Auszug - Entwurf eines Berichts zu den entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Einleitend weist Herr BzStR von Dassel darauf hin, dass es sich um ausschließlich um einen Entwurf handelt

Einleitend weist Herr BzStR von Dassel darauf hin, dass es sich ausschließlich um einen Entwurf handelt. Bisher wurden die Berichte nur für den Bereich Soziales gefertigt. Bei der Produkterstellung sei das Gesundheitsamt auch mit beteiligt. Man sei überein gekommen, dass das Gesundheitsamt zu einzelnen Fragestellungen noch einmal Stellung nimmt. Die entscheidende Frage bei den Entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen ist, was heraus kommt. 2008 hatte man einen Verlust von 3,8 Mio. € zu verzeichnen, 2009 hatte man einen Gewinn von 2,2 Mio. €; jetzt sei ein Verlust von 200.000,00 € zu verzeichnen. Bei der Gesamtsumme von fast 100 Mio. € muss man sagen, dass 200.000,00 € wirklich nicht viel seien. Entscheidend ist die Frage, wie sich jeder Bereich entwickelt.
Bei der Eingliederungshilfe hatte man 2009 einen Gewinn von 1,5 Mio. €. Jetzt habe man einen Verlust von 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Dazu stehen in den einzelnen Passagen zu den besonders problematischen Produkten nähere Ausführungen. Auch hier hat man bei der genauen Analyse festgestellt, dass in zwei Produkten, von denen man besonders profitierte, falsch gebucht wurde, aber zugunsten des Bezirks. Der Gewinn des letzten Jahres war eigentlich zu hoch. Entscheidend sei auch, dass in der Hilfe zur Pflege kein Verlust gemacht wurde, weil der Gewinn im Bereich der Stationären Pflege mit 1,2 Mio. € hoch sei. Im Rahmen des Berichts von 2008 hatte man darüber diskutiert, weil ein großer Verlust zu verzeichnen war. Man hat dann, weil man diesen Bereich nicht steuern kann, eine Basiskorrektur gefordert. Nur das, was der Bezirk ausgibt, soll der Senat erstatten, mehr nicht. Diese Maxime hätte dazu geführt, dass der Bezirk Mitte 2011  1,2 Mio. € weniger erhalten hätte. Dieser Effekt ist auch in anderen Bezirken eingetreten, den sich niemand erklären kann, warum der Senat auf höhere Ausgaben kommt, als man wirklich geleistet hat. Man habe aber von der Großzügigkeit der Senatsverwaltung profitiert. Was das für das Jahr 2012 heißen wird, ist schwer zu prognostizieren.

Herr von Dassel bat, den aktuellen Stand Hilfe zur Pflege im Ambulanten Bereich ausführlich mit aufzunehmen. Am Ende des Berichtes hatte man die Produkte im Fallmanagement (die nicht steuerbar sind, weil sie durch Arbeitsamt, durch Arbeitsagentur und Senat festgelegt werden), die man nicht beeinflussen kann, Gewinn gemacht. Diese Forderung könnte somit zum Bumerang werden. Im letzten Jahr stand der Bezirk bei den nichtsteuerbaren Produkten erstaunlich gut da.

Herr von Dassel teilt abschließend mit, den endgültigen Bericht dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt für die Ausführungen und eröffnet die Diskussion.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich auf die Einzelfallhilfen und Sozialassistenz und möchte wissen, ob sie in Kombination mit dem Jobcenter arbeiten. Herr von Dassel teilt mit, dass es ein grundsätzliches Problem zwischen den Sozialämtern und den Jobcentern bundesweit gibt. Das Jobcenter ist nur solange zuständig, solange jemand mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Jobcenter kommen sehr schnell zu der Einschätzung und meinen, dass sie/er nicht arbeiten kann. Die Frage stellt sich, ob sie/er dauerhaft oder nur vorübergehend erwerbsunfähig ist. Das kann weder das Sozialamt noch das Jobcenter entscheiden. Das können nur die Rentenversicherungsträger entscheiden. Die Entscheidung kann bis zu 1 ½ Jahre dauern. Im Fallmanagement gibt es eigene Maßnahmen. Hier handelt es sich nicht um ein klassisches Bewerbungstraining, sondern speziell ausgesuchte Maßnahmen für Menschen, die Alkoholsuchtprobleme haben, aber auch psychische Probleme haben. Im Bereich der Maßnahmeplanungen waren auch Freie Träger, die aus dem Bereich Psychiatrie kommen und für einen ganz eingeschränkten Kundenbereich eigene Beschäftigungsmaßnahmen angeboten haben. Grundsätzlich erhält derjenige vom Jobcenter die klassischen Leistungen und dann ist alles, was in Richtung Beschäftigungen führt zum Teil auch im Rahmen des Fallmanagements des Bezirksamtes auch integriert. Hier gibt es Leistungen, wie gemeinsames Auswerten der Jobangebote und gemeinsames Bewerbungsschreiben. Man habe dann mit den Trägern die Diskussion geführt, was sie abrechnen.


Der Vorsitzende, Herr Allendorf fragt, wenn festgestellt wird, dass eine 3-stüdige Tätigkeit nicht mehr erbracht werden kann oder wenn das Jobcenter feststellt, die/der Mandant/-in kann nicht mehr arbeiten und sie/er kann nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden, was dann geschieht.
Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass es zwei Stufen gäbe. Der amtsärztliche Dienst der Bundesagentur muss feststellen und macht den ersten Bescheid. Der amtsärztliche Dienst der Bundesagentur ist aber an dieses Gutachten beim Träger der Sozialhilfe nicht gebunden. Das Amt darf nur die Gutachten der Rentenversicherungsträger akzeptieren. Beide Seiten kommen hier nur schwer zusammen. Herrn von Dassel seien viele Fälle bekannt, wo diese Gutachten von den Klienten/-innen bestritten werden. Die Zahl der Fälle, die zwischen Sozialamt und Jobcenter pendeln oder wo beide sagen, eigentlich ist der andere zuständig, sei sehr gering.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) berichtet anschließend über einen Fall und bemerkt, wie die Ämter untereinander arbeiten sollten.

 

Herr BzStR von Dassel bemerkt, dass es ungelöste Probleme zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt gibt. Mitte versucht, sinnvolle Vereinbarungen zu treffen. Es gibt immer wieder Einzelfälle, wo die Änderungen der Rahmenbedingungen der Jobcenter positiv sind. Herr von Dassel betont, dass er ein direktes Weisungsrecht habe. Er konnte einem Klienten helfen, in dem er das Jobcenter anwies, ihm Geld zu überweisen.

 

Frau BD Westphal (CDU) meint, dass es soweit geregelt sei. Befindet sich jemand im dauerhaften Leistungsbezug nach SGB II, bleibt sie/er solange zuständigkeitshalber beim Jobcenter, trotz der Klärung des Jobcenters, auch wenn das Jobcenter der Meinung sei, dass nach seinen Grundlagen die/derjenige nicht als Arbeitssuchende/r vermittelbar sei, bis der Rententräger geklärt hat, ob sie/er dauerhaft oder befristet erwerbsgemindert ist. Herr von Dassel meint, dass sein Amt das auch so interpretiere. Die Jobcenter haben eine gegenteilige Weisungslage von der Bundesagentur.

Herr Rauskolb bemerkt, dass es eine Einigungsstelle gäbe, die man dann anrufen könnte.

 

 


 

 
 

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