Auszug - Bebauungsplan 1-52B (westlich Strelitzer Straße, nördlich Anklamer Straße) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-52B
Herr Bausch kritisiert, dass eine unzureichende Einflussnahme gegen die weitere bauliche Verdichtung in Innenhofbereichen, dem Ursprungsanspruch der B-Pläne Rosenthaler Vorstadt, zu erkennen ist. Herr Gothe und Herr Wesselhöft führen dazu aus, dass im Verfahren erkennbar wurde, das es keine rechtssichere Möglichkeit gibt, über einen qualifizierten Bebauungsplan Innenhofverdichtungen auszuschließen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass duie im Baugenehmigungsverfahren nach §34 BauGB möglich sein wird (Abstandsflächen)
Die Vorlage wird abgestimmt und einstimmig angenommen (9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).
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