Auszug - Entwicklung mit und für die Bewohner – Quartier Lehrter Straße vor Verdrängung schützen  

 
 
59. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
2052/III Entwicklung mit und für die Bewohner – Quartier Lehrter Straße vor Verdrängung schützen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Koch, Fraktion der CDU Reschke, Fraktion Bd90/Grüne Schauer-O. Bertermann, Fraktion Die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion DIE LINKE
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Diedrich legt dar, dass das Dilemma, welches mit Hilfe des Antrag verhindert werden soll, bereits vor vier Jahren behoben

Herr Diedrich legt dar, dass das Dilemma, welches mit Hilfe des Antrag verhindert werden soll, bereits vor vier Jahren behoben hätte werden können, ein entsprechender Antrag lag zur damaligen Zeit vor.

 

Herr Gothe führt dazu aus, dass die Problematik auch vor dem Hintergrund auslaufender Nutzungsbindungen gesehen werden muss, vor vier Jahren bestand eine andere Situation. Derzeit bereitet das Bezirksamt eine Ausschreibung zur Untersuchung vor.

Herr Gothe teilt mit, dass die Beauftragung einer Untersuchung ca. 5.000 – 12.000 Euro kosten wird, jedoch ist der Planungstitel für dieses Jahr erschöpft. Die finanziellen Mittel müssen demnach mit Hilfe eines BA-Beschlusses herangezogen werden.

 

Frau Hilse regt an, den im Antragstext genannten Termin zu streichen.

Diese Anregung wird von der einbringenden Fraktion aufgenommen, die Wortgruppe bis zum 15. Juni 2011 wird demnach gestrichen.

 

Herr Pawlowski teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung zu diesem Antrag enthalten wird, er bezeichnet diesen als überflüssig. Er weist darauf hin, dass beispielsweise Mietsteigerungen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen zulässig sind.

 

Herr Koch legt dar, dass im Zuge des Antrags u.a. Luxussanierungen ausgeschlossen werden. Es geht darum, die vorhandene Wohngebietsbevölkerung zu schützen.

 

Herr Dr. Schumann legt dar, dass die Intention des Mieterschutzes natürlich erstrebenswert ist, jedoch muss dabei auch beachtet werden, dass entsprechende Maßnahmen -verbunden mit eventuellen Folgekosten- erfolgen müssen.

 

Der Antrag wird in geänderter Form (Streichung der Frist) einstimmig angenommen (7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).


 

 
 

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