Auszug - Bericht der Patientenbeauftragten der Senatsverwaltung (Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Pflegeheime") BE: Frau Karin Stötzner  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Fischer, Seniorenvertreterin, verteilte einige Flyer

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, begrüßt die Patientenbeauftragte der Senatsverwaltung für Gesundheit, Frau Stützner.

 

Frau BV Schulz (CDU) begründet den Antrag der Fraktion der CDU: Da die Presse keine guten Nachrichten bezüglich Pflegeheime berichtete, wäre sie an eine kompetente Aussagen von der Vertreterin der Senatsverwaltung interessiert.

 

Frau Stötzner dankt für die Einladung. Sie teilt mit, dass sie die Patientenbeauftragte für das Land Berlin sei. Auftrag sei es, Patienteninteressen wahr zu nehmen, ein Ohr zu haben für die Anliegen, Beschwerden entgegen zu nehmen und sie aus zu werten und den Patienten/innen eine Stimme in dieser Stadt zu geben. Frau Stötzner ist heute gerne in die Sitzung gekommen, um den Ausschussmitgliedern Antworten zu geben.

Zu dem Thema, zu dem sie heute eingeladen wurde, kann sie leider nicht sehr viel sagen. Zu der Problematik, die im Lazarusaltenpflegeheim auftrat, meint sie, dass hier eine politische Diskussion anfängt, eine Form anzunehmen. Es gab schon immer Skandale und es gab schon immer sehr viel Wissen darüber, dass alte Menschen in Pflegeheimen schlecht versorgt wurden. Dass die Situation in vielen Einrichtungen nicht so ist, wie sich das alle wünschen, hat sehr viel damit zu tun, dass die Personalsituation in den Einrichtungen nicht angemessen ist, der Personalschlüssel nicht eingehalten wird und notwendige Investitionen ausbleiben. Öffentlich ist jetzt geworden, dass offensichtlich Heimträger versuchen, möglichst viele Patienten/innen in eine möglichst hohe Pflegestufen zu bekommen, damit der Pflegesatz, den sie erhalten, möglichst hoch ist, dafür werden Medikamente eingesetzt, die die Menschen ruhig stellt.
Leider kann man viele Dinge nicht erkennen, denn es gibt keine Öffentlichkeit dafür. Es gibt lediglich zwei Aufsichtsinstanzen: Heimaufsicht und der Medizinische Dienst.
Die Heimaufsicht überprüft sogenannte Strukturqualitätskonzepte, ob bauliche Bedingungen korrekt eingehalten werden, ob hygienische Bedingungen eingehalten werden, ob Personalfragen korrekt gelöst werden.
Der Medizinische Dienst ist die Instanz, die auf die Pflegekräfte und auf die zu Pflegenden schaut, sie prüft ob die Pflegedokumentation korrekt ist und ob gravierende Mängel sichtbar sind.

Die Pflegedokumentationen sind nicht öffentlich, deshalb ist jetzt eine Debatte darüber entstanden, ob diese Dokumente öffentlich gemacht werden könnten. Problem dabei ist, sowohl die Heimaufsicht, als auch der Medizinische Dienst sehen mit großer Sorge vor dieser Forderung entgegen, da auch sie personalmäßig nicht genügend ausgestattet sind.

 

Die Senatorin für Soziales hat deshalb einen Runden Tisch der Pflege einberufen mit dem Ziel, eine Transparenzinitiative auf den Weg zu bringen.

Frau Stötzner ist der Meinung, dass für Pflegeheime und Alteneinrichtungen genau solche Qualitätsberichte, wie sie zur Zeit schon für Krankenhäuser gesetzlich vorgeschrieben sind, veröffentlicht werden müssten. Die Krankenhäuser müssen alle 2 Jahre einen Qualitätsbericht veröffentlichen, indem sie ihr gesamtes Leistungsspektrum abwägen, wer für was zuständig ist, ob sie Mindestmengen einhalten u.ä. und es wird momentan darüber diskutiert, dass die Ergebnisse von den Verfahren zum Vergleichen der Qualitätssicherung (Eckwertequalitätssicherung) der Krankenhäuser auch veröffentlicht werden. Seit 2004 müssen sich Krankenhäuser einem externen Qualitätsvergleich stellen. Es wurden verschiedene Leistungsbereiche (Qualitätskriterien, Qualitätsziele) definiert. Indikatoren wurden zunächst für einen internen Vergleich erwogen, damit die Krankenhäuser intern den Qualitätsprozess vorantreten können. Es hat dort eine sehr rasante Entwicklung gegeben, bei der die Forderungen nach Öffentlichkeit gestellt wurden.

Ziel des Runden Tisches soll auch sein, die Träger zunächst dafür zu motivieren, so etwas freiwillig zu machen. Vorstellbar sei, dass die Heimträger versuchen werden, die Problematik über die Umsetzungsschwierigkeiten in den Vordergrund zu setzen. So das eine zügige Umsetzung nicht so schnell realisiertbar ist. Frau Stötzner fordert die Politik auf, die Tranzparenzinitiative zu unterstützen.

Es wurde ein Arbeitskreis „Kompetenznetz im Alter“ gebildet, der sich um die Verbesserung gesetzlicher Grundlagen für die Anliegen von alten Menschen kümmert. Der Arbeitskreis hat eine Petition in das Abgeordnetenhaus eingebracht. „Sie möchten endlich Informationen über die Güte und Qualität von Pflegeeinrichtungen“. Die Petition wird sicherlich das Anliegen des Runden Tisches forcieren.
Frau Stötzner befürchtet, wenn das Vorhaben nicht politisch begleitet wird, kann es sehr langwidrig werden.
Im Dialog mit Seniorenvertretungen wurde sie sehr häufig darauf angesprochen, dass die medizinische Versorgung in Heimen oft nicht angemessen ist. Vor allem ist die Facharztversorgung nicht in Ordnung. Die Patienten/innen werden in den Einrichtungen auf den fachärztlichen Notdienst verwiesen, weil es keine vernünftigen ärztlichen Verträge gibt.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) meint, dass die meisten Bezirksverordneten schon einmal das Innere einer Pflegeeinrichtung gesehen haben. Es gibt erhebliche Qualitätsunterschiede in den Pflegeheimen. Herr Rauskolb merkt an, was ihm beim Bericht von Frau Stötzner nicht so gefallen habe. Er hätte den Eindruck, dass Frau Stötzner die bestehenden Probleme, die in einer großen Zahl bestehen und die auf der Verantwortung der eigentlich zuständigen Verwaltung gerichtet sind, herausnehmen möchte und jetzt verlange, dass sich die Bürger/innen organisieren, damit eine öffentliche Kontrolle der Pflegeeinrichtungen stattfindet . Da sei ein Rückzug des Staates aus der ihm eigenen Verantwortung. Herr Rauskolb sagte, wofür dann überhaupt noch ein Staat benötigt wird, wenn er nicht in der Lage ist, die Grundbedürfnisse des Menschen zu sichern. Die Grundbedürfnisse, zum einen Sicherheit und Ordnung und zum anderen aber auch gesundheitliche Vorsorge. Denn gerade für alte Menschen ist das unabdingbar, in einer Gesellschaft, die immer älter und wo die Familien immer kleiner werden. Deswegen sollte man das der Senatorin übermitteln. Der Runde Tisch ist vielleicht ein Anfang, dieser ist Herrn Rauskolb persönlich aber zu wenig. Langfristig angekündigte Kontrollen sind kontraproduktiv.

 

Frau Stötzner meint, dass Herr Rauskolb sie missverstanden hat. Sie möchte auf gar keinen Fall die Politik aus der Verantwortung nehmen. Es geht darum, jetzt ein wenig mehr Druck zu machen, damit dieser Prozess mit Energie vorangetrieben wird.

 

Frau Fischer, Seniorenvertreterin, möchte gern mit Frau Stötzner zusammen arbeiten, denn die Ausführungen sind für alle zukunftsweisend und von außerordentlicher Wichtigkeit.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, welche Träger noch am Runden Tisch teilnehmen.
Wenn mehr Transparenz in der Pflege ist, dann könnte man ein bestimmtes Kostenleistungsverhältnis erkennen.
Sie führt weiter aus, dass im November 2005 die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eine Seniorenreihe ins Leben gerufen hat. Ein erster Workshop fand im November 2005 statt. Hier wurden: Qualitätsmerkmale, Heimaufsicht, Kontrollen, die nicht angemeldet wurden, Gespräche Runder Tisch zwischen Heimaufsicht und MDK und Verbände von den Seniorenvertretungen, von der Politik zusammen getragen. Frau Schauer-Oldenburg ist der Meinung, dass all diese Dinge schon vor 1 ½ Jahren besprochen wurden und findet es nicht treffend, jetzt diese neu zu bereden.

Frau Stötzner sagte, dass sie zum Thema Heimbeiräte eine Bringeschuld hat. Es gibt einen Arbeitskreis der Patientenfürsprecher in den Krankenhäusern. Demnächst wird sie die Heimbeiräte zu einem Gespräch einladen, um zu klären, welchen Unterstützungsbedarf sie haben und wie sie mit ihren Anliegen in die Diskussion eingebunden werden können.

Die Einladung zum Runden Tisch ist in Vorbereitung.

Es werden eingeladen:

Ø      Alle Dachverbände der Träger (Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband)

Ø      Landespflegerat

Ø      Vertreter der Krankenkassen

 

Der Vorsitzende, Herr Allendorf, dankt Frau Stötzner für die ausführliche Berichterstattung und für die Beantwortung der Fragen.

Abschließend stellt sich Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) zur Verfügung, eine unterstützende Empfehlung für den Förderkatalog Runder Tisch der Pflegetransparenzplattform auszuarbeiten.

 

Die Sitzung wird anschließend für einige Minuten unterbrochen.

 

 


 

 
 

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