Auszug - Millieuschutzgebiet Friedrich-Wilhelm-Stadt, Konsequenzen aus dem urteil gegen die Millieuschutzsatzung BE: Bezirksamt
Herr
BzStR Gothe hatte Unterlagen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt. Er teilte
mit, dass diese Aufhebung sehr diskussionswürdig sei. Es gab, aufgrund der
Versagung von Aufzugseinbauten in 2 Objekten, eine gerichtliche
Auseinandersetzung, die dazu führte, dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag
gegeben hatte, es gab einen Vergleich und man einigte sich darauf, die
Milieuschutzsatzung aufzuheben. Die Kosten werden zu 2/3 getragen. Herr
BzStR Gothe fragte, ob die verbleibende Bevölkerung so gering ist, dass man die
Aufrechterhaltung einer Satzung nicht mehr rechtfertigen kann. Frau
Güling antwortete dass die Bevölkerung auf eine bestimmte Infra-Struktur
angewiesen ist. Es wurde berichtet, dass zwei Kriterien geprüft werden. Und
zwar das Aufwertungspotenzial und das Verdrängungspotenzial. Durch
entsprechende Maßnahmen die zu hohe Mieten führen besteht eine Verdrängung.
Durch solche Maßnahmen müssen die Bewohner dann leider in andere Gebiete
ziehen. In der Konsequenz des Urteils beabsichtigt das Bezirksamt auch das
Milieuschutzgebiet Oranienburger Vorstadt dahingehend zu überprüfen, ob hier
die Vorraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Satzung noch gegeben sind. Herr
BD Bausch (Grüne) fragte, in wiefern sich die Situation der Anträge in den
letzten Jahren entwickelt hat. Herr Gothe antwortete, dass sich ein großer
Aufwertungsdruck in diesem Viertel abspielt. Deshalb macht es aus Sicht des
Eigentümers Sinn, Wohnungen frei zu kriegen, um dann neu zu vermieten. Ein
erheblicher Verdrängungsdruck besteht. Es
wurden weitere Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der
Vorsitzende, Herr Bertermann, stellte fest, dass es demnächst eine BA-Vorlage
zur Aufhebung der Milieuschutzsatzung gibt. Hinsichtlich der Überprüfung der
Oranienburger Vorstadt fragte er nach, wann hier erste Ergebnisse vorliegen.
Frau Gülink antwortete, dass dies zur Zeit noch diskutiert wird. Eventuell soll
ein Gutachten beauftragt werden, über die Notwendigkeit dessen, wird in der
Verwaltung noch diskutiert. |
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