Auszug - Umweltbericht BE: Bezirksamt Mitte / Fachplaner
Herr
Wallmann, Landschaftsarchitekt und
verantwortlich für den Umweltbericht des Bebauungsplans, teilte mit, dass in
dem Umweltbericht nicht nur die sogenannten Naturhaushaltsfaktoren (Boden,
Wasser, Klima, Luft), sondern auch Tiere, Pflanzen, Mensch, Kultur und
Sachgüter zu berücksichtigen sind. Der Umweltbericht ist ein in sich mit der
Bauplanung entwickelndes Beschreibungsinstrument, insofern ist der Bericht noch
nicht endgültig, da das Projekt selbst noch in Bearbeitung ist. Er
berichtete, dass das Landschaftsprogramm in mehrere Teilsegmente aufgeteilt ist
und dass sich diese Teilziele durchaus realisieren lassen. Ein Teilziel ist z.
B. die Versiegelung zu minimieren und gleichzeitig die Begrünung so hoch wie
möglich anzusetzen. Das ist ein erklärtes Ziel und lässt sich umsetzen. Ein weiteres
Ziel ist es, die Fläche, die heute noch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich
ist, in einen attraktiven Stadtplatz umzuwandeln und so weitere Freiräume im
Citybereich bereitzustellen. Herr
Wallmann präsentierte einen Situationsplan des Grundstückes. Er
fasste einige Themen zum Grundstück in folgende Punkte zusammen und erläuterte
die Ergebnisse: -
das Grundwasser wurde
geprüft, es besteht kein Handlungsbedarf durch Belastungssituationen / die
Bodenplatte wird oberhalb des Grundwasserspiegels bleiben -
Lärm könnte durch
Besucher verursacht werden, auch technische Geräusche (Verkehr, Antrieb des
Rades, sonstige technischen Einrichtungen auf dem Grundstück) könnten
auftreten, die Empfindlichkeit der Umgebung (besonders Berliner Zoo) ist zu
berücksichtigen; -
das Riesenrad verursacht
keine Strömungsgeräusche; -
das Riesenrad ist
relativ durchlässig, es wirft keine kompakten Schatten; -
das Riesenrad dreht sich
sehr langsam, keine „schnellen“ Schatten -
aus Sicherheitsgründen
soll das Riesenrad gut sichtbar/beleuchtet sein, es dürfen aber keine
Blendungen auftreten, ein Lichtplan wird erstellt; -
auf dem Grundstück
wurden keine gesetzlich geschützten Vogelarten festgestellt, 10 Niststätten von
Sperlingen wurden festgestellt,
Ersatzniststätten werden im Rahmen des Projektes angeboten, es gab keine
Hinweise auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten auf dem Grundstück; -
geschützte Bäume müssen
gefällt werden, doch der größte Teil ist bereits
geschädigt. Die Baumschutzverordnung sieht für Baumfällungen Regelungen vor,
z.B. Ersatzpflanzungen. Dieses wird gewährleistet; -
Gutachter haben den
Vogelzug untersucht. Es gibt in dem Bereich keinen ausgeprägten Zugkorridor,
d.h. es ist keine Gefährdung festzustellen; -
Versiegelung soll
minimiert werden, Ausgleichsmaßnahmen werden nach gesetzlichen Vorgaben
realisiert. Eine Bilanz kann nicht vorgelegt werden, da das Projekt noch zu
unkonkret ist. Weiterhin
teilte Herr Wallmann mit, dass mit der Realisierung des Aussichtsrades keine
erheblichen, erkennbaren Umweltauswirkungen verbunden sind, die man nicht durch
technische Maßnahmen beheben könnte. Herr
BD Bausch (Grüne) fragte, in wieweit der Bebauungsplan einen Beitrag zur
CO2-Minderung bis 2020 leistet. Herr BzStR Gothe antwortete, dass dieses Thema
im Maßstab eines einzelnen Projekts schwierig zu beurteilen sei. |
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