Auszug - Aktuelle Viertelstunde
Auf Nachfrage von Herrn von Dassel zur Umsetzung des
Jugendschutzes in Gaststätten erläutert Herr Dr. Heuer, dass das Ordnungsamt in
Gaststätten auch hinsichtlich der Angelegenheiten des Jugendschutzes
kontrolliert. Die meisten Kontrollen werden aber durch die Gewerbeaufsicht des
Landeskriminalamtes durchgeführt. Die Verfolgung der Delikte erfolgt durch die
zuständigen Behörden des Bezirksamtes. Im Bezirksamt Mitte gibt es die
Verabredung, dass, wenn es sich ausschließlich um Jugendschutzdelikte handelt,
die Verwaltung des Jugendamtes verfolgt und ahndet. Auf Nachfrage, ob der Elternbeirat des Eigenbetriebs
Kindergärten City, der z.Zt. eine Geschäftsordnung erstellt, diese auch publik
machen darf, verweist Herr Dr. Heuer an die Geschäftsleitung des Eigenbetriebs. Frau Berndt macht auf einen Fachtag des Landesjugendrings
zum Thema sexueller Missbrauch aufmerksam. |
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