Auszug - Netzwerk Kinderschutz im Gesundheitsdienst Mitte Bericht: Herr BzBm Dr. Hanke Gast: Herr Dr. Brockstedt, Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 2.2
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorsitzende, Frau Stein, stellt Herrn Dr

Die Vorsitzende, Frau Stein, stellt Herrn Dr. Brockstädt vor.

Herr BzStR Dr. Hanke teilte mit, dass deutlich geworden ist, dass vieles mit der Schnittstellenproblematik auf der einen Seite zu tun hat und auf der anderen Seite hat es auch damit zu tun, dass viele einzelne Institutionen vieles wissen, aber es wird vieles nicht zusammen geführt (zwischen Jugendamt und Schulamt, Schule und Gesundheitsamt oder ähnlichem).
Herr Dr. Brockstädt hat bei der Erarbeitung Netzwerk Kinderschutz maßgeblich mitgewirkt. Das Papier liegt dem Senat vor und wird im Rat der Bürgermeister und dem zuständigen Ausschuss beraten. Im Land Berlin selbst gibt es auf Landesebene eine Lenkungsgruppe Netzwerk Kinderschutz, in der Herr Dr. Hanke als Bürgermeister und Stadtrat vertreten ist.
Herr Dr. Hanke gibt zu bedenken, dass man mit den Akteuren außerhalb der Verwaltung in einen ordentlichen Dialog kommen sollte. Die Freien Träger sollten mit einbezogen werden.

 

Herr Busse ergänzt, dass der Kinderschutz auf der fachlichen Ebene nichts neues sei. Kinderschutz hat es schon immer gegeben. Jetzt herrscht die Besonderheit, dass alle Maßnahmen, die bisher passiert sind, unter dem Begriff Kinderschutz zusammen gefasst werden. Der Jugendgesundheitsdienst muss sich jetzt verständigen, einfache, klare Kommunikationsbeziehungen zwischen den einzelnen Teilnehmern herzustellen. Jeder muss vom anderen wissen, wer macht wann was, warum, mit wem, wieso. Besonders betrifft das Verhältnis zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt. Auf dieser Basis wurde seit 2003 eine Kooperationsvereinbarung mit dem LuV Gesundheit abgeschlossen. Hier wurde versucht, die Kommunikationsbeziehungen schon ein bißchen zu regeln. Die Kooperationsvereinbarung dient auch und mit dazu, in der Arbeitsgruppe eine Art Musterkooperationsvereinbarung für das Land Berlin zu gestalten. Herr Dr. Brockstädt hat maßgeblich dazu beigetragen, dass hier ein gutes Ergebnis zustande gekommen ist. Die AV Kinderschutz Gesundheit ist gerade in der redaktionellen Endfassung bei der Senatsgesundheitsverwaltung. Herr Busse geht davon aus, dass das Papier im Rat der Bürgermeister in der Maisitzung vorgestellt wird und dort einstimmig beschlossen wird.

 

Herr Dr. Brockstädt skizzierte, was in den 1 ½ Jahren gelaufen ist. In den Medien wurde das Netzwerk ausführlich dargestellt. Es hat eine bezirksübergreifende Federführung der Senatsverwaltung Bildung und Wissenschaft gegeben. Parallel dazu traf sich eine Arbeitsgruppe bei SenGes und es fanden monatliche Treffen mit Abstimmungen statt. Ziel war es, aufgrund der sich häufenden Fälle von Misshandlungen, das gesamte Gebiet von Kindsverwahrlosung, Kindesmisshandlungen und sexuellen Übergriffen auf Kinder für Berlin so in den Griff zu bekommen, dass alle Akteure in die Prävention einbezogen werden. Hier müssen klare Strukturen geschaffen werden, die auch verbindlich sind für alle. In den Arbeitsgruppen waren die Jugendämter, KJGD, der sozialpädagogische Bereich, der medizinische Bereich, Senatsverwaltung für Gesundheit und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft, Jugend (ff) vertreten. Tatsächlich ist es gelungen, innerhalb eines Jahres hier eine einstimmige Beschlussvorlage für das Abgeordnetenhaus herbei zu führen.
Aufgabe ist es jetzt, den Beschluss des Abgeordnetenhauses als Arbeitsauftrag in die Praxis in jedem Bezirk umzusetzen. Ziel ist es, Vernachlässigung und Verwahrlosung sowie Misshandlung zu verhindern. Die Prävention steht dabei im Vordergrund. Das Angebot von Hilfen steht vor dem Thema Kontrollen und Strafen. Das Jugendamt hat nach Sozialgesetzbuch 8 § 8 eine Verpflichtung, tätig zu werden bei nachgewiesenen Gefährdungen. Herr Dr. Brockstädt macht hier deutlich, dass die Begriffe festgelegt werden mussten, denn das Jugendamt, das Gesundheitsamt und die Polizei verstehen unter den Begriffen jeder etwas anderes.
Herr Dr. Brockstädt teilt weiter mit, dass es bei den Kindertagesstättenleiterinnen Fortbildungsbedarfe gibt, denn er meint, dass sie bei der Vielzahl der anfallenden Aufgaben schlicht überfordert seien. Er meint dazu, dass ihnen in kleinen Schritten Hilfe angeboten werden muss. Das Kitabetreuungsgesetz von 2005 regelt im § 5 ganz klar: Wenn einer Kitaleiterin Auffälligkeiten bekannt werden, hat sie umgehend das Jugendamt zu informieren. Hier wird es einen Lernprozess geben, dass dieses Thema fortlaufend in der Diskussion bleibt.

 

Herr BV Allendorf (SPD) fragt, ob nach der Geburt eines Kindes die Eltern sofort aufgesucht werden. Steht hierfür genügend Personal zur Verfügung um alle Eltern relativ kurzfristig aufzusuchen. Herr Dr. Brockstädt teilt mit, dass es hierfür eine Zielvereinbarung gibt, in dem man sich verpflichtet hat, 75 % der Eltern direkt zu Hause aufzusuchen, darüber hinaus auch in den Sprechstunden. Große Unterstützung gibt hierbei der LuV-Leiter.
Auf die Frage von Herrn Allendorf, ob bei dieser Personalknappheit der einzelnen Bezirksämter angedacht ist, auf die in der Jugendfürsorge erfahrenen freien Träger (z. B. Kinderschutzbund) zurückzugreifen und ob diese einbezogen werden wurde mit Nein geantwortet.
Jeder Freie Träger muss über eine geschulte Fachkraft verfügen, die auf bestimmte Merkmale eingehen und beraten kann.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich noch einmal auf die Personalsituation, dass diese gerade reichen würde. Sie meint, dass derzeit ein Zuwachs an Kindesmisshandlungen von 12 % zu verzeichnen sei. Sie fragt, ob es denkbar wäre, eine profilaktische Personaldecke zu erstellen. Die Scheckliste des Senats ist so differenziert. Der Bezirk Mitte hat 38 % Problemfälle, es gibt Risikogruppen, zunehmende Kinderarmut.
Herr BzBm Dr. Hanke nimmt dazu Stellung: Aus Sicht des Bezirks Mitte und in Richtung wie man ein Netzwerk Kinderschutz umsetzen kann und welche Erfordernisse es von den Gremien gibt, wurde ein Konzept beschlossen. Herr Dr. Hanke gibt zum Ausdruck, wo die hohen Risiken bei ihm als Bezirksbürgermeister liegen. Er findet es nicht gut, dass 75 % in der Zielvereinbarung vereinbart wurden. Aber ist stolz, dass der Bezirk Mitte schon deutlich höhere Prozente bei den Besuchen zu verzeichnen hatte. Herr Dr. Hanke wünscht sich, dass man sich zu 100 % verpflichtet. Weiterhin meint Herr Dr. Hanke, wenn Sozialarbeiter eingesetzt werden, würden man diese nicht finanziert bekommen. Bekannt ist auch die Altersstruktur der Kolleginnen und Kollegen im Bezirk Mitte und insbesondere im Gesundheitsamt. Es ist deshalb genau nachvollziehbar, wann welche/r Kollege/-in den Gesundheitsdienst verlassen wird. Ein Großteil der Mitarbeiter/-innen wird in den nächsten 5 Jahren verloren gehen. Damit werden Erfahrungswissen und das bedeutet auch, dass mit dem Einstellungskorridor, der zurzeit im Land Berlin herrscht (100 für die Bezirke für den nächsten Doppelhaushalt) nicht ausreichend Nachbesetzungen vorgenommen werden.

 

Frau BV David (SPD) bezieht sich darauf, dass Risikoschwangerschaften in Krankenhäusern an den KJGD gemeldet werden. Sie fragt, ob das auf eine freiwillige Meldung hin geschieht oder gibt es hier eine Verpflichtung.
Herr Dr. Brockstädt teilt mit, dass dies in Berlin einheitlich geregelt werden soll. Bisher war es von Bezirk zu Bezirk und von Klinik zu Klinik sehr unterschiedlich praktiziert worden. Es ist angedacht, dass es im blauen Mutterpass einen Zusatzbogen geben wird, der auf freiwilliger Basis Daten enthält.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bemerkt und bezieht sich noch einmal auf die Ausführungen von Herrn BzBm Dr. Hanke, dass dies eine Vision sei, die bezüglich des Haushaltsplanes geschildert wurde. Sie meint, dass die Verantwortlichen der Senatsverwaltung wissen, wenn man von einem Netzwerk Kinderschutz spricht. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Grundlagen (Haushaltsmittel) den Bezirken überlassen werden.

Herr Dr. Hanke meint zu der Bemerkung von Frau Schauer-Oldenburg, dass die Bezirke eine Globalsumme erhalten, die Bezirke müssen den gesetzlichen Auftrag sicher stellen. Herr Dr. Hanke meint dazu, dass das völlig in Ordnung sei. Es gibt immer mehr eine Budgetsenkung, nicht nur durch den Medianfaktor, sondern vor allen Dingen durch den Normierungsfaktor. Er ist der Meinung, man hätte berlinweit sagen müssen, wenn man jetzt einen Qualitätsstandart hat, 80 % Hausbesuche, was bedeutet das personell und kann man das verantworten in einigen Bezirken gibt man 70 % und Mitte erhält 90 %. Diese Diskussion hätte man führen müssen. Man kann es mit Personal unterlegen und dann hätte man immer noch darüber nachdenken können, ob man das in die Globalsumme legt oder macht man an dieser Stelle Plan/Menge mit Produkten. Es gibt genug Instrumente auch im Rahmen der Globalsumme es den Bezirken zu ermöglichen, gesetzliche Aufgaben mit einem für das Land Berlin definierten Qualitätsstandard zu erbringen.

 

Herr BV Allendorf (SPD) fragt, ob die Möglichkeit besteht, dieses Thema in einer Sitzung im September mit einem Vertreter aus der Abt. Jugend erneut auf die Tagesordnung zu setzen.


 

 
 

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