Auszug - Sozialorientierte Stadterneuerung in den Sanierungsgebieten des Ortsteils Mitte im Bezirk Mitte von Berlin nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Mietobergrenzen vom 24. Mai 2006 BE: Bezirksamt
Herr
BzStR Gothe berichtete, dass dies ein wichtiges Thema sei, auch in anderen
Bezirken. Eine Arbeitsgruppe hat sich damit befasst und Konsequenzen aus diesem
Urteil gezogen. Hat die einzelnen Begründungen noch einmal auseinandergenommen
und Vorschläge gemacht, wie man sich in den Sanierungsgebieten verhalten
sollte. Er weiß nicht, ob man diese Vorschläge in einem Bezirksamtbeschluss
bringen muss. Herr
Dieser berichtete, dass bisher davon ausgegangen wurde, dass ein erneuter
Beschluss notwendig ist, der die bisherige Beschlusslage aufhebt, da diese
nicht mehr zulässig ist. Die Sanierungspraxis wurde zwangsläufig, unabhängig
der Beschlusslage, angepasst. Die Beschlusslage vom Bezirksamt und BVV muss den
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Herr
BzStR Gothe sah unter diesen Umständen ebenfalls dieses Erfordernis. Anschließend
wurden Fragen beantwortet und diskutiert. Herr
Bertermann fasste zusammen, dass das Bezirksamt eine diesbezügliche
Beschlussvorlage erarbeitet. Diese Vorlage wird dann dem Ausschuss zur Beratung
vorgelegt. Die Ausschussberatung sollte dann zusammen mit der Mieterberatung
erfolgen. Der Ausschuss stimmt diesem Verfahren zu. |
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