Auszug - Sachstand Testate LHO-Betrieb Weddinger Senioreneinrichtung BE: Herr Dr. Hanke  

 
 
57. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 06.07.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Hanke verweist auf die Vorlage zur Kenntnisnahme in der letzten BVV, die als Zwischenbericht zum Stand des LHO-Betriebes der Weddinge Senioreneinrichtungen eingereicht wurde. Herr Dr. Hanke verteilt den in der Versammlung zugesagten Schriftverkehr zwischen ihm und der Kursana an die Fraktionen des Hauptausschusses zur Kenntnis. Der Stand zum Zwischenbericht in der BVV hat sich in der Art und Weise verändert, dass Kursana jetzt zugesagt hat, bis zum 20.07.2006 die noch ausstehenden Unterlagen dem Bezirksamt bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung stellt. Damit haben wir wieder ein Datum, das ein wiederholtes ist, dass nämlich Kursana schon im Winter letzten Jahres zugesagt hatte, dass die abschließenden Arbeiten im März und April erfolgen. Es hatte sich herausgestellt, dass dies nicht der Fall war. Wenn man den Brief der Kursana liest, dann muss auf folgendes hingewiesen werden: Die Rechnungsabteilung von Kursana ist der Auffassung, dass das Bezirksamt noch Unterlagen liefern müsste, damit Kursana in die Situation gebracht wird, die ausstehenden Jahresberichte mit den entsprechenden Anlagen zu fertigen. Das ist insoweit nicht korrekt, weil der Rechnungsabteilung offensichtlich nicht bewusst war, dass Kursana Geschäftsbesorgerin des LHO-Betriebes war und natürlich die Direktorin, die es im Zeitablauf gab, die Verpflichtung hatte, im Rahmen der Geschäftsbesorgung genau diese Daten auch vorzuhalten. Die Frage, welches Personal vom Bezirksamt in den einzelnen Einrichtungen eingesetzt wurde, kann nicht vom Bezirksamt beantwortet werden, sondern muss von Kursana beantwortet werden. Auch hier gibt es wieder den gewissen Versuch, den Ball in die Spielhälfte, wenn nicht sogar in den Strafraum, des Bezirksamtes zu spielen. Die Geschäftsbesorgung ist ganz klar geregelt. Und dazu gehört auch, dass Kursana die Unterlagen, die sie hat, dass die entsprechenden Materialien zusammengestellt werden. Der Brief vom 05.07. wurde von Herrn Dr. Hanke zum Anlass genommen ein Gespräch anzusetzen, um endgültig deutlich zu machen, welche Geschäftspflichten Kursana hat und abzuklären, ob es Hilfestellung vom Bezirksamt geben kann. Weiterhin hat gestern ein Gespräch bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales u.a. auch mit Herrn Rehmer stattgefunden betreffend der Frage der Nachberechnung von Investitionsentgelten. Hintergrund war, dass Kursana es über Jahre versäumt hatte, die Investitionsentgelte den wirklichen Investitionen anzupassen. Es war immer die Sorge, dass der Bezirk auf einer Menge Geld sitzen bleibt. Hier gibt es die Bereitschaft der Senatsverwaltung eine Nachbewilligung/Nachberechnung der Investitionsentgelte vorzunehmen. Die entsprechenden Unterlagen wurden eingereicht. Es ist der Eindruck entstanden, dass man nun zu einem Ergebnis für den Zeitraum der Geschäftsbesorgung durch Kursana kommt. Herr Rehmer ist heute anwesend, um aus der Sicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft darzustellen, in welchem Stadium der Testierung man sich befindet und welche Arbeiten aus der Sicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch notwendig sind.

 

Herr Rehmer führt aus, dass er der zuständige Wirtschaftsprüfer für die Weddinger Senioreneinrichtung ist. Er betreut die Weddinger Senioreneinrichtung seit der Gründung des LHO-Betriebes bzw. sogar schon seit dem 01.01.1997, wo die Senioreneinrichtungen im Rahmen der Gesetzesänderung von einer kameralistischen Buchhaltung auf die doppelte Buchführung umgestiegen sind. Hinsichtlich der offenen Jahresabschlüsse führt Herr Rehmer aus, dass man mittlerweile so weit ist, dass jetzt auch bis einschließlich der Geschäftsjahre 2001 die formalen Prüfungen der Unterlagen abgeschlossen sind. Wesentliche Bereiche fehlen noch, um den Abschluss endgültig abzuschließen. Nach entsprechenden Regelungen der Landeshaushaltsordnung sind die Weddinger Senioreneinrichtungen verpflichtet, den Jahresabschluss in Anlehnung entsprechend den Regelungen der ...?... aufzustellen. Das bedeutet, der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, diese Zahlen wurden geprüft, einem Anhang, der seit einigen Tagen im Entwurf nur für das Jahr 2000 vorliegt (für 1999 und 2001 hat man ihn noch nicht erhalten) und einem Lagebericht. Lageberichte für die Jahre 1999 bis 2001 liegen bis heute nicht vor. Was hat das für Folgen. Wenn der Abschluss/die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne Vorlage eines Lagebericht erfolgen würde, dann müsste das Testat verweigert werden, weil der Abschluss nicht vollständig ist und einen wesentlichen Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen bedeutet. Somit müsste ein Versagungsvermerk erteilt werden. Dies hätte dann zur Folge, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit der Landesrechnungshof damit nicht einverstanden und eine Nachtragsprüfung durchzuführen wäre. Aus diesem Grunde wurde bisher auch ein Bericht zurückgehalten und nicht testiert. Es können auch zurzeit keine Berichte mit einer vorläufigen Fassung erstellt werden, weil der Anhang und der Lagebericht ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung sind und auch in einem Bericht über den Lagebericht berichtet, der Lagebericht dargestellt und auch beurteilt werden muss, ob dieser Lagebericht den Vorschriften entspricht und werden die wesentlichen Entwicklungen und die zukünftigen Chancen und Risiken ordnungsgemäß dargestellt. Im Zusammenhang mit dem Bezirksamt ist man regelmäßig im Kontakt (persönliche Gespräche, Telefonate) mit Kursana, um zu erreichen, dass zumindest Entwürfe vorgelegt werden, auf denen aufgebaut werden kann und wo man dann sagen könnte, hier besteht Änderungsbedarf oder da besteht Nachbereitungsbedarf. Nur so lange keine Entwürfe vorliegen, sind der Prüfungsgesellschaft die Hände gebunden. Herr Rehmer ist der Hoffung, dass man im Bereich bis einschließlich 2001 noch in diesem Jahr zu einem endgültigen Abschluss kommt. Somit wären dann nur noch die Prüfungen der Geschäftsjahre 2002 und 2003 offen, wo es einen Trägerwechsel gab. Da wird jedoch angestrebt, dass die ....?... der Zahlen beim damaligen Geschäftsbesorger, dem Jüdisches Krankenhaus, für die Senioreneinrichtungen Schulstr., Schwyzer Str. und Graunstr. noch in diesem Jahr durchzuführen und, so weit es geht, schon die Zusammenlegung der Einzelabschlüsse zu einem Gesamtabschluss Weddinger Senioreneinrichtung auch zu prüfen. Ob dies alles noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, kann er jedoch nicht beurteilen. Wenn sich Kursana an die auch von ihr selbst gestellten Termine hält, dann dürfte es nicht das Problem sein, dass alle Berichte bis einschließlich 2001 noch in diesem Jahr vorgelegt werden könnten.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Scholz, dass man nun keine gültige GuV bekommt teilt Herr Rehmer mit, dass zwei Faktoren eine Rolle spielen. Zurzeit besteht bei den Jahresabschlüssen bis 2001 das Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung. Da bisher keine geänderten Anträge für die Folgejahre von Seiten des Geschäftsbesorgers eingereicht wurden, wurde das Risiko in den Jahresabschlüssen abgegrenzt. Das bedeutet, dass die eigentlich berechneten Investitionsentgelte wurden korrigiert um die vom Senat genehmigten Investitionsentgelte und die zu viel vereinnahmten Beträge wurden als Rückzahlungsverpflichtung innerhalb der Bilanz akzeptiert und haben damit natürlich das Ergebnis verschlechtert. Solange keine Anträge eingereicht waren, stand das Damokles-Schwert der Rückzahlung über den Weddinger Senioreneinrichtungen. Er führt dieses komplexe Thema detailliert aus:

Die Senioreneinrichtungen dürfen für die Leistungserbringung verschiedene Erlösbestandteile berechnen. Das ist einmal der Erlös aus allgemeinen Pflegeleistungen entsprechend den Pflegestufen, Erlöse aus Unterkunft und Verpflegung und Erlöse aus gesonderten Berechnungen betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen (z.B. Abschreibungen). Bis einschließlich 1997 galt in Berlin die Regelung, dass die einzelnen Einrichtungen pauschal die Beträge ausgehandelt haben mit der Senatsverwaltung bzw. mit dem Sozialhilfeträger und den Krankenkassen. Im Jahre 1998 wurde das Landespflegeeinrichtungsgesetz und die Landespflegeeinrichtungsförderungsverordnung verabschiedet. Allerdings nicht Rückwirkend zum 01.01., sondern zum Dezember 1998. Entsprechend dieser neuen Regelung muss jedes Seniorenheim die gesonderten berechenbaren Betriebsaufwendungen auf der Basis der Kosten, die sie tatsächlich hatten, beantragen. Aufgrund der verspäteten Verabschiedung dieser Regelung gab es eine Übergangsregelung, die lautete, dass bis zur ....?.... der dafür zuständigen Senatsverwaltung die bisherigen Sätze weiter berechnet werden dürfen und anschließend dann eine Rückrechnung oder Verrechnung vorgenommen wird. Die Weddinger Senioreneinrichtungen haben sehr spät die Anträge eingereicht. Nach der Erinnerung von Herrn Rehmer, lagen die Anträge seitens des Geschäftsbesorgers Ende 2000 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung auf dem Tisch. Das heißt, man hat einen Zeitraum von 1998, 1999 und 2000 wo entsprechend der Anträge berechnet wurde. Den darauf basierenden Bescheiden vom Senat waren die berechenbaren Investitionsentgelte deutlich unter dem, was bisher berechnet wurde, so dass eine Überberechnung stattgefunden hat. Diese Überberechnung ist entsprechend zurückzuzahlen. Es sei denn, und so lautet die entsprechende Regelung, die zugrunde liegenden Kosten verändern sich innerhalb eines Jahres um mehr als 5 % zu Gunsten der Einrichtung, dann kann die Einrichtung einen neuen Antrag stellen und sich einen entsprechend höheren Satz genehmigen lassen. Das ist ebenfalls vom Geschäftsbesorger versäumt worden, so dass der Geschäftsbesorger seinerzeit zu hohe Sätze berechnet hat und anschließend versäumt hat, in den Folgejahren neue Anträge zu stellen.

 

Herr Zander möchte klarstellen, um was es hier geht. Es geht darum festzustellen, ob man ein Defizit in den Haushalt einzustellen hat oder nicht. Das ist der Sinn und Zweck dieser Veranstaltung. Deshalb wird darum gekämpft, dass diese Arbeiten irgendwann abgeschlossen werden. Nun geht es hier wohl um zwei Posten, Investitionszahlungen und Personal. Hier besteht die Frage, ob man noch ein Defizit zu erwarten hat. Ihm ist auch nicht bekannt, ob evtl. noch weitere Posten unsicher sind. Für die CDU-Fraktion ist nicht nachzuvollziehen, wie man es nicht fertig bringt, mit dem Geschäftsbesorger, mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen und mit dem Bezirksamt zusammen alle Unterlagen zusammen zu suchen, die man dafür braucht, dass man die entsprechenden Dinge erstellt. Jetzt wurden den Fraktionen hier Schreiben übergeben, wo draus hervorgeht, dass die Prüfung im November 2005 begonnen werden sollte. Und seit November 2005 sitzt man nun auf den Unterlagen und versucht, diese Berichte zu erstellen. Herr Zander und die CDU-Fraktion sind davon ausgegangen, dass diese Arbeiten schon die ganze Zeit andauern. Und nun muss er zur Kenntnis nehmen, dass die Prüfung bereits seit November 2005 begonnen hat. Dann gibt es hier diesen kuriosen Briefwechsel, wo Kursana ihrerseits wieder sagt, da fehlen Unterlagen und die bräuchten sie vom Bezirksamt. Er kann nicht verstehen, wie man seit Jahr und Tag, wenn man gar nicht geprüft hat, nun plötzlich feststellt, es fehlen Unterlagen. Herr Zander möchte gerne wissen, ob es schon vorher Schreiben des Bezirksamtes gibt, wo drinsteht, wir brauchen von Kursana das und das für die Prüfung. Weiterhin möchte er wissen, ob diese Dinge, die fehlen, nicht mal schon früher auf dem Tisch gelegen haben. Das macht hier den Eindruck, als wenn jetzt im Juli 2006, oh Wunder, festgestellt wird, dass Unterlagen fehlen. Das kann ja wohl nicht richtig sein, wenn man weiß, wie wichtig dieses Thema in der BVV diskutiert wurde.

 

Herr Dr. Hanke erläutert nochmals seine Eingangs gemachten Ausführungen. Wahrscheinlich ist nicht mehr ganz so in Erinnerung, welche Debatten Beantwortungen in den letzten Jahren es in der BVV gab. Beispielsweise die Beschlagnahmung der Geschäftsunterlagen, wo es eine lange Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft gab. Man muss auch immer wieder darauf hinweisen, dass die Geschäftsbesorgung bei Kursana lag. Es gibt einen Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem u.a. klar geregelt ist, dass zu den Pflichten des Geschäftsbesorgers auch die Erstellung der Jahresberichte, der Jahresabschlüsse und die entsprechenden Anlagen zählen. Die Unterlagen für den Personaleinsatz in den einzelnen Pflegeheimen liegen beim Geschäftsbesorger. Und der Geschäftsbesorger hat natürlich auch die entsprechenden Rechnungen gestellt und dem Bezirksamt vorgelegt, weil auch Personal gestellt wurde. Das waren alles nicht Aufgaben des Bezirksamtes. Es gab dann im November die Vereinbarung, dass die Berichte, falls sie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schon vorlagen, geprüft wurden und es gab die Vereinbarung, dass Kursana zum März/April dann die noch ausstehenden Dokumente vorlegt, damit man endlich das Verfahren der Testierung abschließen kann. Das hat Kursana so nicht eingehalten. Bezugnehmend auf den Brief eines Mitarbeiters der Rechnungsabteilung von Kursana teilt Herr Dr. Hanke mit, dass diesem Mitarbeiter sicherlich nicht bewusst ist, dass seine Firma bzw. andere Abteilungen seiner Firma diese Geschäftsbesorgung durchgeführt haben. Herr Dr. Hanke geht davon aus, dass der Rechnungswesenabteilung von Kursana wirklich Unterlagen fehlen. Aber diese liegen auch nicht beim Bezirksamt. Unterlagen, die von Kursana benötigt wurden, wurden auch vom Bezirksamt geliefert. Somit ist in dieser Hinsicht der Brief nicht richtig, weil die Unterlagen bei Kursana liegen. Ebenso ist der Brief völlig undifferenziert hinsichtlich der Frage, welche Unterlagen überhaupt noch gebraucht werden. Wo die Pflichten gelagert sind, ist ganz klar nachvollziehbar.

 

Herr von Dassel merkt ebenfalls an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen davon ausgegangen ist, dass die Arbeiten in vollem Gange sind und nicht erst im November 2005 begonnen haben. Allerdings erscheint es sehr merkwürdig, dass die Unterlagen, die von Kursana vom Bezirksamt verlangt werden, dass die nicht beim Geschäftsbesorger liegen. Wie will man ein Geschäfts besorgen, wenn die Unterlagen nicht vorliegen. Herr von Dassel fragt nach, warum nicht beide beteiligten Parteien den Wunsch haben, das Verfahren ganz schnell zum Abschluss zu bringen. Warum könnte Kursana ein Interesse daran haben, diese Geschäftsberichte nicht vorzulegen. Gibt es wohlmöglich eine Nachforderung an Kursana und wenn ja, in welcher Höhe. Weiterhin fragt er bezüglich der Investitionsanmeldung nach, obwohl hier gerade dargestellt wurde, dass die Fehler bei Kursana lagen, warum sich das Bezirksamt über Nachzahlungen fürchten muss.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass das Bezirksamt seit November 2002 das gesteigerte Interesse hat, den Vorgang LHO-Betrieb Weddinger Senioreneinrichtung schnellstmöglich zu einem Abschluss zu bringen. Wie Kursana das sieht, darüber kann Herr Dr. Hanke nur spekulieren. Er selbst ist darüber verwundert, wie eine Tochter eines großen Unternehmens, das ein gewisses Image hat, hier agiert. Eine Nachforderung des Bezirksamtes an Kursana ist nicht bekannt. Das, was das Bezirksamt und auch die BVV immer wieder befürchtet hat, insbesondere durch die Falschbeantragung von Investitionsentgelten durch Kursana, dass Verbindlichkeiten des LHO-Betriebes dann auf den Bezirk übergehen. Vor Jahren war man hier von Millionenbeträgen ausgegangen. Durch die Nachbeantragung/Nachberechnung der Investitionsentgelte konnte hier ein derartiges Risiko revidiert werden. Allerdings muss deutlich gesagt werden, dass die Schlussrechnung dann sein wird, wenn die Testierung der Geschäftsjahre 2002 und 2003 vorliegt und man dann weiß, wo man mit dem gesamten LHO-Betrieb Weddinger Senioreneinrichtung bis zum Trägerwechsel, dem Übergang an die Elisabeth-Stiftung im Jüdischen Krankenhaus, steht und was möglicherweise noch auf den Geschäftskonten ist. Die Entwicklung ist jedoch deutlich positiver als man noch vor Jahren angenommen hatte.

 

Herr Zander hätte gerne gewusst, in welchem Zeitraum welche Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft gelegen haben und wann sie wieder freigegeben wurden. Sollte dies heute nicht möglich sein, dann wäre ein schriftlicher Hinweis sicherlich möglich. Man hat hier so den Eindruck, dass dies als vorgeschobenes Argument benutzt wird. Weiterhin merkt er an, dass die von Kursana an das Bezirksamt gegangenen Rechnungen auch im Bezirksamt vorliegen müssten. Da Rechnungen gestellt wurden, muss auch das entsprechende Exemplar im Bezirksamt vorliegen. Auch hätte er gerne gewusst, ob der Wirtschaftsprüfer vom Geschäftsbesorger beauftragt wurde.

 

Herr Rehmer führt aus, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1997 vom Rechnungshof beauftragt wurde.

 

Auf die weitere Nachfrage von Herrn Zander, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Geschäftsbesorger darauf hingewiesen hat, dass es etwas misslich sei, dass so lange keine Unterlagen vorgelegt werden. Gibt es darüber eine Dokumentation oder ein Schreiben, wo belegt werden kann, dass man darauf hingewiesen hat und was war die Reaktion darauf.

 

Herr Rehmer führt aus, dass es eine ganze Menge Dokumentationen gibt, es gibt Protokolle und es gibt regelmäßige Besprechungen und es gibt diverse Schreiben, wo u.a. darauf hingewiesen wurde, dass man die entsprechenden Jahresberichte prüft. Das Problem besteht darin, dass nur geprüft werden kann, wenn auch etwas vorgelegt wird. Der, der für den Jahresabschluss verantwortlich war, ist entsprechend dem damaligen Geschäftsbesorgungsvertrag die Weddinger Senioreneinrichtung. Dementsprechend hatte man dort auch regelmäßig Kontakt, so wie man auch mit den zuständigen Mitarbeitern des Bezirksamtes regelmäßig im Kontakt stand, um diese Themen zu besprechen auch die Folgen, die sich aus den Jahresabschlüssen ergeben haben bzw. wo die Stände angemerkt wurden inklusive auch der Hinweise auf die Anträge. Auch im Rahmen der einzelnen Prüfungen der Jahresabschlüsse und der Unterlagen, die man eingesehen hatte, gab es auch verschiedene Gremien, wo das Bezirksamt und auch Kursana die Sachstandsberichte zu den Jahresabschlüssen diskutiert haben. Im November 2005 wurde der Jahresabschluss 2001 von Kursanan prüffähig freigegeben. Bei den Jahresabschlüsse davor wurde in den entsprechenden Zeiträumen, wo Gelegenheit war, auch 2000 geprüft, weil die Unterlagen der Geschäftsbesorgerin Kursana bei der Staatsanwaltschaft lagen. Durch den Rechnungshof hat man von der Staatsanwaltschaft die Genehmigung erhalten, dort die Unterlagen einzusehen. Das was bisher geprüft ist, ist das rein formale Zahlenwerk. Was fehlt, sind die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses. Und das sind die wesentlichen Bestandteile, ohne diese kann nicht testiert werden.

 

Herr Zander hätte gerne die Unterlagen für die konkreten Jahre aufgeschlüsselt. Weiterhin hätte er gerne gewusst, wie das Bezirksamt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten wurde.

 

Herr Rehmer führt aus, dass der Anhang und ein Lagebericht als wesentliche Unterlage verlangt wird. Und die fehlen. Das ist in der Landeshaushaltsordnung geregelt. Das ist auch in der Geschäftsordnung der Weddinger Seniorenheimbetriebe geregelt gewesen und das war auch dem Geschäftsbesorger Kursana bekannt und war auch im Geschäftsbesorgungsvertrag unter dem Punkt „Erstellung des Jahresabschlusses“ klar definiert. Diese Themen wurden regelmäßig auch über das Bezirksamt initiiert gegenüber dem Geschäftsbesorger angesprochen. Natürlich arbeitet man eng mit dem Bezirksamt zusammen und unterstützt dort so weit, wie im Rahmen der Prüfung zu erbringen ist. Z.B. war man bei der gestrigen Sitzung bei der Senatsverwaltung mit dabei, um die Nachbeantragung der bisher nicht eingereichten Anträge auf gesondert berechenbare Betriebsaufwendungen für die Jahre 1999 bis 2003. Da wurde Hilfestellung gegeben, wie diese Anträge aufgebaut sein müssen. Auch mit dem Senat ist man im Kontakt um zu besprechen, welche Verrechnungsmöglichkeiten es gibt und wie weit der Senat wohlmöglich entgegen kommen würde.

 

Herr Bertermann hätte gerne gewusst, auf welcher Ebene diese Gespräche immer geführt wurden. Der Stadtrat direkt mit wem auch immer oder die Mitarbeiter mit wem auch immer. Es wurde hier durchaus zu Recht gesagt, dass ein Mitarbeit der Rechnungsabteilung von Kursana wohlmöglich nicht den richtigen Überblick hatte.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass er sich nunmehr seit fünf Jahren mit diesem Vorgang beschäftigt. Da hat es auf den unterschiedlichsten Ebenen und zu unterschiedlichsten Zeiten Gespräche gegeben. Natürlich hat es vor allem auf der Arbeitsebene zwischen dem Bezirksamt und Kursana Gespräche gegeben. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war ebenfalls in den unterschiedlichsten Gesprächsrunden vertreten. Auch von ihm selbst wurden in den letzten fünf Jahren immer wieder Gespräche mit der Geschäftsleitung von Kursana geführt.

 

Herr Reschke bezieht sich auf die gestrige Sitzung zum Thema der Nachberechnung der Investitionsentgelte und fragt nach, ob das Thema allein mit der Antragstellung vom Tisch ist. Weiterhin bezieht sich Herr Reschke auf die Aussage, dass das Bezirksamt im November 2001 den Vorgang so schnell wie möglich abschließen möchte. Und nun ist man noch immer auf dem Standpunkt, dass Kursana die Schuld hat, dass Kursanan in der Bringepflicht ist für Unterlagen und man wartet scheinbar nur darauf, dass etwas passiert. Wie lange soll dieses Spiel noch gehen. Es muss doch Möglichkeiten geben, diesen Vorgang zu beschleunigen.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass man seit fünf Jahren das Versagen vom Geschäftsbesorger repariert. Es gibt entweder das stetige Bemühen, dies in einem noch obligo kooperativen Verfahren mit Kursana zu lösen, wo jedoch in den letzten Jahren festgestellt werden musste, dass dies nicht immer von Erfolg gekrönt war. Dennoch ist man auf einem Weg, wo jetzt nur noch wenige Dokumente fehlen. Das bedeutet, dass man an der Stelle ist, wo man zu einer Testierung kommen kann. Das gelingt hoffentlich. Es hätte die weitere Möglichkeit darin bestanden, auf gerichtlichem Wege die Firma Kursana dazu zwingen, ihre Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag nachzukommen. Das hätte jedoch nicht dazu geführt, dass das Verfahren schneller abgeschlossen werden kann, sondern hätte dazu geführt, dass man sich in eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung begeben hätte. Es ist nach wie vor das Ziel von Herrn Dr. Hanke, mit Kursana in diesem Jahr noch zu einem Abschluss zu kommen, ohne irgend welche gerichtlichen Prozesse anzustreben. Eine andere Alternative sieht Herr Dr. Hanke nicht. Er möchte aber auch darauf hinweisen, dass man sich auch noch daran erinnern muss, in welcher Situation man sich in den Jahren 2002 und 2003 befand. Der Trägerwechsel zum Jüdischen Krankenhaus war ja kein Waldsparziergang, sondern es gab auch im Jahre 2001 die etwas abenteuerliche Vorstellung (im Nachhinein ist man schlauer), einen Trägerwechsel innerhalb weniger Monate durchzuführen. Gezeigt hat sich, dass das Verfahren so kompliziert war, und das lag nicht nur an Kursana, sondern an vielen Umständen, dass sich das nochmals 1 ½ Jahre hingezogen hat. Insgesamt hatte das Bezirksamt in diesem Bereich eine hohe Arbeitsbelastung. Herr Dr. Hanke hat nach wie vor die Hoffnung, dass man, auch in dem von Herrn Rehmer skizzierten Zeitrahmen, mit Kursana in diesem Jahr zu einem Ende kommt, die Geschäftsbesorgungsprüfung mit dem Jüdischen Krankenhaus deutlich schneller und einfacher vonstatten geht und man möglicherweise im nächsten Jahr mit der Testierung 2002 und 2003 zum Abschluss des ganzen Prozesses kommt und der Gewissheit, ob gegebenenfalls noch Haushaltsrisiken auf den Bezirk zukommen. Aber das kann erst seriös beantwortet werden, wenn die Jahresabschlüsse, die Gewinn- und Verlustrechnung und alles andere vorliegt. Betreffend der Investitionsentgelte führt Herr Dr. Hanke aus, dass man zurzeit davon ausgeht, dass man hier nicht von 4,8 Mio. € reden kann, sondern dass man bei der Neuberechnung der Investitionsentgelte, die sehr wohlwollend von der Senatsverwaltung begleitet wird, von nicht mehr als 300.000 € ausgehen kann.

 

Die Nachfrage von Herrn Reschke, bis wann man genaueres von der Senatsverwaltung betreffend der Nachberechnung erhält, kann nicht beantwortet werden. Weiterhin fragt er nach, welche Begründung von Seiten des Geschäftsbesorgers angeführt wurde, dass die Unterlagen noch immer nicht vorliegen.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass die zahlenmäßigen Jahresabschlüsse geprüft wurden. Das Zahlenmaterial liegt bereits vor. Es ist ja auch immer wieder, auch wenn es mühsam war, etwas geschehen. Ansonsten kann Herr Dr. Hanke aus seiner Sicht nur sagen, dass es immer wieder Zusagen gab und bis zu diesem Zeitpunkt wurde auch etwas gemacht. Wenn dann der Zeitpunkt verstrich wurde gesagt, es fehlen noch Unterlagen. Und da ist man dann immer wieder auf der Schiene, dass das Bezirksamt wieder etwas machen soll, weil die Unterlagen an anderer Stelle sein müssten. Das ist das, was Herr Dr. Hanke an dieser Stelle feststellen kann.

 

Herr Seidel merkt an, dass Herr Dr. Hanke nach längerem Zögern und mit großer Vorsichtigkeit die ursprünglichen Zahlen zunächst reduziert hat. Jetzt wurde sicherlich wohlbedacht und auch vorher abgesichert, dem Ausschuss gegenüber eine Größenordnung von ca. 300.000 € geäußert. Herr Seidel hätte nun gerne gewusst, wenn es eine derzeitig geschätzte Größenordnung ist, ob es schon haushaltsmäßig Überlegungen gibt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form das Bezirksamt mit dieser Risikosituation umgeht.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass es falsch wäre, wenn heute die Botschaft aus dem Ausschuss verbreitet würde, dass ein Haushaltsrisiko von 300.000 € besteht. Das ist erstens nicht das, was Herr Dr. Hanke gesagt hat und zweitens würde es auch nicht den derzeitigen Prozessstand wiedergeben. Die Aussage „bis zu 300.000 €“ bezog sich rein auf die Frage, welche Jahreszahlungen der LHO-Betrieb an die Senatsverwaltung hätte leisten müssen, weil die Investitionsentgelte nicht angepasst wurden. Die Nachberechnung wurde nun, mit großem wohlwollen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, abgegeben, so dass man derzeit davon ausgeht, dass in dieser Größenordnung möglicherweise eine Nachforderung/eine Rückforderung der Senatsverwaltung entstehen könnte. Diese Zahl sagt jedoch nichts darüber aus, ob man in dieser Höhe auch wirklich ein Haushaltsrisiko hat. Herr Dr. Hanke weist nochmals darauf hin, dass diese Frage erst beantwortet werden kann, wenn der LHO-Betrieb Weddinger Seniorenheime wirklich abgewickelt ist und auch die Testate und Jahresabschlüsse für 2002 und 2003 darstellen, ob gegenseitige Verbindlichkeiten bestehen und was noch auf den Geschäftskonten ist. Die haushaltsmäßigen Dinge sind im Haushaltsplan abgebildet. Auch dazu hat es im Rahmen der BVV eine Diskussion gegeben. Aber zum jetzigen Stand können keine genauen Zahlen genannt werden.

 

Herr Zander bezieht sich auf die Aussage „wenn es gut läuft, dann sind es 300.000 €“ und hätte gerne gewusst, wie hoch die Summe ist, wenn es schlecht läuft. Weiterhin fragt er nach, ob mal ernsthaft erwogen wurde, gegen Kursana eine Klage einzureichen und ob es vom Bezirksamt ausgeschlossen wird, dass sich der Geschäftsbesorger wohlmöglich auf Verjährung beruft. Abschließend hätte er gerne noch gewusst, ob Kursana wirklich Unterlagen vom Bezirksamt erbeten hatte, so wie es in dem entsprechenden ausgeführt ist.

 

Zur letzten Frage verweist Herr Dr. Hanke auf seine eingangs dargestellten Ausführungen zu diesem Schreiben. Darüber hinaus muss man ... (die weiteren Ausführungen sind leider wegen des offnen Fensters und des Straßenreinigungswagens nicht zu verstehen). Herr Dr. Hanke kennt keine Rechtsgrundlage, auf der die Geschäftsbesorgerin sich auf Verjährung berufen könnte, nachdem man sich in einem schwebenden Prozess befindet und Kursana auch immer wieder erinnert wurde.

 

Nach dem Wissen von Herrn Zander ist es nicht so, dass man mit einem normalen Brief Verfährungsfristen anhält. Ihm ist jedoch nicht bekannt, welche Maßnahmen vom Bezirksamt ergriffen wurden. Es kann ja sein, dass ein Vertrag geschlossen wurde, wo dies konkret formuliert wurde. Aber das ist ihm nicht bekannt. Hier wurde gesagt, dass Kursana als Geschäftsbesorger, der Auftragnehmer des Bezirksamtes, gewisse Anträge nicht gestellt hat, dadurch gewisse Fristen versäumt hat und damit dem Bezirksamt einen Schaden zugefügt hat. Das könnte ja sein. Nun könnte das Bezirksamt daran denken, wenn die Senatsverwaltung nicht so großzügig ist, möglicherweise den Schaden von woanders ersetzt zu bekommen. Und da bietet sich der Geschäftsbesorger an, weil er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und auch nicht die Verpflichtung, die entsprechenden Unterlagen zu erbringen. Somit besteht die Frage, ob eine Klage ernsthaft erwogen wurde. Aus den eben genannten Antworten hat Herr Zander geschlossen, dass nicht das Risiko gesehen wird, dass irgendwann Ansprüche auf Schadenersatz verjähren.

 

Herr Dr. Hanke teilt zur Frage der 300.000 € mit, dass seine vorher gemachten Aussagen gelten. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung wurde das Risiko von Rückzahlungen von Investitionsentgelten nach dem derzeitigen Verhandlungsstand erheblich reduziert. Es ist die Zielstellung des Bezirksamtes, spätestens seit 2001, haushaltsmäßige Risiken versuchen zu minimieren, in dem man die Möglichkeiten, die Rechte, Gesetze und Verordnungen geben, ausnutzt.

 

Herr Zander möchte konkret wissen, wenn das mit der Senatsverwaltung nicht klappt, wie groß dann das Risiko wäre.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass das Bezirksamt damals davon ausgegangen ist, dass man ein Risiko von über 4 Mio. € haben würde.

 

Herr Bertermann hätte gerne gewusst, wie die Vorgänge jetzt weitergehen. Wird nun wieder ein Brief geschrieben in dem steht, dass das alles gar nicht stimmt.

 

Herr Dr. Hanke teilt mit, dass er morgen einen Brief an die Geschäftsführung der Dussmann AG schreiben wird und aus seiner Sicht klarstellen, wo welche Pflichten liegen und auch betonen wird, dass man gerne bereit ist zuzuarbeiten, wenn präzisiert wird, welche Unterlagen erforderlich sind. Herr Dr. Hanke hat weiterhin einen Termin in den nächsten drei Wochen mit Dussmann und Kursana anberaumt, um in einer Runde verbindlich zu klären, was für Zuarbeiten vom wem noch notwendig sind.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Stiller teilt Herr Rehmer mit, dass die entsprechenden Entwicklungen in bestimmten Bereichen, wie z.B. Anlagevermögen, was wurde neu erworben, was wurde ersetzt bzw. instand gehalten, ist die Miete richtig erfasst, entsprechen die Zahlen den entsprechenden Rechnungen und den vertraglichen Vereinbarungen und Grundlagen, aufgezeigt werden müssen, um bei der Senatsverwaltung neue Anträge stellen zu können. Für die Anträge ist dies bis einschließlich 2003 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt. Das Problem besteht darin, dass der Anhang und der Lagebericht mit dem reinen sachlichen Zahlenwerk nichts zu tun hat, aber eine wesentliche Voraussetzung ist. Man kann einen nachfolgenden Jahresabschlussbericht erst dann prüfen, wenn die vorherigen Zahlen stimmen. Die Zahlen für die Jahre 2002 und 2003 vom Jüdischen Krankenhaus konnten auch schon geprüft werden, aber die Ausgangszahlen der Vorjahre fehlen. Somit kann hier noch keine Prüfung stattfinden, bevor nicht das Jahr 2001 abgeschlossen ist. Darauf kann man dann erst aufbauen. Somit kann jetzt auch nicht abschließend gesagt werden, wie sieht es mit 2001 aus. Oder welche möglichen Risiken in 2003 auf den Haushalt für den Bezirk zukommen. Man weiß, dass die Risiken im handelsrechtlichen Abschluss bis 2001 in Form von Rückstellungen, in Form von Verlustabgrenzungen und in Form von Verbindlichkeiten berücksichtigt wurden. Wie weit dann im Jahre 2003 ein zahlenmäßiges/geldmäßiges Restrisiko für das Bezirksamt besteht, kann zurzeit nicht beurteilt werden. Auch der Betrag, der dass Rückzahlungsrisiko an die Senatsverwaltung betrifft, ist in erster Linie ein Risiko der Weddinger Seniorenheimbetriebe. Die Weddinger Seniorenheimbetriebe haben das Risiko als Abgrenzung in der Bilanz berücksichtigt. Die Weddinger Senioreneinrichtungen haben natürlich auch Mittel. Ein Teil der Mittel ist natürlich begrenzt, nämlich Verwahrgelder. Alle anderen Mittel können verwendet werden. In erster Linie wird es sicherlich dann so sein, dass dieser Rückzahlungsbetrag erst mal aus dem Cash-Bestand der Weddinger Senioreneinrichtung abfließt und möglicherweise ein überbleibender Betrag unter Verrechnung von weiteren Forderungen und Verbindlichkeiten, wie sie sich in 2003 ergeben, könnte es dann zu einer zusätzlichen Kassenauszahlung kommen. Das kann aber nicht beurteilt werden, solange die Zahlen nicht vorliegen.

 

Herr Seidel merkt an, dass nun die Vorgänge vom Bezirksamt aufgegliedert werden und dieses Thema in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen werden muss. Die Fraktionen würden es auch sehr begrüßen, wenn Herr Dr. Hanke dem Ausschuss zur nächsten Sitzung den Schriftverkehr mit der Senatsverwaltung ebenfalls zugänglich machen könnte. Es wurde hier mehrfach angedeutet, dass sich die Haushaltsrisiken dank des Entgegenkommens der Senatsverwaltung reduzieren. Herr Seidel weiß aus eigener Erfahrung, dass die Senatsverwaltung für Finanzen sich im Regelfall nie nur mit Äußerungen darstellt, sondern auch immer ein klares Zahlenwerk vorlegt. Und aus diesem Schriftverkehr könnte man evtl. zu einer gemeinsamen Einschätzung kommen bezüglich der Grundfrage des Restrisikos.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass es keinen Schriftverkehr mit der Senatsverwaltung für Finanzen gibt. Somit kann auch nichts vorgelegt werden.

 

Herr Seidel fragt weiterhin nach, auf welcher Grundlage dann die hier gemachten ermutigenden Einschätzungen basieren. Waren das persönliche Gespräche mit dem Senator oder mit dem Staatssekretär und wurden da auch Vermerke gemacht. Es muss doch für den Stand der Dinge auch eine Verhandlungssituation da sein.

 

Herr Dr. Hanke führt aus, dass er derzeit die Nachberechnungen der Investitionsentgelte der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur Verfügung stellen kann. Natürlich können dem Ausschuss auch die Bescheide dafür vorgelegt werden, wenn sie den Menschen vorliegen.

 

Herr Zander würde es als sehr entgegenkommend empfinden, wenn dem Ausschuss die Unterlagen vor dem nächsten Ausschuss zugehen würden. Er bezieht sich auf die Aussage von Herrn Dr. Hanke, dass ein Brief an die Dussmann AG gehen soll. Er fragt nach, wann dies zuletzt geschehen ist.

 

Herr Dr. Hanke teilt mit, dass er dies nicht im Kopf hat. Weiterhin gab es auch bisher keinen zwingenden Grund dafür, da es im November Zusagen gab, wo sich dann leider herausstellte, dass diese nicht eingehalten wurden.

 

Herr Bertermann bittet Herrn Dr. Hanke darum, dass der Hauptausschuss über das Schreiben an die Dussmann AG in Kenntnis gesetzt wird. Sollte dann ein Gespräch mit Kursana stattfinden, dann bittet er ebenfalls um kurzfristige Information des Hauptausschusses über das Ergebnis.

 

Herr Dr. Hanke sagt zu, dies zu veranlassen.

 

Frau Wildenhein-Lauterbach bedankt sich bei Herrn Rehmer und Herrn Dr. Hanke für die Ausführungen und hält fest, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird.


 

 
 

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