Auszug - Hallenbad Plus-Plus: Nach Jahren des Kampfes - endlich Nägel mit Köpfen machen!  

 
 
51. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 31.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:07 Anlass: ordentlichen Sitzung
2128/III Hallenbad Plus-Plus: Nach Jahren des Kampfes - endlich Nägel mit Köpfen machen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Siewer für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hänisch merkt an, dass sie aus der Sicht des Bezirksamtes noch nicht mitteilen kann, dass es gemacht oder ob es gemacht w

Frau Hänisch merkt an, dass sie aus der Sicht des Bezirksamtes noch nicht mitteilen kann, dass es gemacht oder ob es gemacht wird und welche konkreten Rahmenbedingungen dann zu erfüllen wären. Hier gibt es noch erheblichen Diskussionsbedarf mit den Bäderbetrieben, was eine mögliche konkrete Vertragsgestaltung wäre. Zwischenzeitlich hat es ein Gespräch mit den Vertretern des Senats und den Bäderbetrieben gegeben, in dem vor allem der Senat seine dezidierte Haltung klar dargelegt hat, dass es um eine vollständige Risikoabschirmung für den Landeshaushalt und für die Bäderbetriebe geht. Letztlich also alle Risiken dann auf den Bezirk zu übertragen sind. In diesem Kontext wurde vom Senat auch mitgeteilt, dass einer ihrer wesentlichen Kritikpunkte die von den Bäderbetrieben vorgelegte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist. In dieser Auflistung gibt es keine Zahlen im Hinblick auf die Abschreibungstatbestände gibt. Auch Frau Hänisch hat inzwischen die Ausgangsannahme, dass bei einem Errichtungswert, der gleichzeitig auch der Wiederbeschaffungswert wäre, in Höhe von ca. 1,3 Mio. € für die Außenanlagen und eine Abschreibungsdauer von ca. 20 Jahren, man mit einem Abschreibungstatbestand in Höhe von 65.000 € pro Jahr rechnen muss, da das Bad zwar von den Bäderbetrieben errichtet wird, aber im Eigentum des Bezirks liegt. Es geht hier möglicherweise nicht nur darum, tatsächlich kamerale Risiken, die sich durch den Betrieb der Anlage ergeben, abzufedern, sondern eine Vollkostenbetrachtung vorzunehmen und auch entsprechende Sachverhalte (kalkulatorische Abschreibungen) mit bedenkt, ohne hier schon konkrete Dimensionen für die Kostenrechnungen nennen zu können. Unklar ist noch, wenn diese Konstruktion zu Ende gedacht wird, ob das Bad dann in den Eigentum des Bezirks übergehen müsste oder ob es doch im Eigentum der Bäderbetriebe liegen könnte. Da ist jedoch der Senat sehr eindeutig in seinen Aussagen. Im Bezirksamt selbst herrscht Klarheit darüber, dass bis Ende diesen Monats eine Haltung entwickelt werden muss. Frau Hänisch denkt, dass das Bezirksamt in der Hauptausschuss-Sitzung am 28.06.2011 seine Entscheidung darstellt, ohne einen BVV-Beschluss herbeiführen zu können, und mit den Mitgliedern in einen Austausch tritt und hoffentlich eine Einvernehmlichkeit herbeigeführt werden kann. Das ganze ist dann natürlich in die Haushaltsplanberatung mit einzubetten.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Siewer, wie denn die Mittel aus dem „Stadtumbau West“ in der Kalkulation verbucht werden teilt Frau Hänisch mit, dass wenn die Anlage in das Eigentum des Bezirksamtes übergeht, müsste der Bezirk in der Anlagenbuchhaltung einen Wert hinterlegen. Und dieser Wert fließt in der Kostenrechnung als Kostenfaktor ein. Das ist eine Hausnummer, mit der gegenwärtig gearbeitet wird. Das setzt aber voraus, dass die Anlage im Eigentum des Bezirksamtes ist. Und nur bei der Errichtung kommen die Mittel „Stadtumbau West“ zum tragen.

Dem Bezirksamt ist noch keine Rechnung vorgelegt worden, zu der sich das Bezirksamt verhalten hat und zu der das Bezirksamt sagt, dies ist eine realistische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Insofern kann Frau Hänisch heute nur einen vorläufigen Sachstand vermitteln.

 

Frau Dr. Reuter hätte gerne gewusst, inwieweit die Verhandlung über das Problem überhaupt noch offen ist zwischen dem Senat und den Bäderbetrieben. Ist möglicherweise schon eine Entscheidung getroffen worden und der Bezirk versucht hier, diese Sache erneut zu öffnen. Auch sind diese ominösen 25.000 € für Frau Dr. Reuter gar nicht nachvollziehbar. Einerseits bestätigt die BBB, dass der Betrieb wirtschaftlich erfolgen könnte und andererseits wird hier ein Verlust von 25.000 € maximal eingefügt. Insofern fehlen Ihr eine ganze Reihe von Informationen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass es keine richtige Wirtschaftlichkeitsberechnung gibt, auf deren Grundlage ein solcher Antrag von der Fraktion Die Linke unterstütz werden könnte. Ihr ist auch nicht ganz klar, warum hier der 28.06.2011 als Termin genannt wird.

 

Frau Hänisch hat den Kenntnisstand, dass der Senat sagt, wenn der Bezirk alle Risiken übernimmt, dann hält er dieses Projekt für nicht ausgeschlossen. Insofern gibt es keine klare Aussage von dieser Seite. Der Termin 28.06.2011 hat etwas damit zu tun, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem Bezirk die Frist gesetzt hat, wenn er sich nicht bis Ende Juni für dieses Projekt ausgesprochen hat, würden die Gelder „Stadtumbau West“ anderweitig gebunden werden.

 

Frau Sander kann sich den Aussagen von Frau Dr. Reuter nur anschließen und hat große Bauchschmerzen. Sie würde dafür plädieren, wenn die Möglichkeit besteht, diesen Antrag bis zum 28.06.2011 zu schieben, um dann auch seriösere Zahlen vorliegen zu haben, den Antrag zu vertagen.

 

Herr Siewer ist der Auffassung, dass dem Bezirksamt das Signal gegeben werden sollte, weiter in diese Richtung zu verhandeln. Die 25.000 € stammen aus einem von mehreren worst-case / good-case-Szenarien. Herr Siewer macht den konkreten Vorschlag, dass die Punkte 2. und 3. wie folgt geändert werden:

2.       Sollte sich im Rahmen der Bemühungen zeigen, dass die Zustimmung des Senates und/oder der BBB nur erreicht werden kann, wenn befürchtete Defizite aus dem Betrieb des Außenbeckens ausgeglichen werden, so soll hierzu eine Finanzierungszusage des Bezirksamtes prinzipiell möglich sein. Sollte dieser Fall eintreten, so ist die BVV in der Hauptausschuss-Sitzung am 28.06.2011 vor der endgültigen Entscheidung/Zusage des Bezirksamtes mit einzubeziehen.

3.       Der Betrieb und Unterhalt des Außenbeckens soll von den BBB gewährleistet werden.

 

Herr Bertermann hält es prinzipiell für einen Skandal, wie der Senat und die Bäderbetriebe den Bezirk hängen lassen. Mit Fördermitteln, an denen der Bezirk maßgeblich beteiligt ist, nun dem Bezirk noch die restlichen Unkosten zu 100 % in Rechnung zu stellen, ist ein Unding.

Ansonsten würde der geänderte Satz in Punkt 3. den Antrag etwas öffnen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist prinzipiell der Auffassung, dass die Bäderbetriebe dieses Außenbecken zu übernehmen haben. Sollte sich am Ende herausstellen, dass es genau daran scheitert, dann gibt es bestimmt eine Möglichkeit, nochmals in die Diskussion einzutreten.

 

Herr Neuhaus hält die Formulierung „prinzipiell“ für einen Freibrief. Das ist noch schwieriger, als eine Höchstgrenze festzulegen. Insofern plädiert er dafür, den Antrag zu verschieben. Ebenso hat das Bezirksamt signalisiert, dass es versucht, das Ganze möglich zu machen. Von daher sieht Herr Neuhaus nicht den Druck, dass heute unbedingt etwas beschlossen werden muss.

 

Herr Reschke hält die Formulierung „prinzipiell“ für zulässig, insbesondere deshalb, weil anschließend die Formulierung kommt, sollte dieser Fall eintreten, die BVV in die Entscheidung mit einzubeziehen ist. Somit hält er es nicht für einen Freibrief, dass jährlich sechsstellige Beträge freigegeben werden. Ohnehin ist es absehbar, dass es sich um geringe Mittel handelt. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass in dieser Wahlperiode schon Einrichtungen für ebenfalls wenig Geld geschlossen wurden. Abschließend fragt Herr Reschke nach, was eigentlich am 28.06.2011 passiert, wenn diese „Stadtumbau West-Mittel“ nicht verplant werden können. Gibt es da schon Andeutungen, dass dieses Geld möglicherweise im Bezirk bleiben könnte oder werden andere „Löcher“ gestopft.

 

Frau Hänisch kennt keine abschließenden Aussagen, dass dieses Geld im Bezirk bleibt. Sie ist aber davon ausgegangen, dass es grundsätzlich möglich ist. Ihr ist aber bislang nichts Definitives bekannt.

 

Herr Bertermann plädiert dafür, noch heute ein Votum zum Antrag zu fällen, damit er in der BVV am 23.06. abgestimmt werden kann, um auch eine Meinung der BVV nach außen hin öffentlich zu machen, mit der das Bezirksamt auch arbeiten kann.

 

Frau Sander fragt beim Bezirksamt nach, ob mit der Formulierung „prinzipiell“ keine automatischen Kosten ausgelöst werden.

 

Die Aussage wird von Frau Hänisch bejaht.

 

Abschließend hält Herr Neuhaus fest, der BVV einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) der geänderte Text (siehe oben) zur Annahme empfohlen wird.


 

 
 

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