Auszug - Aufhebung der Erhaltungsverordnung "Stephankiez" (Millieuschutz) BE: Bezirksamt, Argus GmbH
Herr
Gothe stellte den Gutachter der Firma Argus vor. Herr
Meyer vom Argus Büro berichtete, dass das Gebiet umfassend untersucht wurde. Es
ging dabei nicht nur um die Milieuschutzsatzung, sondern auch um die
Fragestellung der Aufhebung der Sanierungssatzung. Da es keinen
Aufwertungsdruck auf dem Stephankiez gibt, hat man sich entschieden, den
Milieuschutz aufzuheben. Hauptgrund
für diese Entscheidung ist der Faktor des Aufwertungspotenzials im
Wohnungsbestand. Die Ausstattung hat sich im Stephankiez sehr verbessert.
Damals, als die Milieuschutzsatzung gemacht worden ist, hatten gerade mal 50%
der Wohnungen einen Vollstandard. Heute sind es 92%. 7,2% der Wohnungen haben
noch keine moderne Heizung. Man hat sich über den Wohnungsmarkt in diesem
Gebiet informiert, dabei hat man festgestellt, dass es einen geringen
Wohnungsleerstand gibt und die Wohnungen, die angeboten werden, sich auf einem
guten Niveau befinden. Es gibt offenkundig keinen Anlass für Investitionen. In den
letzten Jahren ist die Zahl der Anträge stark zurückgegangen, im Jahr 2005 gab
es gerade mal 4 Anträge auf Wertverbesserungsmaßnahmen. Ein
weiterer Faktor zur Aufwertung ist die Veränderung der Sozialstruktur in den
letzten Jahren. Sozialstrukturell hat sich das Gebiet eher verschlechtert.
Außerdem wurde untersucht, in wieweit die Wohnbevölkerung auf diesen speziellen
Wohnungsbestand im Stephankiez angewiesen ist. Die Untersuchung hat ergeben,
das es keine Angewiesenheit gibt, es ist ein sehr durchschnittlicher
Wohnungsbestand. Ob es durch Planungsvorhaben ein Aufwertungspotenzial im
Umfeld des Gebietes (z: B. Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Hauptbahnhof)
geben wird, kann man noch nicht abschließend sagen. Es wurden
Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Anschließend
berichtete Herr Barow, ein Vertreter aus dem Stephankiez. Herr
Bertermann schlägt vor, mit den Antragstellern ein Gespräch zu führen. |
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