen festangestellten Musikschullehrer. Das Land Berlin übernimmt den Differenzbetrag. Insofern wurde die Belastung von ca. 240.000 Euro jährlich an das Land Berlin abgegeben.

Es wird weiter ausgeführt, dass die Rückversetzung der Musikschullehrer/-innen in die Bezirke keinerlei Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Bezirke mit sich bringt. Das Personal sowie der Stellenbestand gehen an den Bezirk zurück, das Land Berlin wird jedoch den Differenzbetrag bis zum Ausscheiden der Mitarbeiter/-innen leisten.

 

Herr Rauskolb wirft die Frage auf, ob dieses Prozedere auch in anderen Bereichen nutzbar gemacht werden kann, um eine finanzielle Entlastung des Bezirkes herzustellen. Er fragt ferner nach, ob diesbezügliche schriftliche Vereinbarungen mit dem Land bestehen.

 

Frau Hänisch führt aus, dass der Bezirk zur damaligen Zeit eine Regelungslücke gefunden und genutzt hat. Diese Regelungslücke wurde zwischenzeitlich geschlossen, insofern ist es nicht mehr möglich, ein vergleichbares Verfahren erneut durchzuführen.

Sie erklärt, dass das Land Berlin den finanziellen Ausgleich leistet, da die unterschiedliche Ausstattung mit festangestellten Musikschullehrern und –lehrerinnen im Ost- und Westteil der Stadt sowie das Budgetierungsverfahren dazu führen, dass auch die Bezirke, welche einen höheren Anteil an Festanstellungen aufweisen, benachteiligt werden. Insofern gesteht das Land Berlin jetzt zu, dass dieser strukturelle Unterschied nivelliert werden muss.

 

Frau Hoff legt dar, dass sie erfreut ist, dass diese Regelung nun Bestand hat, jedoch hätte sich das Land Berlin diese „Pirouette“ sparen können und verweist in dem Zusammenhang auf den seinerzeit entstandenen Aufruhr sowie die darauf folgenden emotional aufgeladenen Beratungen, als die Versetzung der Lehrer/-innen in den ZeP bekannt gegeben wurde.

 

Herr Dr. Pathe führt aus, dass Herr Hobrack im Mai eine Liste mit Vorschlägen für Straßennamen versendet hatte. Auf dieser Liste sind jedoch nicht die Vorschläge der CDU-Fraktion (Ilse-Ruth Bubner, Elli Wehrli und Ursula Wöllnert- Widerstandskämpferinnen gegen das SED-Regime) aufgeführt. Er bittet Herrn Hobrack, die Liste um diese drei Vorschläge zu ergänzen, auch wenn sich der Ausschuss mehrheitlich für andere Namen entschieden hat.

Herr Dr. Pathe führt weiter aus, dass er die Benennung nach Else Simon (Yva) bereits im Jahre 2008 vorgeschlagen hatte, als die Straße im Bereich der Putlitzbrücke benannt werden sollte. Er fragt nach, warum dieser Vorschlag nicht aufgeführt wurde. Er merkt an, dass mittlerweile ein Yva-Bogen in Charlottenburg-Wilmersdorf existiert. Er fragt nach, ob es sich bei diesem Bogen um eine Straße handelt oder um ein Ufer wie z.B. das Magnus-Hirschfeld-Ufer. Sollte es sich um einen Uferweg handeln, bittet er, den Namensvorschlag Yva aufzunehmen.

Herr Hobrack nimmt diese Anfrage zur Kenntnis.

 

Frau Hoff bezieht sich auf die Mitteilung Nr. 1 und fragt nach, ob das VHS-Material mehrsprachig erscheinen wird.

Herr Arndt erklärt, dass sich das Material an die Lehrkräfte richtet und in deutscher Sprache gedruckt wird. Bei der Vermittlung wird mehrstufig vorgegangen, beginnend in einfacher Sprache.


 

 
 

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