Auszug - Netzwerk Kinderschutz im Gesundheitsdienst Mitte Bericht: Herr BzBm Dr. Hanke Gast: Herr Dr. Brockstedt, Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Die Vorsitzende, Frau Stein, stellt Herrn Dr. Brockstädt
vor. Herr BzStR Dr. Hanke teilte mit, dass deutlich geworden ist,
dass vieles mit der Schnittstellenproblematik auf der einen Seite zu tun hat
und auf der anderen Seite hat es auch damit zu tun, dass viele einzelne
Institutionen vieles wissen, aber es wird vieles nicht zusammen geführt
(zwischen Jugendamt und Schulamt, Schule und Gesundheitsamt oder ähnlichem). Herr Busse ergänzt, dass der Kinderschutz auf der fachlichen
Ebene nichts neues sei. Kinderschutz hat es schon immer gegeben. Jetzt herrscht
die Besonderheit, dass alle Maßnahmen, die bisher passiert sind, unter dem
Begriff Kinderschutz zusammen gefasst werden. Der
Jugendgesundheitsdienst muss sich jetzt verständigen, einfache, klare
Kommunikationsbeziehungen zwischen den einzelnen Teilnehmern herzustellen.
Jeder muss vom anderen wissen, wer macht wann was, warum, mit wem, wieso.
Besonders betrifft das Verhältnis zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt. Auf
dieser Basis wurde seit 2003 eine Kooperationsvereinbarung mit dem LuV
Gesundheit abgeschlossen. Hier wurde versucht, die Kommunikationsbeziehungen
schon ein bißchen zu regeln. Die Kooperationsvereinbarung dient auch und mit
dazu, in der Arbeitsgruppe eine Art Musterkooperationsvereinbarung für das Land
Berlin zu gestalten. Herr Dr. Brockstädt hat maßgeblich dazu beigetragen, dass
hier ein gutes Ergebnis zustande gekommen ist. Die AV Kinderschutz Gesundheit
ist gerade in der redaktionellen Endfassung bei der
Senatsgesundheitsverwaltung. Herr Busse geht davon aus, dass das Papier im Rat
der Bürgermeister in der Maisitzung vorgestellt wird und dort einstimmig
beschlossen wird. Herr Dr. Brockstädt skizzierte, was in den 1 ½ Jahren
gelaufen ist. In den Medien wurde das Netzwerk ausführlich dargestellt. Es hat
eine bezirksübergreifende Federführung der Senatsverwaltung Bildung und
Wissenschaft gegeben. Parallel dazu traf sich eine Arbeitsgruppe bei SenGes und
es fanden monatliche Treffen mit Abstimmungen statt. Ziel war es, aufgrund der
sich häufenden Fälle von Misshandlungen, das gesamte Gebiet von
Kindsverwahrlosung, Kindesmisshandlungen und sexuellen Übergriffen auf Kinder
für Berlin so in den Griff zu bekommen, dass alle Akteure in die Prävention
einbezogen werden. Hier müssen klare Strukturen geschaffen werden, die auch
verbindlich sind für alle. In den Arbeitsgruppen waren die Jugendämter, KJGD,
der sozialpädagogische Bereich, der medizinische Bereich, Senatsverwaltung für
Gesundheit und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft, Jugend (ff)
vertreten. Tatsächlich ist es gelungen, innerhalb eines Jahres hier eine
einstimmige Beschlussvorlage für das Abgeordnetenhaus herbei zu führen. Herr BV Allendorf (SPD) fragt, ob nach der Geburt eines
Kindes die Eltern sofort aufgesucht werden. Steht hierfür genügend Personal zur
Verfügung um alle Eltern relativ kurzfristig aufzusuchen. Herr Dr. Brockstädt
teilt mit, dass es hierfür eine Zielvereinbarung gibt, in dem man sich
verpflichtet hat, 75 % der Eltern direkt zu Hause aufzusuchen, darüber hinaus
auch in den Sprechstunden. Große Unterstützung gibt hierbei der LuV-Leiter. Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bezieht sich noch einmal
auf die Personalsituation, dass diese gerade reichen würde. Sie meint, dass
derzeit ein Zuwachs an Kindesmisshandlungen von 12 % zu verzeichnen sei. Sie
fragt, ob es denkbar wäre, eine profilaktische Personaldecke zu erstellen. Die
Scheckliste des Senats ist so differenziert. Der Bezirk Mitte hat 38 %
Problemfälle, es gibt Risikogruppen, zunehmende Kinderarmut. Frau BV David (SPD) bezieht sich darauf, dass
Risikoschwangerschaften in Krankenhäusern an den KJGD gemeldet werden. Sie
fragt, ob das auf eine freiwillige Meldung hin geschieht oder gibt es hier eine
Verpflichtung. Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bemerkt und bezieht sich
noch einmal auf die Ausführungen von Herrn BzBm Dr. Hanke, dass dies eine
Vision sei, die bezüglich des Haushaltsplanes geschildert wurde. Sie meint,
dass die Verantwortlichen der Senatsverwaltung wissen, wenn man von einem
Netzwerk Kinderschutz spricht. Es kann nicht sein, dass die finanziellen
Grundlagen (Haushaltsmittel) den Bezirken überlassen werden. Herr Dr. Hanke meint zu der Bemerkung von Frau
Schauer-Oldenburg, dass die Bezirke eine Globalsumme erhalten, die Bezirke
müssen den gesetzlichen Auftrag sicher stellen. Herr Dr. Hanke meint dazu, dass
das völlig in Ordnung sei. Es gibt immer mehr eine Budgetsenkung, nicht nur
durch den Medianfaktor, sondern vor allen Dingen durch den Normierungsfaktor.
Er ist der Meinung, man hätte berlinweit sagen müssen, wenn man jetzt einen
Qualitätsstandart hat, 80 % Hausbesuche, was bedeutet das personell und kann
man das verantworten in einigen Bezirken gibt man 70 % und Mitte erhält 90 %.
Diese Diskussion hätte man führen müssen. Man kann es mit Personal unterlegen
und dann hätte man immer noch darüber nachdenken können, ob man das in die
Globalsumme legt oder macht man an dieser Stelle Plan/Menge mit Produkten. Es
gibt genug Instrumente auch im Rahmen der Globalsumme es den Bezirken zu
ermöglichen, gesetzliche Aufgaben mit einem für das Land Berlin definierten
Qualitätsstandard zu erbringen. Herr BV Allendorf (SPD) fragt, ob die Möglichkeit besteht,
dieses Thema in einer Sitzung im September mit einem Vertreter aus der Abt.
Jugend erneut auf die Tagesordnung zu setzen. |
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