Auszug - Sachstand Testate LHO-Betrieb Weddinger Senioreneinrichtung BE: Herr Dr. Hanke
Herr Dr. Hanke verweist auf die Vorlage zur Kenntnisnahme in der letzten BVV, die als Zwischenbericht zum Stand des LHO-Betriebes der Weddinge Senioreneinrichtungen eingereicht wurde. Herr Dr. Hanke verteilt den in der Versammlung zugesagten Schriftverkehr zwischen ihm und der Kursana an die Fraktionen des Hauptausschusses zur Kenntnis. Der Stand zum Zwischenbericht in der BVV hat sich in der Art und Weise verändert, dass Kursana jetzt zugesagt hat, bis zum 20.07.2006 die noch ausstehenden Unterlagen dem Bezirksamt bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung stellt. Damit haben wir wieder ein Datum, das ein wiederholtes ist, dass nämlich Kursana schon im Winter letzten Jahres zugesagt hatte, dass die abschließenden Arbeiten im März und April erfolgen. Es hatte sich herausgestellt, dass dies nicht der Fall war. Wenn man den Brief der Kursana liest, dann muss auf folgendes hingewiesen werden: Die Rechnungsabteilung von Kursana ist der Auffassung, dass das Bezirksamt noch Unterlagen liefern müsste, damit Kursana in die Situation gebracht wird, die ausstehenden Jahresberichte mit den entsprechenden Anlagen zu fertigen. Das ist insoweit nicht korrekt, weil der Rechnungsabteilung offensichtlich nicht bewusst war, dass Kursana Geschäftsbesorgerin des LHO-Betriebes war und natürlich die Direktorin, die es im Zeitablauf gab, die Verpflichtung hatte, im Rahmen der Geschäftsbesorgung genau diese Daten auch vorzuhalten. Die Frage, welches Personal vom Bezirksamt in den einzelnen Einrichtungen eingesetzt wurde, kann nicht vom Bezirksamt beantwortet werden, sondern muss von Kursana beantwortet werden. Auch hier gibt es wieder den gewissen Versuch, den Ball in die Spielhälfte, wenn nicht sogar in den Strafraum, des Bezirksamtes zu spielen. Die Geschäftsbesorgung ist ganz klar geregelt. Und dazu gehört auch, dass Kursana die Unterlagen, die sie hat, dass die entsprechenden Materialien zusammengestellt werden. Der Brief vom 05.07. wurde von Herrn Dr. Hanke zum Anlass genommen ein Gespräch anzusetzen, um endgültig deutlich zu machen, welche Geschäftspflichten Kursana hat und abzuklären, ob es Hilfestellung vom Bezirksamt geben kann. Weiterhin hat gestern ein Gespräch bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales u.a. auch mit Herrn Rehmer stattgefunden betreffend der Frage der Nachberechnung von Investitionsentgelten. Hintergrund war, dass Kursana es über Jahre versäumt hatte, die Investitionsentgelte den wirklichen Investitionen anzupassen. Es war immer die Sorge, dass der Bezirk auf einer Menge Geld sitzen bleibt. Hier gibt es die Bereitschaft der Senatsverwaltung eine Nachbewilligung/Nachberechnung der Investitionsentgelte vorzunehmen. Die entsprechenden Unterlagen wurden eingereicht. Es ist der Eindruck entstanden, dass man nun zu einem Ergebnis für den Zeitraum der Geschäftsbesorgung durch Kursana kommt. Herr Rehmer ist heute anwesend, um aus der Sicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft darzustellen, in welchem Stadium der Testierung man sich befindet und welche Arbeiten aus der Sicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch notwendig sind. Herr
Rehmer führt aus, dass er der zuständige Wirtschaftsprüfer für die Weddinger
Senioreneinrichtung ist. Er betreut die Weddinger Senioreneinrichtung seit der
Gründung des LHO-Betriebes bzw. sogar schon seit dem 01.01.1997, wo die
Senioreneinrichtungen im Rahmen der Gesetzesänderung von einer kameralistischen
Buchhaltung auf die doppelte Buchführung umgestiegen sind. Hinsichtlich der
offenen Jahresabschlüsse führt Herr Rehmer aus, dass man mittlerweile so weit
ist, dass jetzt auch bis einschließlich der Geschäftsjahre 2001 die formalen
Prüfungen der Unterlagen abgeschlossen sind. Wesentliche Bereiche fehlen noch,
um den Abschluss endgültig abzuschließen. Nach entsprechenden Regelungen der
Landeshaushaltsordnung sind die Weddinger Senioreneinrichtungen verpflichtet,
den Jahresabschluss in Anlehnung entsprechend den Regelungen der ...?...
aufzustellen. Das bedeutet, der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer
Gewinn- und Verlustrechnung, diese Zahlen wurden geprüft, einem Anhang, der
seit einigen Tagen im Entwurf nur für das Jahr 2000 vorliegt (für 1999 und 2001
hat man ihn noch nicht erhalten) und einem Lagebericht. Lageberichte für die
Jahre 1999 bis 2001 liegen bis heute nicht vor. Was hat das für Folgen. Wenn
der Abschluss/die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne
Vorlage eines Lagebericht erfolgen würde, dann müsste das Testat verweigert
werden, weil der Abschluss nicht vollständig ist und einen wesentlichen Verstoß
gegen die gesetzlichen Regelungen bedeutet. Somit müsste ein Versagungsvermerk
erteilt werden. Dies hätte dann zur Folge, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit
der Landesrechnungshof damit nicht einverstanden und eine Nachtragsprüfung
durchzuführen wäre. Aus diesem Grunde wurde bisher auch ein Bericht
zurückgehalten und nicht testiert. Es können auch zurzeit keine Berichte mit
einer vorläufigen Fassung erstellt werden, weil der Anhang und der Lagebericht
ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung sind und auch in einem Bericht über
den Lagebericht berichtet, der Lagebericht dargestellt und auch beurteilt
werden muss, ob dieser Lagebericht den Vorschriften entspricht und werden die
wesentlichen Entwicklungen und die zukünftigen Chancen und Risiken
ordnungsgemäß dargestellt. Im Zusammenhang mit dem Bezirksamt ist man
regelmäßig im Kontakt (persönliche Gespräche, Telefonate) mit Kursana, um zu erreichen,
dass zumindest Entwürfe vorgelegt werden, auf denen aufgebaut werden kann und
wo man dann sagen könnte, hier besteht Änderungsbedarf oder da besteht
Nachbereitungsbedarf. Nur so lange keine Entwürfe vorliegen, sind der
Prüfungsgesellschaft die Hände gebunden. Herr Rehmer ist der Hoffung, dass man
im Bereich bis einschließlich 2001 noch in diesem Jahr zu einem endgültigen
Abschluss kommt. Somit wären dann nur noch die Prüfungen der Geschäftsjahre
2002 und 2003 offen, wo es einen Trägerwechsel gab. Da wird jedoch angestrebt,
dass die ....?... der Zahlen beim damaligen Geschäftsbesorger, dem Jüdisches
Krankenhaus, für die Senioreneinrichtungen Schulstr., Schwyzer Str. und
Graunstr. noch in diesem Jahr durchzuführen und, so weit es geht, schon die Zusammenlegung
der Einzelabschlüsse zu einem Gesamtabschluss Weddinger Senioreneinrichtung
auch zu prüfen. Ob dies alles noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, kann er
jedoch nicht beurteilen. Wenn sich Kursana an die auch von ihr selbst
gestellten Termine hält, dann dürfte es nicht das Problem sein, dass alle
Berichte bis einschließlich 2001 noch in diesem Jahr vorgelegt werden könnten. Auf
die Nachfrage von Herrn Scholz, dass man nun keine gültige GuV bekommt teilt
Herr Rehmer mit, dass zwei Faktoren eine Rolle spielen. Zurzeit besteht bei den
Jahresabschlüssen bis 2001 das Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung. Da
bisher keine geänderten Anträge für die Folgejahre von Seiten des
Geschäftsbesorgers eingereicht wurden, wurde das Risiko in den Jahresabschlüssen
abgegrenzt. Das bedeutet, dass die eigentlich berechneten Investitionsentgelte
wurden korrigiert um die vom Senat genehmigten Investitionsentgelte und die zu
viel vereinnahmten Beträge wurden als Rückzahlungsverpflichtung innerhalb der
Bilanz akzeptiert und haben damit natürlich das Ergebnis verschlechtert.
Solange keine Anträge eingereicht waren, stand das Damokles-Schwert der
Rückzahlung über den Weddinger Senioreneinrichtungen. Er führt dieses komplexe
Thema detailliert aus: Die
Senioreneinrichtungen dürfen für die Leistungserbringung verschiedene
Erlösbestandteile berechnen. Das ist einmal der Erlös aus allgemeinen
Pflegeleistungen entsprechend den Pflegestufen, Erlöse aus Unterkunft und
Verpflegung und Erlöse aus gesonderten Berechnungen betriebsnotwendiger
Investitionsaufwendungen (z.B. Abschreibungen). Bis einschließlich 1997 galt in
Berlin die Regelung, dass die einzelnen Einrichtungen pauschal die Beträge
ausgehandelt haben mit der Senatsverwaltung bzw. mit dem Sozialhilfeträger und
den Krankenkassen. Im Jahre 1998 wurde das Landespflegeeinrichtungsgesetz und
die Landespflegeeinrichtungsförderungsverordnung verabschiedet. Allerdings
nicht Rückwirkend zum 01.01., sondern zum Dezember 1998. Entsprechend dieser
neuen Regelung muss jedes Seniorenheim die gesonderten berechenbaren
Betriebsaufwendungen auf der Basis der Kosten, die sie tatsächlich hatten,
beantragen. Aufgrund der verspäteten Verabschiedung dieser Regelung gab es eine
Übergangsregelung, die lautete, dass bis zur ....?.... der dafür zuständigen
Senatsverwaltung die bisherigen Sätze weiter berechnet werden dürfen und
anschließend dann eine Rückrechnung oder Verrechnung vorgenommen wird. Die
Weddinger Senioreneinrichtungen haben sehr spät die Anträge eingereicht. Nach
der Erinnerung von Herrn Rehmer, lagen die Anträge seitens des
Geschäftsbesorgers Ende 2000 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur
Prüfung auf dem Tisch. Das heißt, man hat einen Zeitraum von 1998, 1999 und
2000 wo entsprechend der Anträge berechnet wurde. Den darauf basierenden
Bescheiden vom Senat waren die berechenbaren Investitionsentgelte deutlich
unter dem, was bisher berechnet wurde, so dass eine Überberechnung
stattgefunden hat. Diese Überberechnung ist entsprechend zurückzuzahlen. Es sei
denn, und so lautet die entsprechende Regelung, die zugrunde liegenden Kosten
verändern sich innerhalb eines Jahres um mehr als 5 % zu Gunsten der
Einrichtung, dann kann die Einrichtung einen neuen Antrag stellen und sich
einen entsprechend höheren Satz genehmigen lassen. Das ist ebenfalls vom
Geschäftsbesorger versäumt worden, so dass der Geschäftsbesorger seinerzeit zu
hohe Sätze berechnet hat und anschließend versäumt hat, in den Folgejahren neue
Anträge zu stellen. Herr
Zander möchte klarstellen, um was es hier geht. Es geht darum festzustellen, ob
man ein Defizit in den Haushalt einzustellen hat oder nicht. Das ist der Sinn
und Zweck dieser Veranstaltung. Deshalb wird darum gekämpft, dass diese
Arbeiten irgendwann abgeschlossen werden. Nun geht es hier wohl um zwei Posten,
Investitionszahlungen und Personal. Hier besteht die Frage, ob man noch ein
Defizit zu erwarten hat. Ihm ist auch nicht bekannt, ob evtl. noch weitere
Posten unsicher sind. Für die CDU-Fraktion ist nicht nachzuvollziehen, wie man
es nicht fertig bringt, mit dem Geschäftsbesorger, mit dem
Wirtschaftsprüfungsunternehmen und mit dem Bezirksamt zusammen alle Unterlagen
zusammen zu suchen, die man dafür braucht, dass man die entsprechenden Dinge
erstellt. Jetzt wurden den Fraktionen hier Schreiben übergeben, wo draus hervorgeht,
dass die Prüfung im November 2005 begonnen werden sollte. Und seit November
2005 sitzt man nun auf den Unterlagen und versucht, diese Berichte zu
erstellen. Herr Zander und die CDU-Fraktion sind davon ausgegangen, dass diese
Arbeiten schon die ganze Zeit andauern. Und nun muss er zur Kenntnis nehmen,
dass die Prüfung bereits seit November 2005 begonnen hat. Dann gibt es
hier diesen kuriosen Briefwechsel, wo Kursana ihrerseits wieder sagt, da fehlen
Unterlagen und die bräuchten sie vom Bezirksamt. Er kann nicht verstehen, wie
man seit Jahr und Tag, wenn man gar nicht geprüft hat, nun plötzlich
feststellt, es fehlen Unterlagen. Herr Zander möchte gerne wissen, ob es schon
vorher Schreiben des Bezirksamtes gibt, wo drinsteht, wir brauchen von Kursana das
und das für die Prüfung. Weiterhin möchte er wissen, ob diese Dinge, die
fehlen, nicht mal schon früher auf dem Tisch gelegen haben. Das macht hier den
Eindruck, als wenn jetzt im Juli 2006, oh Wunder, festgestellt wird, dass
Unterlagen fehlen. Das kann ja wohl nicht richtig sein, wenn man weiß, wie
wichtig dieses Thema in der BVV diskutiert wurde. Herr
Dr. Hanke erläutert nochmals seine Eingangs gemachten Ausführungen.
Wahrscheinlich ist nicht mehr ganz so in Erinnerung, welche Debatten
Beantwortungen in den letzten Jahren es in der BVV gab. Beispielsweise die
Beschlagnahmung der Geschäftsunterlagen, wo es eine lange Untersuchung durch
die Staatsanwaltschaft gab. Man muss auch immer wieder darauf hinweisen, dass
die Geschäftsbesorgung bei Kursana lag. Es gibt einen
Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem u.a. klar geregelt ist, dass zu den
Pflichten des Geschäftsbesorgers auch die Erstellung der Jahresberichte, der
Jahresabschlüsse und die entsprechenden Anlagen zählen. Die Unterlagen für den
Personaleinsatz in den einzelnen Pflegeheimen liegen beim Geschäftsbesorger.
Und der Geschäftsbesorger hat natürlich auch die entsprechenden Rechnungen
gestellt und dem Bezirksamt vorgelegt, weil auch Personal gestellt wurde. Das
waren alles nicht Aufgaben des Bezirksamtes. Es gab dann im November die
Vereinbarung, dass die Berichte, falls sie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
schon vorlagen, geprüft wurden und es gab die Vereinbarung, dass Kursana zum
März/April dann die noch ausstehenden Dokumente vorlegt, damit man endlich das
Verfahren der Testierung abschließen kann. Das hat Kursana so nicht
eingehalten. Bezugnehmend auf den Brief eines Mitarbeiters der
Rechnungsabteilung von Kursana teilt Herr Dr. Hanke mit, dass diesem
Mitarbeiter sicherlich nicht bewusst ist, dass seine Firma bzw. andere
Abteilungen seiner Firma diese Geschäftsbesorgung durchgeführt haben. Herr Dr.
Hanke geht davon aus, dass der Rechnungswesenabteilung von Kursana wirklich
Unterlagen fehlen. Aber diese liegen auch nicht beim Bezirksamt. Unterlagen,
die von Kursana benötigt wurden, wurden auch vom Bezirksamt geliefert. Somit
ist in dieser Hinsicht der Brief nicht richtig, weil die Unterlagen bei Kursana
liegen. Ebenso ist der Brief völlig undifferenziert hinsichtlich der Frage,
welche Unterlagen überhaupt noch gebraucht werden. Wo die Pflichten gelagert
sind, ist ganz klar nachvollziehbar. Herr
von Dassel merkt ebenfalls an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen davon
ausgegangen ist, dass die Arbeiten in vollem Gange sind und nicht erst im
November 2005 begonnen haben. Allerdings erscheint es sehr merkwürdig, dass die
Unterlagen, die von Kursana vom Bezirksamt verlangt werden, dass die nicht beim
Geschäftsbesorger liegen. Wie will man ein Geschäfts besorgen, wenn die
Unterlagen nicht vorliegen. Herr von Dassel fragt nach, warum nicht beide
beteiligten Parteien den Wunsch haben, das Verfahren ganz schnell zum Abschluss
zu bringen. Warum könnte Kursana ein Interesse daran haben, diese
Geschäftsberichte nicht vorzulegen. Gibt es wohlmöglich eine Nachforderung an
Kursana und wenn ja, in welcher Höhe. Weiterhin fragt er bezüglich der
Investitionsanmeldung nach, obwohl hier gerade dargestellt wurde, dass die
Fehler bei Kursana lagen, warum sich das Bezirksamt über Nachzahlungen fürchten
muss. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass das Bezirksamt seit November 2002 das gesteigerte
Interesse hat, den Vorgang LHO-Betrieb Weddinger Senioreneinrichtung
schnellstmöglich zu einem Abschluss zu bringen. Wie Kursana das sieht, darüber
kann Herr Dr. Hanke nur spekulieren. Er selbst ist darüber verwundert, wie eine
Tochter eines großen Unternehmens, das ein gewisses Image hat, hier agiert.
Eine Nachforderung des Bezirksamtes an Kursana ist nicht bekannt. Das, was das
Bezirksamt und auch die BVV immer wieder befürchtet hat, insbesondere durch die
Falschbeantragung von Investitionsentgelten durch Kursana, dass
Verbindlichkeiten des LHO-Betriebes dann auf den Bezirk übergehen. Vor Jahren
war man hier von Millionenbeträgen ausgegangen. Durch die
Nachbeantragung/Nachberechnung der Investitionsentgelte konnte hier ein
derartiges Risiko revidiert werden. Allerdings muss deutlich gesagt werden,
dass die Schlussrechnung dann sein wird, wenn die Testierung der Geschäftsjahre
2002 und 2003 vorliegt und man dann weiß, wo man mit dem gesamten LHO-Betrieb
Weddinger Senioreneinrichtung bis zum Trägerwechsel, dem Übergang an die
Elisabeth-Stiftung im Jüdischen Krankenhaus, steht und was möglicherweise noch
auf den Geschäftskonten ist. Die Entwicklung ist jedoch deutlich positiver als
man noch vor Jahren angenommen hatte. Herr
Zander hätte gerne gewusst, in welchem Zeitraum welche Unterlagen bei der
Staatsanwaltschaft gelegen haben und wann sie wieder freigegeben wurden. Sollte
dies heute nicht möglich sein, dann wäre ein schriftlicher Hinweis sicherlich
möglich. Man hat hier so den Eindruck, dass dies als vorgeschobenes Argument
benutzt wird. Weiterhin merkt er an, dass die von Kursana an das Bezirksamt
gegangenen Rechnungen auch im Bezirksamt vorliegen müssten. Da Rechnungen
gestellt wurden, muss auch das entsprechende Exemplar im Bezirksamt vorliegen.
Auch hätte er gerne gewusst, ob der Wirtschaftsprüfer vom Geschäftsbesorger
beauftragt wurde. Herr
Rehmer führt aus, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1997 vom
Rechnungshof beauftragt wurde. Auf
die weitere Nachfrage von Herrn Zander, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
den Geschäftsbesorger darauf hingewiesen hat, dass es etwas misslich sei, dass
so lange keine Unterlagen vorgelegt werden. Gibt es darüber eine Dokumentation
oder ein Schreiben, wo belegt werden kann, dass man darauf hingewiesen hat und
was war die Reaktion darauf. Herr
Rehmer führt aus, dass es eine ganze Menge Dokumentationen gibt, es gibt
Protokolle und es gibt regelmäßige Besprechungen und es gibt diverse Schreiben,
wo u.a. darauf hingewiesen wurde, dass man die entsprechenden Jahresberichte
prüft. Das Problem besteht darin, dass nur geprüft werden kann, wenn auch etwas
vorgelegt wird. Der, der für den Jahresabschluss verantwortlich war, ist
entsprechend dem damaligen Geschäftsbesorgungsvertrag die Weddinger
Senioreneinrichtung. Dementsprechend hatte man dort auch regelmäßig Kontakt, so
wie man auch mit den zuständigen Mitarbeitern des Bezirksamtes regelmäßig im
Kontakt stand, um diese Themen zu besprechen auch die Folgen, die sich aus den
Jahresabschlüssen ergeben haben bzw. wo die Stände angemerkt wurden inklusive
auch der Hinweise auf die Anträge. Auch im Rahmen der einzelnen Prüfungen der
Jahresabschlüsse und der Unterlagen, die man eingesehen hatte, gab es auch verschiedene
Gremien, wo das Bezirksamt und auch Kursana die Sachstandsberichte zu den
Jahresabschlüssen diskutiert haben. Im November 2005 wurde der Jahresabschluss
2001 von Kursanan prüffähig freigegeben. Bei den Jahresabschlüsse davor wurde
in den entsprechenden Zeiträumen, wo Gelegenheit war, auch 2000 geprüft, weil
die Unterlagen der Geschäftsbesorgerin Kursana bei der Staatsanwaltschaft
lagen. Durch den Rechnungshof hat man von der Staatsanwaltschaft die
Genehmigung erhalten, dort die Unterlagen einzusehen. Das was bisher geprüft
ist, ist das rein formale Zahlenwerk. Was fehlt, sind die weiteren Bestandteile
des Jahresabschlusses. Und das sind die wesentlichen Bestandteile, ohne diese
kann nicht testiert werden. Herr
Zander hätte gerne die Unterlagen für die konkreten Jahre aufgeschlüsselt.
Weiterhin hätte er gerne gewusst, wie das Bezirksamt von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten wurde. Herr
Rehmer führt aus, dass der Anhang und ein Lagebericht als wesentliche Unterlage
verlangt wird. Und die fehlen. Das ist in der Landeshaushaltsordnung geregelt.
Das ist auch in der Geschäftsordnung der Weddinger Seniorenheimbetriebe
geregelt gewesen und das war auch dem Geschäftsbesorger Kursana bekannt und war
auch im Geschäftsbesorgungsvertrag unter dem Punkt „Erstellung des
Jahresabschlusses“ klar definiert. Diese Themen wurden regelmäßig auch über das
Bezirksamt initiiert gegenüber dem Geschäftsbesorger angesprochen. Natürlich
arbeitet man eng mit dem Bezirksamt zusammen und unterstützt dort so weit, wie im
Rahmen der Prüfung zu erbringen ist. Z.B. war man bei der gestrigen Sitzung bei
der Senatsverwaltung mit dabei, um die Nachbeantragung der bisher nicht
eingereichten Anträge auf gesondert berechenbare Betriebsaufwendungen für die
Jahre 1999 bis 2003. Da wurde Hilfestellung gegeben, wie diese Anträge
aufgebaut sein müssen. Auch mit dem Senat ist man im Kontakt um zu besprechen,
welche Verrechnungsmöglichkeiten es gibt und wie weit der Senat wohlmöglich
entgegen kommen würde. Herr
Bertermann hätte gerne gewusst, auf welcher Ebene diese Gespräche immer geführt
wurden. Der Stadtrat direkt mit wem auch immer oder die Mitarbeiter mit wem
auch immer. Es wurde hier durchaus zu Recht gesagt, dass ein Mitarbeit der
Rechnungsabteilung von Kursana wohlmöglich nicht den richtigen Überblick hatte. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass er sich nunmehr seit fünf Jahren mit diesem Vorgang
beschäftigt. Da hat es auf den unterschiedlichsten Ebenen und zu
unterschiedlichsten Zeiten Gespräche gegeben. Natürlich hat es vor allem auf
der Arbeitsebene zwischen dem Bezirksamt und Kursana Gespräche gegeben. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war ebenfalls in den unterschiedlichsten
Gesprächsrunden vertreten. Auch von ihm selbst wurden in den letzten fünf Jahren
immer wieder Gespräche mit der Geschäftsleitung von Kursana geführt. Herr
Reschke bezieht sich auf die gestrige Sitzung zum Thema der Nachberechnung der
Investitionsentgelte und fragt nach, ob das Thema allein mit der Antragstellung
vom Tisch ist. Weiterhin bezieht sich Herr Reschke auf die Aussage, dass das
Bezirksamt im November 2001 den Vorgang so schnell wie möglich abschließen
möchte. Und nun ist man noch immer auf dem Standpunkt, dass Kursana die Schuld
hat, dass Kursanan in der Bringepflicht ist für Unterlagen und man wartet
scheinbar nur darauf, dass etwas passiert. Wie lange soll dieses Spiel noch
gehen. Es muss doch Möglichkeiten geben, diesen Vorgang zu beschleunigen. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass man seit fünf Jahren das Versagen vom Geschäftsbesorger
repariert. Es gibt entweder das stetige Bemühen, dies in einem noch obligo
kooperativen Verfahren mit Kursana zu lösen, wo jedoch in den letzten Jahren
festgestellt werden musste, dass dies nicht immer von Erfolg gekrönt war.
Dennoch ist man auf einem Weg, wo jetzt nur noch wenige Dokumente fehlen. Das
bedeutet, dass man an der Stelle ist, wo man zu einer Testierung kommen kann.
Das gelingt hoffentlich. Es hätte die weitere Möglichkeit darin bestanden, auf
gerichtlichem Wege die Firma Kursana dazu zwingen, ihre Pflichten aus dem
Geschäftsbesorgungsvertrag nachzukommen. Das hätte jedoch nicht dazu geführt,
dass das Verfahren schneller abgeschlossen werden kann, sondern hätte dazu
geführt, dass man sich in eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung
begeben hätte. Es ist nach wie vor das Ziel von Herrn Dr. Hanke, mit Kursana in
diesem Jahr noch zu einem Abschluss zu kommen, ohne irgend welche gerichtlichen
Prozesse anzustreben. Eine andere Alternative sieht Herr Dr. Hanke nicht. Er
möchte aber auch darauf hinweisen, dass man sich auch noch daran erinnern muss,
in welcher Situation man sich in den Jahren 2002 und 2003 befand. Der
Trägerwechsel zum Jüdischen Krankenhaus war ja kein Waldsparziergang, sondern
es gab auch im Jahre 2001 die etwas abenteuerliche Vorstellung (im Nachhinein
ist man schlauer), einen Trägerwechsel innerhalb weniger Monate durchzuführen.
Gezeigt hat sich, dass das Verfahren so kompliziert war, und das lag nicht nur
an Kursana, sondern an vielen Umständen, dass sich das nochmals 1 ½ Jahre
hingezogen hat. Insgesamt hatte das Bezirksamt in diesem Bereich eine hohe
Arbeitsbelastung. Herr Dr. Hanke hat nach wie vor die Hoffnung, dass man, auch
in dem von Herrn Rehmer skizzierten Zeitrahmen, mit Kursana in diesem Jahr zu
einem Ende kommt, die Geschäftsbesorgungsprüfung mit dem Jüdischen Krankenhaus
deutlich schneller und einfacher vonstatten geht und man möglicherweise im
nächsten Jahr mit der Testierung 2002 und 2003 zum Abschluss des ganzen
Prozesses kommt und der Gewissheit, ob gegebenenfalls noch Haushaltsrisiken auf
den Bezirk zukommen. Aber das kann erst seriös beantwortet werden, wenn die
Jahresabschlüsse, die Gewinn- und Verlustrechnung und alles andere vorliegt.
Betreffend der Investitionsentgelte führt Herr Dr. Hanke aus, dass man zurzeit
davon ausgeht, dass man hier nicht von 4,8 Mio. € reden kann, sondern dass man
bei der Neuberechnung der Investitionsentgelte, die sehr wohlwollend von der
Senatsverwaltung begleitet wird, von nicht mehr als 300.000 € ausgehen kann. Die
Nachfrage von Herrn Reschke, bis wann man genaueres von der Senatsverwaltung
betreffend der Nachberechnung erhält, kann nicht beantwortet werden. Weiterhin
fragt er nach, welche Begründung von Seiten des Geschäftsbesorgers angeführt
wurde, dass die Unterlagen noch immer nicht vorliegen. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass die zahlenmäßigen Jahresabschlüsse geprüft wurden.
Das Zahlenmaterial liegt bereits vor. Es ist ja auch immer wieder, auch wenn es
mühsam war, etwas geschehen. Ansonsten kann Herr Dr. Hanke aus seiner Sicht nur
sagen, dass es immer wieder Zusagen gab und bis zu diesem Zeitpunkt wurde auch
etwas gemacht. Wenn dann der Zeitpunkt verstrich wurde gesagt, es fehlen noch
Unterlagen. Und da ist man dann immer wieder auf der Schiene, dass das
Bezirksamt wieder etwas machen soll, weil die Unterlagen an anderer Stelle sein
müssten. Das ist das, was Herr Dr. Hanke an dieser Stelle feststellen kann. Herr
Seidel merkt an, dass Herr Dr. Hanke nach längerem Zögern und mit großer
Vorsichtigkeit die ursprünglichen Zahlen zunächst reduziert hat. Jetzt wurde
sicherlich wohlbedacht und auch vorher abgesichert, dem Ausschuss gegenüber
eine Größenordnung von ca. 300.000 € geäußert. Herr Seidel hätte nun gerne
gewusst, wenn es eine derzeitig geschätzte Größenordnung ist, ob es schon
haushaltsmäßig Überlegungen gibt, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form das
Bezirksamt mit dieser Risikosituation umgeht. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass es falsch wäre, wenn heute die Botschaft aus dem
Ausschuss verbreitet würde, dass ein Haushaltsrisiko von 300.000 € besteht. Das
ist erstens nicht das, was Herr Dr. Hanke gesagt hat und zweitens würde es auch
nicht den derzeitigen Prozessstand wiedergeben. Die Aussage „bis zu 300.000 €“
bezog sich rein auf die Frage, welche Jahreszahlungen der LHO-Betrieb an die
Senatsverwaltung hätte leisten müssen, weil die Investitionsentgelte nicht
angepasst wurden. Die Nachberechnung wurde nun, mit großem wohlwollen der
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, abgegeben, so dass man derzeit
davon ausgeht, dass in dieser Größenordnung möglicherweise eine
Nachforderung/eine Rückforderung der Senatsverwaltung entstehen könnte. Diese
Zahl sagt jedoch nichts darüber aus, ob man in dieser Höhe auch wirklich ein
Haushaltsrisiko hat. Herr Dr. Hanke weist nochmals darauf hin, dass diese Frage
erst beantwortet werden kann, wenn der LHO-Betrieb Weddinger Seniorenheime
wirklich abgewickelt ist und auch die Testate und Jahresabschlüsse für 2002 und
2003 darstellen, ob gegenseitige Verbindlichkeiten bestehen und was noch auf
den Geschäftskonten ist. Die haushaltsmäßigen Dinge sind im Haushaltsplan
abgebildet. Auch dazu hat es im Rahmen der BVV eine Diskussion gegeben. Aber
zum jetzigen Stand können keine genauen Zahlen genannt werden. Herr
Zander bezieht sich auf die Aussage „wenn es gut läuft, dann sind es 300.000 €“
und hätte gerne gewusst, wie hoch die Summe ist, wenn es schlecht läuft.
Weiterhin fragt er nach, ob mal ernsthaft erwogen wurde, gegen Kursana eine
Klage einzureichen und ob es vom Bezirksamt ausgeschlossen wird, dass sich der
Geschäftsbesorger wohlmöglich auf Verjährung beruft. Abschließend hätte er
gerne noch gewusst, ob Kursana wirklich Unterlagen vom Bezirksamt erbeten
hatte, so wie es in dem entsprechenden ausgeführt ist. Zur
letzten Frage verweist Herr Dr. Hanke auf seine eingangs dargestellten
Ausführungen zu diesem Schreiben. Darüber hinaus muss man ... (die weiteren
Ausführungen sind leider wegen des offnen Fensters und des
Straßenreinigungswagens nicht zu verstehen). Herr Dr. Hanke kennt keine
Rechtsgrundlage, auf der die Geschäftsbesorgerin sich auf Verjährung berufen
könnte, nachdem man sich in einem schwebenden Prozess befindet und Kursana auch
immer wieder erinnert wurde. Nach
dem Wissen von Herrn Zander ist es nicht so, dass man mit einem normalen Brief
Verfährungsfristen anhält. Ihm ist jedoch nicht bekannt, welche Maßnahmen vom
Bezirksamt ergriffen wurden. Es kann ja sein, dass ein Vertrag geschlossen
wurde, wo dies konkret formuliert wurde. Aber das ist ihm nicht bekannt. Hier
wurde gesagt, dass Kursana als Geschäftsbesorger, der Auftragnehmer des
Bezirksamtes, gewisse Anträge nicht gestellt hat, dadurch gewisse Fristen
versäumt hat und damit dem Bezirksamt einen Schaden zugefügt hat. Das könnte ja
sein. Nun könnte das Bezirksamt daran denken, wenn die Senatsverwaltung nicht
so großzügig ist, möglicherweise den Schaden von woanders ersetzt zu bekommen.
Und da bietet sich der Geschäftsbesorger an, weil er seine vertraglichen
Pflichten nicht erfüllt hat und auch nicht die Verpflichtung, die
entsprechenden Unterlagen zu erbringen. Somit besteht die Frage, ob eine Klage
ernsthaft erwogen wurde. Aus den eben genannten Antworten hat Herr Zander
geschlossen, dass nicht das Risiko gesehen wird, dass irgendwann Ansprüche auf
Schadenersatz verjähren. Herr
Dr. Hanke teilt zur Frage der 300.000 € mit, dass seine vorher gemachten
Aussagen gelten. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung wurde das Risiko von
Rückzahlungen von Investitionsentgelten nach dem derzeitigen Verhandlungsstand
erheblich reduziert. Es ist die Zielstellung des Bezirksamtes, spätestens seit
2001, haushaltsmäßige Risiken versuchen zu minimieren, in dem man die
Möglichkeiten, die Rechte, Gesetze und Verordnungen geben, ausnutzt. Herr
Zander möchte konkret wissen, wenn das mit der Senatsverwaltung nicht klappt,
wie groß dann das Risiko wäre. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass das Bezirksamt damals davon ausgegangen ist, dass man
ein Risiko von über 4 Mio. € haben würde. Herr
Bertermann hätte gerne gewusst, wie die Vorgänge jetzt weitergehen. Wird nun
wieder ein Brief geschrieben in dem steht, dass das alles gar nicht stimmt. Herr
Dr. Hanke teilt mit, dass er morgen einen Brief an die Geschäftsführung der
Dussmann AG schreiben wird und aus seiner Sicht klarstellen, wo welche
Pflichten liegen und auch betonen wird, dass man gerne bereit ist zuzuarbeiten,
wenn präzisiert wird, welche Unterlagen erforderlich sind. Herr Dr. Hanke hat
weiterhin einen Termin in den nächsten drei Wochen mit Dussmann und Kursana
anberaumt, um in einer Runde verbindlich zu klären, was für Zuarbeiten vom wem
noch notwendig sind. Auf
Nachfrage von Frau Dr. Stiller teilt Herr Rehmer mit, dass die entsprechenden
Entwicklungen in bestimmten Bereichen, wie z.B. Anlagevermögen, was wurde neu
erworben, was wurde ersetzt bzw. instand gehalten, ist die Miete richtig
erfasst, entsprechen die Zahlen den entsprechenden Rechnungen und den
vertraglichen Vereinbarungen und Grundlagen, aufgezeigt werden müssen, um bei
der Senatsverwaltung neue Anträge stellen zu können. Für die Anträge ist dies
bis einschließlich 2003 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt. Das
Problem besteht darin, dass der Anhang und der Lagebericht mit dem reinen
sachlichen Zahlenwerk nichts zu tun hat, aber eine wesentliche Voraussetzung
ist. Man kann einen nachfolgenden Jahresabschlussbericht erst dann prüfen, wenn
die vorherigen Zahlen stimmen. Die Zahlen für die Jahre 2002 und 2003 vom
Jüdischen Krankenhaus konnten auch schon geprüft werden, aber die
Ausgangszahlen der Vorjahre fehlen. Somit kann hier noch keine Prüfung
stattfinden, bevor nicht das Jahr 2001 abgeschlossen ist. Darauf kann man dann
erst aufbauen. Somit kann jetzt auch nicht abschließend gesagt werden, wie
sieht es mit 2001 aus. Oder welche möglichen Risiken in 2003 auf den Haushalt
für den Bezirk zukommen. Man weiß, dass die Risiken im handelsrechtlichen
Abschluss bis 2001 in Form von Rückstellungen, in Form von Verlustabgrenzungen
und in Form von Verbindlichkeiten berücksichtigt wurden. Wie weit dann im Jahre
2003 ein zahlenmäßiges/geldmäßiges Restrisiko für das Bezirksamt besteht, kann
zurzeit nicht beurteilt werden. Auch der Betrag, der dass Rückzahlungsrisiko an
die Senatsverwaltung betrifft, ist in erster Linie ein Risiko der Weddinger
Seniorenheimbetriebe. Die Weddinger Seniorenheimbetriebe haben das Risiko als
Abgrenzung in der Bilanz berücksichtigt. Die Weddinger Senioreneinrichtungen
haben natürlich auch Mittel. Ein Teil der Mittel ist natürlich begrenzt,
nämlich Verwahrgelder. Alle anderen Mittel können verwendet werden. In erster
Linie wird es sicherlich dann so sein, dass dieser Rückzahlungsbetrag erst mal
aus dem Cash-Bestand der Weddinger Senioreneinrichtung abfließt und möglicherweise
ein überbleibender Betrag unter Verrechnung von weiteren Forderungen und
Verbindlichkeiten, wie sie sich in 2003 ergeben, könnte es dann zu einer
zusätzlichen Kassenauszahlung kommen. Das kann aber nicht beurteilt werden,
solange die Zahlen nicht vorliegen. Herr
Seidel merkt an, dass nun die Vorgänge vom Bezirksamt aufgegliedert werden und
dieses Thema in der nächsten Sitzung erneut aufgerufen werden muss. Die
Fraktionen würden es auch sehr begrüßen, wenn Herr Dr. Hanke dem Ausschuss zur
nächsten Sitzung den Schriftverkehr mit der Senatsverwaltung ebenfalls
zugänglich machen könnte. Es wurde hier mehrfach angedeutet, dass sich die
Haushaltsrisiken dank des Entgegenkommens der Senatsverwaltung reduzieren. Herr
Seidel weiß aus eigener Erfahrung, dass die Senatsverwaltung für Finanzen sich
im Regelfall nie nur mit Äußerungen darstellt, sondern auch immer ein klares
Zahlenwerk vorlegt. Und aus diesem Schriftverkehr könnte man evtl. zu einer
gemeinsamen Einschätzung kommen bezüglich der Grundfrage des Restrisikos. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass es keinen Schriftverkehr mit der Senatsverwaltung für
Finanzen gibt. Somit kann auch nichts vorgelegt werden. Herr
Seidel fragt weiterhin nach, auf welcher Grundlage dann die hier gemachten
ermutigenden Einschätzungen basieren. Waren das persönliche Gespräche mit dem
Senator oder mit dem Staatssekretär und wurden da auch Vermerke gemacht. Es
muss doch für den Stand der Dinge auch eine Verhandlungssituation da sein. Herr
Dr. Hanke führt aus, dass er derzeit die Nachberechnungen der
Investitionsentgelte der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zur
Verfügung stellen kann. Natürlich können dem Ausschuss auch die Bescheide dafür
vorgelegt werden, wenn sie den Menschen vorliegen. Herr
Zander würde es als sehr entgegenkommend empfinden, wenn dem Ausschuss die
Unterlagen vor dem nächsten Ausschuss zugehen würden. Er bezieht sich auf die
Aussage von Herrn Dr. Hanke, dass ein Brief an die Dussmann AG gehen soll. Er
fragt nach, wann dies zuletzt geschehen ist. Herr
Dr. Hanke teilt mit, dass er dies nicht im Kopf hat. Weiterhin gab es auch
bisher keinen zwingenden Grund dafür, da es im November Zusagen gab, wo sich
dann leider herausstellte, dass diese nicht eingehalten wurden. Herr
Bertermann bittet Herrn Dr. Hanke darum, dass der Hauptausschuss über das
Schreiben an die Dussmann AG in Kenntnis gesetzt wird. Sollte dann ein Gespräch
mit Kursana stattfinden, dann bittet er ebenfalls um kurzfristige Information
des Hauptausschusses über das Ergebnis. Herr
Dr. Hanke sagt zu, dies zu veranlassen. Frau
Wildenhein-Lauterbach bedankt sich bei Herrn Rehmer und Herrn Dr. Hanke für die
Ausführungen und hält fest, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird. |
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