Auszug - Millieuschutzgebiet Friedrich-Wilhelm-Stadt, Konsequenzen aus dem urteil gegen die Millieuschutzsatzung BE: Bezirksamt  

 
 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.04.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gothe hatte Unterlagen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt

Herr BzStR Gothe hatte Unterlagen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt. Er teilte mit, dass diese Aufhebung sehr diskussionswürdig sei. Es gab, aufgrund der Versagung von Aufzugseinbauten in 2 Objekten, eine gerichtliche Auseinandersetzung, die dazu führte, dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte, es gab einen Vergleich und man einigte sich darauf, die Milieuschutzsatzung aufzuheben. Die Kosten werden zu 2/3 getragen.

 

Herr BzStR Gothe fragte, ob die verbleibende Bevölkerung so gering ist, dass man die Aufrechterhaltung einer Satzung nicht mehr rechtfertigen kann.

 

Frau Güling antwortete dass die Bevölkerung auf eine bestimmte Infra-Struktur angewiesen ist. Es wurde berichtet, dass zwei Kriterien geprüft werden. Und zwar das Aufwertungspotenzial und das Verdrängungspotenzial. Durch entsprechende Maßnahmen die zu hohe Mieten führen besteht eine Verdrängung. Durch solche Maßnahmen müssen die Bewohner dann leider in andere Gebiete ziehen. In der Konsequenz des Urteils beabsichtigt das Bezirksamt auch das Milieuschutzgebiet Oranienburger Vorstadt dahingehend zu überprüfen, ob hier die Vorraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Satzung noch gegeben sind.

 

Herr BD Bausch (Grüne) fragte, in wiefern sich die Situation der Anträge in den letzten Jahren entwickelt hat. Herr Gothe antwortete, dass sich ein großer Aufwertungsdruck in diesem Viertel abspielt. Deshalb macht es aus Sicht des Eigentümers Sinn, Wohnungen frei zu kriegen, um dann neu zu vermieten. Ein erheblicher Verdrängungsdruck besteht.

 

Es wurden weitere Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Der Vorsitzende, Herr Bertermann, stellte fest, dass es demnächst eine BA-Vorlage zur Aufhebung der Milieuschutzsatzung gibt. Hinsichtlich der Überprüfung der Oranienburger Vorstadt fragte er nach, wann hier erste Ergebnisse vorliegen. Frau Gülink antwortete, dass dies zur Zeit noch diskutiert wird. Eventuell soll ein Gutachten beauftragt werden, über die Notwendigkeit dessen, wird in der Verwaltung noch diskutiert.

 


 

 
 

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