Auszug - Beratung der Vorlage zur Kenntnisnahme des BA, Drucksache-Nr.: 1322/II "Soziale Stadtentwicklng zu einem Kern bezirklichen Handlens machen" Beratung des BVV-Beschlusses über die Erstellung eines halbjährlichen Berichtes zum Thema Soziale Stadtentwicklung sowie Beratung der Drucksache-Nr.: 1467/II "Maßnahmenübersicht zu den Quartiersmanagementgebieten" (Die Beratung beider Drucksachen erfolgt auf Wunscht des Bezirksamtes)
Herr BV
Abraham (Grüne) bat um Vertagung des gesamten Tagesordnungspunktes. Herr
Diedrich lehnte diesen Vorschlag, aufgrund einer gewissen Dringlichkeit, ab. Es
erfolgte eine Abstimmung für die Vertagung des Tagesordnungspunktes, diese
wurde mehrheitlich abgelehnt. Herr BzBm
Dr. Hanke berichtete über die Drucksache 1467/II „Maßnahmenübersicht zu den
Quartiersmanagementgebieten“. Diese wurde im September 2004 gestellt und
beraten, am 21.01.2005 wurde sie beschlossen. In diesem Antrag wurde das
Bezirksamt ersucht, eine Maßnahmeübersicht von 2004 bis 2006 zu erstellen, in
der alle Maßnahmen, geordnet nach Handlungsfeldern, erfasst sind und den
Fraktionen zu übergeben. Dieser Antrag wurde von der BVV übernommen. Er ist
nicht abschließend bearbeitet worden Es ist nicht bekannt, ob es eine Vorlage
zur Kenntnisnahme gegeben hat. Herr BzBm Dr. Hanke teilte mit, dass das BA eine
Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen wird, in der erklärt wird, dass dieser
Antrag durch Zeitablauf erledigt ist. Er fragte, ob der Ausschuss dies für
ratsam hält. Die Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke waren einverstanden, die
Fraktion der Grünen konnte sich dazu nicht äußern. Dann
wurde der Antrag 1322/II „Soziale Stadtentwicklung zu einem Kern bezirklichen
Handels machen“ besprochen. Herr BzBm Dr. Hanke erklärte, dass in diesem Antrag
eine Reihe von Maßnahmen zugunsten einer sozialen Stadtentwicklung vorgeschlagen
wurden. Der Antrag ist beschlossen. Das Bezirksamt hat Berichtspflicht. Alle
Ämter müssen regelmäßig angeschrieben werden, um nach neuen Erkenntnissen zu
fragen. Es gibt wenig Rücklauf, da keine neuen Ergebnisse vorliegen. Dann wird
der Bericht wieder zusammengefasst, kommt in die BVV und wird da nur selten
aufgerufen. Die Frage ist, ob die Berichtspflicht, trotz hohem Arbeitsaufwand,
weiter erfüllt werden soll. Herr BzBm Dr. Hanke schlägt vor, darüber in den
Fraktionen zu diskutieren und in der nächsten Sitzung darüber zu beraten. Herr
Abraham äußerte, dass es nicht Aufgabe des Ausschusses sei, ein BVV-Beschluss
als überflüssig zu erklären. Dies solle mit dem Rechtsamt geklärt werden. Herr BzBm
Dr. Hanke erwiderte darauf, dass das Rechtsamt in diesem Fall nicht
erforderlich ist, da dem Bezirksamt völlig klar ist, dass ein Ausschuss einen
Beschluss der BVV nicht aufheben kann. |
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